…die Bezeichnung des Bescheides genügt, dass aus dem gesamten Inhalt des Rechtsmittels hervorgeht, wogegen es sich richtet, und die Behörde auf Grund des Berufungsvorbringens nicht zweifeln kann, welcher Bescheid angefochten ist (VwGH 21.9.2006, 2006/15/0042). Bei undeutlichem Inhalt eines Anbringens, sohin auch…
…wollen um die Angelegenheit aufzuklären, nicht typisch für einen Berufungsinhalt ist, so ist im Zweifel, und vor allem ohne dass ein entsprechender Mängelbehebungsauftrag erlassen wurde, einem Anbringen einer Partei, welches sie zur Wahrung ihrer Rechte stellt, nicht ein solcher Inhalt beizumessen, der ihr die Rechtverteidigungsmöglichkeit…
…dem Vorbringen der Bf, sie hätte ohnehin durch ihre Eingabe vom 2.11.2007 an das Zollamt Linz Wels die in Rede stehende Antragsfrist gewahrt bzw. bereits damals (und somit rechtzeitig) einen Erstattungsantrag gem. Art.239 Zollkodex gestellt, ebenfalls nicht gefolgt werden konnte. Es war…
…auch) einen Antrag nach Art.239 Zollkodex zu stellen, hervorgehen würde, und der Erklärungsempfänger (hier also das Zollamt Linz Wels) dies erkannt hätte bzw. erkennen hätte müssen. Beides ist hier aber nicht der Fall: Einerseits ist, wie oben bereits dargetan, aus dem Inhalt des Anbringens…
…einem eindeutigen Inhalt eines Anbringens ist eine davon abweichende, nach außen auch andeutungsweise nicht zum Ausdruck kommende Absicht der Partei nicht maßgeblich (vgl. Ritz, BAO, § 85 Tz. 1). Diesen abgabenrechtlichen Grundsätzen entsprechend kann der Eingabe der Bw. vom 27. Februar 2012 nicht der Inhalt eines…
… 115 BAO gebiete, dass die Abgabenbehörde bei undeutlichem Inhalt eines Anbringens, die Absicht der Partei zu erforschen habe (VwGH 6.3.1992, 92/13/0127). Bei der Beurteilung der Frage, ob die Voraussetzungen für das Vorliegen einer Berufung erfüllt seien, gehe die verwaltungsgerichtliche Judikatur regelmäßig…
…2 BAO und die Behörde verpflichtet gewesen, dem Einschreiter die Behebung der Mängel aufzutragen. Für die Beurteilung von Anbringen komme es auf das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteischrittes an; bei undeutlichem Inhalt eines Anbringens sei im Hinblick auf § 115 BAO die Absicht der…
…Zuständigkeit auf die Abgabebehörde zweiter Instanz übergehen soll. (vgl. die obigen Ausführungen "Bei einem eindeutigen Inhalt eines Anbringens ist eine davon abweichende, nach außen auch andeutungsweise nicht zum Ausdruck kommende Absicht des Einschreiters nicht maßgeblich (zB VwGH 20.2.1998, 96/15/0127") Ergänzend wird…
…zur Verrechnung gelangten Miete als fremdüblich ausgeschlossen ist. [Grafik] [Grafik] 2 Rechtsgrundlagen und rechtliche Würdigung 2.1 Bezeichnung des Vorlageantrages als Berufung Bei undeutlichem Inhalt eines Anbringens ist die Absicht der Partei von Amts wegen zu erforschen (VwGH 28.1.2003, 2001/14/0229)…
…an, wie ein Anbringen unter Berücksichtigung der konkreten gesetzlichen Regelung, des Verfahrenszweckes und der der Behörde vorliegenden Aktenlage objektiv verstanden werden muss (vgl. bereits VwGH 26.6.1995, 92/18/0199, ZFVB 1996/4/1626). Bei einem eindeutigen Inhalt eines Anbringens wäre eine davon abweichende…
