Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw, Anschrift-Inland, vom 18. September 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes Salzburg-Land jeweils vom 19. August 2008, a) StNr.2 betreffend Normverbrauchsabgabe 12/2005, b) StNr.1 betreffend Kraftfahrzeugsteuer 1-12/2006, c) StNr…
…sehr deutlicher Hinweis auf einen Wohnsitz, wolle man nicht ein Meldevergehen unterstellen. Diese Tatsachen würden einen Wohnsitz im Inland begründen. Die gegebenen Gepflogenheiten könnten jederzeit durch Zeugenaussagen der sieben Geschwister oder durch eine eidesstattliche Erklärung des Bw bestätigt werden. Nachdem in Rz 994 des Umsatzsteuerwartungserlasses…
…in Wien. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 1 Abs. 2 EStG 1988 sind natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, mit allen in- und ausländischen Einkünften unbeschränkt steuerpflichtig. Gemäß § 26 Abs. 1 BAO hat eine Person ihren Wohnsitz dort…
…Eine Ablichtung des dem Einschauorgan als Kopie ausgehändigten Mietvertrages wurde der Gebührenabteilung des Finanzamtes Innsbruck als Kontrollmitteilung übermittelt. Das Ehepaar G.K.O waren auf Grund des Kaufvertrages vom 1. August 2008 grundbücherliche Eigentümer der inländischen Liegenschaft Grundbuch X. Im "September 2009" (laut Vorhaltbeantwortung: 2…
…bei der Fa. X beschäftigt war und der Gatte der Berufungswerberin seit 1.11.2005 Pension bezieht. - Auf die Berufungswerberin waren mit dem inländischen Kennzeichen ZZZZZZ folgende weitere Fahrzeuge angemeldet: VW POLO 1,2 vom 8.11.2006 bis 26.2.2007, VW Lupo vom…
…Ergänzungspunkte (Frist zur Beantwortung bis zum 3.8.2007) 1) Angabe des konkreten Sachverhaltes, der Ihrer Ansicht nach zu keiner inländischen Besteuerung Ihrer in Österreich erzielten Einkünfte führt und auf welchen Artikel, welches Doppelbesteuerungsabkommen Sie sich beziehen. 2) Laut Melderegister sind Sie laufend in 9999…
…als nur in dem Staat ansässig, zu dem er die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat (Mittelpunkt der Lebensinteressen). Da der Bw zu Österreich die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen und somit den Mittelpunkt der Lebensinteressen im Inland hat, gilt er als in Österreich ansässig…
…Nach § 1 Abs 1 Z 3 KfzStG 1992 würden der Kraftfahrzeugsteuer auch Fahrzeuge unterliegen, die auf Straßen mit öffentlichem Verkehr im Inland ohne die kraftfahrrechtlich erforderliche Zulassung verwendet werden (widerrechtliche Verwendung). Die Steuerpflicht dauere bei widerrechtlicher Verwendung eines Kraftfahrzeuges vom Beginn des Kalendermonats, in dem…
…1.) Bescheidadressat: Die Bw. . ist als Bescheidadressat anzuführen, da diese mit ihrer inländischen Betriebsstätte in Österreich beschränkt steuerpflichtig ist. Da die Bw. und das Finanzamt trotz divergierender Bezeichnungen dieselbe Steuernummer anführen, kann nach Ansicht des UFS davon ausgegangen werden, dass beide Parteien von derselben Abgabepflichtigen…
…für das Berufungsverfahren von Bedeutung) ausgeführt: "TZ.3.2. Auslandsverträge Die Verträge mit ausländischen Leasingnehmern (größtenteils ehem. Ostblock) werden in einfacher Ausfertigung im Ausland errichtet und verbleiben auch dort. Im Inland befinden sich lediglich die zugehörigen Kalkulationsblätter. Die Verträge werden ausnahmslos auf bestimmte Zeit abgeschlossen…
…Kaufvertrag (18.000 € abzgl. 16 v.H. Mwst. 2.482,76 € = 15.517,24 €) in einen inländischen Bruttopreis umrechnete (15.517,24 € zuzgl. 20 v.H. USt 3.103,45 €). Zur Begründung der Berufungsvorentscheidung verwies das Finanzamt auf die…
…gewesen und erst ab 2. Jänner 2000 bei der Fa. LAG beschäftigt gewesen sei. Ab Beschäftigungsbeginn bei der Schweizer Firma habe er seinen Wohnsitz im Inland aufgegeben, da er sich ständig auf Montageeinsatz im Ausland befunden habe. Mit Schreiben vom 20. September 2001 hat das…
…hätte. Mit Berufungsvorentscheidung vom 8. November 2002 wies das Finanzamt die Berufung als unbegründet ab und verwies darauf, dass eine die inländische Umsatzsteuerpflicht auslösende sportlich-unterhaltende Leistung stattgefunden habe. Mit Schreiben vom 28. November 2002 beantragte der Bw. die Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz…
…inländische Kapitalertragsteuer in Höhe € 2.700,00 angerechnet. In der gegen diesen Bescheid erhobenen Berufung vom 18. November 2004 brachte die Bw. vor, dass die Höhe der anrechenbaren inländischen Kapitalertragsteuer mit € 2.700,00 irrtümlich unrichtig erklärt worden sei und tatsächlich € 3…
…1 UStG 1994 lasse sich ableiten, dass ein Unternehmer Anspruch auf eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer habe, wenn er im Inland Lieferungen oder sonstige Leistungen erbringe, für die das Recht auf Vorsteuerabzug bestehe. Im gegenständlichen Fall sei mit Vergabebescheid vom 17. April 2009 eine österreichische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer…
…die im Inland (Österreich) weder ihren Sitz noch eine Betriebsstätte haben, und die keine Umsätze im Inland erzielen oder ..., die abziehbare Vorsteuer erstattet werden. Die Bw. verfügt seit 31. Mai 2011 in der vorsteuerverfangenen Immobilie über eine Betriebsstätte im Inland. Sie hat daher im Erstattungszeitraum…
…der abziehbaren Vorsteuern an ausländische Unternehmer geschaffen wird, BGBl. Nr. 279/1995, ist die Erstattung der abziehbaren Vorsteuerbeträge an Unternehmer, die im Inland weder ihren Sitz noch eine Betriebsstätte haben, abweichend von den §§ 20 und 21 Abs. 1 bis 5 UStG 1994 nach Maßgabe der §…
…berufungsgegenständlichen PKW's anstatt per Flugzeug durchgeführt wird. Die berufungsgegenständlichen BMW's seien die "Firmen-PKW's" des Geschäftsführers, die "auch überwiegend von ihm persönlich verwendet werden, aber nicht nur im Inland, sondern auch, sogar zum Großteil im Ausland, vor allem Deutschland und Italien - und…
…jährlich durch mehrere Wochen (zwei bis drei Monate) benutzt wird, wie es zB. der Fall ist, wenn sich der Steuerpflichtige in den Räumen zur Erholung anlässlich eines Inlandsbesuches, zu Studienzwecken uä aufhält (vgl. VwGH 20.6.1990, 89/16/0020 und vom 17.9.1992…
…dass Herr R. als Prokurist auf Werkvertragsbasis für die Firma O1-G. im Betriebsprüfungszeitraum 1991 bis 1993 tätig gewesen sei. Mangels Vorliegens eines inländischen Wohnsitzes bzw. einer festen Geschäftseinrichtung sei Herr R. für die Gesellschaft vom Ausland aus tätig geworden, sodass kein Besteuerungsrecht der Republik…