…aufgeschienen sei - wie solle das anders sein?". Diese Darstellung soll den Eindruck zu erwecken, als sei die Vermietung ursprünglich auf die Öffentlichkeit ausgerichtet gewesen und MK erst später zufällig dazugekommen. Tatsächlich ist aber den aufliegenden Gerichtsakten zu entnehmen, dass MK (Mutter der vermietenden Gemeinschafter) nicht…
…oben genannten Ausgaben unberücksichtigt ließ. Begründend wurde dazu ausgeführt, dass es sich sowohl bei der Fachliteratur als auch bei dem Seminar um Literatur bzw. um eine Bildungsmaßnahme von allgemeinem Interesse handle. In der dagegen rechtzeitig eingebrachten Berufung wendete die Bw. ein, dass das Seminar vom…
…im Hinblick auf eine gleichmäßige Behandlung aller Steuerpflichtigen das öffentliche Interesse an der Einbringung der Abgaben. Dass berechtigte Interessen der Bw gegen eine Verfügung der Wiederaufnahme sprechen würden, ist nicht ersichtlich. Aus den dargelegten Gründen erweisen sich die Berufungen sowohl hinsichtlich der Wiederaufnahme der Umsatzsteuerverfahren…
…dieses Gutachten weder Indizien noch Beweis. 4.2.4.8. Das Urteil des Fürstlich Liechtensteinischen Landgerichtes vom 1- (Klage abgewiesen) und das Urteil des Fürstlichen Obergerichtes vom 2- (Berufung abgewiesen) erwecken vordergründig den Eindruck, als ob damit die Intransparenz der Stiftung abschließend bestätigt worden sei…
…II 828). Voraussetzung für gewillkürtes Betriebsvermögen ist, dass das Wirtschaftsgut in irgendeiner Weise dem Betrieb förderlich ist - etwa durch ein betriebliches Interesse an einer fundierten Kapitalausstattung oder durch zusätzliche Erträgnisse; als Schulbeispiel für gewillkürtes Betriebsvermögen gelten dabei Liegenschaften (VwGH 12.12.1995, 94/14/0091…
…keine Belege vorgelegt wurden (4. Oktober und 14. November 2005). 5) Fachliteratur, die auch bei nicht in Ihrer Berufssparte tätigen Personen von allgemeinem Interesse oder für einen nicht fest abgrenzbaren Teil der Allgemeinheit mit höherem Bildungsgrad bestimmt ist, stellt keine Werbungskosten dar. Allgemeine Nachschlagewerke , Lexika…
…die mich zur Klageführung über Aufforderung des Gerichtes veranlassten. Nicht zuletzt waren es auch sittliche Gründe, im Interesse des zu obsorgenden Kindes, das Vermögensaufteilungsverfahren anzustrengen, da mir bei der Scheidung weder vor noch nach der Unterfertigung des vorgelegten Vergleichsentwurftextes eine Kopie desselben vom Richter übergeben…
…Stiftungsurkunde). Die Stifter sind berechtigt, eine Änderung der Stiftungserklärung mit einer Mehrheit von zwei Drittel zu beschließen und dem Gericht zur Genehmigung vorzulegen. Eine Anpassung zur Erreichung einer möglichst günstigen Besteuerung der Stiftung ist im Interesse des wertgesicherten Erhaltes des Stiftungsvermögens stets zulässig. (§ 10 Stiftungsurkunde)…
…bei einer Einstellung im Zweifel hat sich die Entscheidung lediglich auf § 136 FinStrG zu stützen. Eine Rechtswidrigkeit durch das Handeln des Amtsbeauftragten im Zuge der Rechtsmittelerhebung ist nicht feststellbar. Eine solche Amtspartei ist sogar im Interesse der Strafrechtspflege verpflichtet, wenn sie, wie im gegenständlichen Fall…
…wie er zwischen Fremden besteht, die Gefahr einer auf diesem Wege bewirkten willkürlichen Herbeiführung steuerlicher Folgen mit sich bringt, der im Interesse der durch § 114 BAO gebotenen gleichmäßigen Behandlung aller Steuerpflichtigen begegnet werden muss; zum anderen steht hinter den Kriterien für die Anerkennung vertraglicher Beziehungen…