…dem Anbringen einer Partei, das sie zur Wahrung ihrer Rechte stellt, nicht ein solcher Inhalt beizumessen, der ihr die Rechtsverteidigungsmöglichkeit nimmt (VwGH 19. 3. 2013, 2010/15/0188). Bei dieser Ausgangslage konnte der Bw. davon ausgehen, von seinem Mandanten den entsprechenden Auftrag zur Einbringung eines…
…Familienbeihilfe" bezeichnet wurde. Eine Antragsumdeutung kommt in einem solchen Fall von vornherein nicht in Betracht (vgl. VwGH 27.2.2008, 2008/13/0001). Für die Wirksamkeit einer Prozesserklärung ist das Erklärte maßgebend. Bei einem eindeutigen Inhalt eines Anbringens ist eine davon abweichende, nach außen auch…
…ist, bei undeutlichem Inhalt eines Anbringens die Absicht der Partei zu erforschen.' Fraglich ist somit, ob der Antrag auf Aussetzung der Einhebung betreffend der Forschungsprämien 2005 bis 2007 gemäß § 212a BAO (der u.a. das Vorliegen einer Berufung zur Voraussetzung hat) dazu führen kann, dass…
…Bei einem eindeutigen Inhalt eines Anbringens ist eine davon abweichende, nach außen hin auch nur andeutungsweise nicht zum Ausdruck kommende Absicht des Einschreiters nicht maßgeblich (vgl. Ritz, BAO3, Tz 1 zu § 85 BAO). In diesem Zusammenhang ist auch auszuführen, dass Anbringen einer Partei unter Bezugnahme…
…der Behörde vorliegenden Aktenlage objektiv verstanden werden muss. Im Zweifel ist dem Anbringen einer Partei, das sie zur Wahrung ihrer Rechte stellt, nicht ein solcher Inhalt beizumessen, der ihr die Rechtsverteidigungsmöglichkeiten nimmt. Bei undeutlichem Inhalt eines Anbringens ist - im Hinblick auf § 115 BAO - die Absicht…
…von Schriftsätzen und die zufälligen verbalen Formen an, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteischrittes. Parteienerklärungen sind nach ihrem objektiven Erklärungswert auszulegen. Bei einem eindeutigen Inhalt eines Anbringens ist eine davon abweichende, nach außen auch andeutungsweise nicht zum Ausdruck kommende…
…Familiensphäre einzelner Bürger vor. Kann einem Abgabepflichtigen ein Beweis über den Inhalt eines Anbringens nach den Umständen nicht zugemutet werden, so genügt die Glaubhaftmachung. Beweisen bedeutet den Nachweis über die Richtigkeit eines Vorbringens zu erbringen. Eine Glaubhaftmachung setzt eine schlüssige Behauptung der maßgeblichen Umstände voraus…
…Familiensphäre einzelner Bürger vor. Kann einem Abgabepflichtigen ein Beweis über den Inhalt eines Anbringens nach den Umständen nicht zugemutet werden, so genügt die Glaubhaftmachung. Beweisen bedeutet den Nachweis über die Richtigkeit eines Vorbringens zu erbringen. Eine Glaubhaftmachung setzt eine schlüssige Behauptung der maßgeblichen Umstände voraus…
…an, wie ein Anbringen unter Berücksichtigung der konkreten gesetzlichen Regelung, des Verfahrenszweckes und der der Behörde vorliegenden Aktenlage objektiv verstanden werden muss (vgl. bereits VwGH 26.6.1995, 92/18/0199, ZFVB 1996/4/1626). Bei einem eindeutigen Inhalt eines Anbringens wäre eine davon abweichende…
…Bei einem eindeutigen Inhalt eines Anbringens ist eine davon abweichende, nach außen hin auch nur andeutungsweise nicht zum Ausdruck kommende Absicht des Einschreiters jedoch nicht maßgeblich (vgl Ritz, BAO4, § 85 Tz 1, mwN). Der Verwaltungsgerichtshof hat zur Niederösterreichischen Abgabenordnung 1977 entschieden, dass ein Antrag, einem…