…Einen gewöhnlichen Aufenthalt hat nach § 26 Abs. 2 BAO jemand dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Land nicht nur vorübergehend verweilt. Voraussetzung für das Vorhandensein eines Wohnsitzes ist zunächst das "Innehaben" einer Wohnung…
…Abklärung der Frage, ob bei gegebener tatsächlicher Gestaltung der Dinge vom Innehaben einer Wohnung auszugehen ist. An Sachverhalt liegt dem Berufungsfall zugrunde, dass der Bw. (verheiratet, 1 Kind) seit Oktober 1981 in Portugal wohnt. Wenn er im Zuge eines Inlandsaufenthaltes in Y ist, steht ihm…
…Abklärung der Frage, ob bei gegebener tatsächlicher Gestaltung der Dinge vom Innehaben einer Wohnung auszugehen ist. An Sachverhalt liegt dem Berufungsfall zugrunde, dass der Bw. (verheiratet, 1 Kind) seit Oktober 1981 in Portugal wohnt. Wenn er im Zuge eines Inlandsaufenthaltes in Y ist, steht ihm…
…Die Bw. bestreitet demgegenüber das "Innehaben" einer Wohnung und damit das Vorliegen eines Wohnsitzes im Wesentlichen mit dem Vorbringen, obwohl der Verstorbene dort gemeldet war, verfügte er im Haus R (an dieser Liegenschaft war der Verstorbene ideeller 1/3- Miteigentümer) über keine Wohnung, wird doch…
…definiert, allerdings der Begriff des Wohnsitzes. Diesen habe nach § 26 BAO jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehabe, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen werde. Nach den Einkommensteuerrichtlinien sei bei mehreren Wohnsitzen, die die Voraussetzungen des § 26 Abs…
…österr.Ort 2 nur eine Postadresse hatte, fehlte es dort schon am Innehaben einer Wohnung und daher auch am Beibehalten und Benutzen einer solchen. Die zwei mal zwei Meter große, mit Schreibtisch und Computer ausgestattete Holzhütte am neueAdr ist ebenfalls keine Wohnung (mit dieser Ausstattung…
…die Wohnung beibehalten und benutzen wird. An dieser Stelle sei zum Begriff des Innhabens einer Wohnung ergänzend angemerkt, dass dem Umstand der polizeilichen Meldung keine Bedeutung zukommt. Ausgehend von den unstrittigen Tatsache, dass die Bw. seit dem 8. November 2004 in einem aufrechten Dienstverhältnis in…
… 6 ErbStG ausgeht, dann lag es an der durch einen Rechtsanwalt vertretenen Bw. im Rahmen des Berufungsvorbringens jene konkreten Tatumstände aufzuzeigen bzw. einzuwenden, welche gegen das "Innehaben" einer inländischen Wohnung des Erblassers sprechen und damit einen inländischen Wohnsitz ausschließen. Ergab sich aus dem Berufungsvorbringen nichts…
…und steuerliche Folgen: Im Sinne des § 26 Abs. 1 BAO besitze jemand dort einen Wohnsitz, wo er eine Wohnung innehabe unter Umständen, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen werde. Im Gebäude P. würden sich aufgrund der angeführten Ausgestaltung Räume befinden…
…Ist die Innehabung einer inländischen Wohnung in der gesetzlich beschriebenen Weise im Einzelfall festzustellen, dann ist es also egal, ob der Benützer dort ge- bzw. abgemeldet ist. Unter den vorgenannten Voraussetzungen steht der Annahme eines inländischen Wohnsitzes und damit auch der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht auch nicht…
…VwGH 26.11.1991, 91/14/0041, ÖStZB 1992, 323). Als Anhaltspunkt für eine Mindestfrist für die Innehabung der Wohnung unter Umständen, die auf die Beibehaltung und Nutzung schließen lassen, wird auf die zitierte 6 Monatsfrist des § 26 Abs 2 abgestellt (siehe Ritz, BAO-Kommentar …
…Unter dem "Innehaben" einer Wohnung ist die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit, über diese Wohnung zu verfügen, insbesondere sie für den Wohnbedarf jederzeit benützen zu können, zu verstehen; die ununterbrochene tatsächliche Benützung ist dabei nicht erforderlich (VwGH 3.7.2003, 99/15/0104). Das "Innehaben" muss…
…Unabhängigen Finanzsenates aus Gründen der Wohnbauförderung, diese außersteuerlichen Motive für die Anmeldung sind aber für die gegenständliche Frage eines inländischen Wohnsitzes bedeutungslos. Selbst wenn man davon ausginge, dass die Räume jederzeit zum Wohnen hätten benützt werden können, würde es am Innehaben einer Wohnung unter Umständen…
…Einen gewöhnlichen Aufenthalt hat nach § 26 Abs. 2 BAO jemand dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Land nicht nur vorübergehend verweilt. Voraussetzung für das Vorhandensein eines Wohnsitzes ist zunächst das "Innehaben" einer Wohnung…
…Ist die Innehabung einer inländischen Wohnung in der gesetzlich beschriebenen Weise im Einzelfall festzustellen, dann ist es also egal, ob der Benützer dort ge- bzw. abgemeldet ist. Unter den vorgenannten Voraussetzungen steht der Annahme eines inländischen Wohnsitzes und damit auch der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht auch nicht…
…Der Steuerpflichtige muss die Wohnung innehaben. Innehaben bedeutet, über eine Wohnung tatsächlich oder rechtlich verfügen zu können, sie also jederzeit für den eigenen Wohnbedarf benützen zu können (vgl. VwGH 14.11.1996, 94/16/0033). Der Steuerpflichtige muss die "Schlüsselgewalt" über die Wohnung haben (Schlüsselgewalt…
…2006). Lediglich in diese Richtung wurde dann auch die Erhebung durchgeführt. Aus dem Erhebungsbericht und auch aus dem bisherigen Verfahren geht hervor, dass der Bw. die Anerkennung des Pendlerpauschales immer nur mit dem Nicht-Innehaben einer Wohnung argumentiert. Auf den, nach Ansicht des Finanzamtes, wesentlichen…
…Ist die Innehabung einer inländischen Wohnung in der gesetzlich beschriebenen Weise im Einzelfall festzustellen, dann ist es also egal, ob der Benützer dort ge- bzw. abgemeldet ist. Unter den vorgenannten Voraussetzungen steht der Annahme eines inländischen Wohnsitzes und damit der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht auch nicht entgegen…
…dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Während im Zivilrecht eine Willensäußerung hinsichtlich des Wohnsitzes von Bedeutung ist, sind für das Abgabenrecht ausschließlich objektive Tatsachen maßgebend (VwGH 14.5.1954, 558/53). Die maßgebenden objektiven Tatsachen sind das tatsächliche Innehaben einer Wohnung und äußerlich…
…eingerichtete) Wohnung im Sinne des § 26 Abs. 1 BAO verfüge. Gemäß der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. VwGH 16.9.1992, 90/13/0299) sei unter dem "Innehaben" einer Wohnung im Sinne des § 26 Abs. 1 BAO die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit, über die Wohnung zu…