…Inhalt und Umsetzung der mündlichen Vereinbarung sind entscheidend dafür, ob die Nachzahlung in Höhe von 16.927,57 € nicht, zur Gänze oder in einem bestimmten Umfang im betrieblichen Interesse der Gesellschaft geleistet wurde. Dem Bp-Bericht, der Berufung und der BVE-Begründung sind keine…
…Wasser sei. Im Übrigen seien die von der Abgabenbehörde zitierten Entscheidungen des VwGH zu Gemischen aus Stoffen und Abfällen nicht mit dem gegenständlichen Fall vergleichbar. Im vorliegenden Fall werde das Frischwasser aus einem bestimmten im öffentlichen Interesse behördlich vorgeschriebenen Grund, nämlich zur Staubbindung, mit dem…
…Wasser sei. Im Übrigen seien die von der Abgabenbehörde zitierten Entscheidungen des VwGH zu Gemischen aus Stoffen und Abfällen nicht mit dem gegenständlichen Fall vergleichbar. Im vorliegenden Fall werde das Frischwasser aus einem bestimmten im öffentlichen Interesse behördlich vorgeschriebenen Grund, nämlich zur Staubbindung, mit dem…
…Wasser sei. Im Übrigen seien die von der Abgabenbehörde zitierten Entscheidungen des VwGH zu Gemischen aus Stoffen und Abfällen nicht mit dem gegenständlichen Fall vergleichbar. Im vorliegenden Fall werde das Frischwasser aus einem bestimmten im öffentlichen Interesse behördlich vorgeschriebenen Grund, nämlich zur Staubbindung, mit dem…
…Wasser sei. Im Übrigen seien die von der Abgabenbehörde zitierten Entscheidungen des VwGH zu Gemischen aus Stoffen und Abfällen nicht mit dem gegenständlichen Fall vergleichbar. Im vorliegenden Fall werde das Frischwasser aus einem bestimmten im öffentlichen Interesse behördlich vorgeschriebenen Grund, nämlich zur Staubbindung, mit dem…
…Wasser sei. Im Übrigen seien die von der Abgabenbehörde zitierten Entscheidungen des VwGH zu Gemischen aus Stoffen und Abfällen nicht mit dem gegenständlichen Fall vergleichbar. Im vorliegenden Fall werde das Frischwasser aus einem bestimmten im öffentlichen Interesse behördlich vorgeschriebenen Grund, nämlich zur Staubbindung, mit dem…
…Wasser sei. Im Übrigen seien die von der Abgabenbehörde zitierten Entscheidungen des VwGH zu Gemischen aus Stoffen und Abfällen nicht mit dem gegenständlichen Fall vergleichbar. Im vorliegenden Fall werde das Frischwasser aus einem bestimmten im öffentlichen Interesse behördlich vorgeschriebenen Grund, nämlich zur Staubbindung, mit dem…
…2012 einen Antrag auf Strafaufschub gemäß § 177 Abs. 1 FinStrG. Dem Vorbringen des Bf. es liege im öffentlichen Interesse, Freiheitsstrafen zu vermeiden und vielmehr für die Einbringlichkeit der Geldstrafen zu sorgen, wird uneingeschränkt zugestimmt. Dies bedeutet aber nicht, dass im Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe…
…dass die Bw. den Businessplan bereits unter dem Aspekt entworfen hat, dem kein ernsthaftes Interesse an der Realisierung der darin angeführten Rechtsgeschäfte zugrunde gelegen ist. Es ist daher nicht nur von mangelndem guten Glauben der Bw. auszugehen, vielmehr sollten im Zusammenspiel mit der Ex bzw…
…für Rechnung der C- GmbH erbracht. Es steht dem Geschäftspartner keine Befugnis zu eigenständigen Geschäftsabschlüssen zu. Er hat durch seine Tätigkeit das Interesse des Kunden zu wahren und die Tätigkeiten der GmbH zu fördern. Der Geschäftspartner ist nicht berechtigt, vom Kunden eine Provision oder eine…