…nachstehenden Erwägungen nicht gefolgt werden: Für die Beurteilung von Anbringen kommt es nicht auf die Bezeichnung von Schriftsätzen und die zufälligen verbalen Formen an, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteienschritts. Maßgebend für die Wirksamkeit einer Prozesserklärung ist das Erklärte…
…Ermittlung von Rechtsqualität und Inhalt eines Anbringens kommt es nach der Rsp nicht auf die Bezeichnung durch den Einschreiter, sondern auf den Inhalt der Eingabe an (VwGH 18.9.2002, 2000/07/0086). Nach stRsp des VwGH sind Parteienerklärungen, somit auch Anbringen im Verfahren ausschließlich…
…Ermittlung von Rechtsqualität und Inhalt eines Anbringens kommt es nach der Rsp nicht auf die Bezeichnung durch den Einschreiter, sondern auf den Inhalt der Eingabe an (VwGH 18.9.2002, 2000/07/0086). Nach stRsp des VwGH sind Parteienerklärungen, somit auch Anbringen im Verfahren ausschließlich…
…Ermittlung von Rechtsqualität und Inhalt eines Anbringens kommt es nach der Rsp nicht auf die Bezeichnung durch den Einschreiter, sondern auf den Inhalt der Eingabe an (VwGH 18.9.2002, 2000/07/0086). Nach stRsp des VwGH sind Parteienerklärungen, somit auch Anbringen im Verfahren ausschließlich…
…Ermittlung von Rechtsqualität und Inhalt eines Anbringens kommt es nach der Rsp nicht auf die Bezeichnung durch den Einschreiter, sondern auf den Inhalt der Eingabe an (VwGH 18.9.2002, 2000/07/0086). Nach stRsp des VwGH sind Parteienerklärungen, somit auch Anbringen im Verfahren ausschließlich…
…die Bezeichnung des Bescheides genügt, dass aus dem gesamten Inhalt des Rechtsmittels hervorgeht, wogegen es sich richtet, und die Behörde auf Grund des Berufungsvorbringens nicht zweifeln kann, welcher Bescheid angefochten ist (VwGH 21.9.2006, 2006/15/0042). Bei undeutlichem Inhalt eines Anbringens, sohin auch…
…damit keinesfalls bestätigt hatte, dass er einen Vorlageantrag stellen wollte. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist dem Anbringen einer Partei, welches sie zur Wahrung ihrer Rechte stellt, im Zweifel nicht ein solcher Inhalt beizumessen, der ihr die Rechtsverteidigungsmöglichkeit nimmt (zB VwGH 24.9.2014…
…wollen um die Angelegenheit aufzuklären, nicht typisch für einen Berufungsinhalt ist, so ist im Zweifel, und vor allem ohne dass ein entsprechender Mängelbehebungsauftrag erlassen wurde, einem Anbringen einer Partei, welches sie zur Wahrung ihrer Rechte stellt, nicht ein solcher Inhalt beizumessen, der ihr die Rechtverteidigungsmöglichkeit…
…dem Vorbringen der Bf, sie hätte ohnehin durch ihre Eingabe vom 2.11.2007 an das Zollamt Linz Wels die in Rede stehende Antragsfrist gewahrt bzw. bereits damals (und somit rechtzeitig) einen Erstattungsantrag gem. Art.239 Zollkodex gestellt, ebenfalls nicht gefolgt werden konnte. Es war…
…auch) einen Antrag nach Art.239 Zollkodex zu stellen, hervorgehen würde, und der Erklärungsempfänger (hier also das Zollamt Linz Wels) dies erkannt hätte bzw. erkennen hätte müssen. Beides ist hier aber nicht der Fall: Einerseits ist, wie oben bereits dargetan, aus dem Inhalt des Anbringens…
…28.2.2008, 2006/16/0129); 19.3.2013, 2010/15/0188). Im Zweifel ist dem Anbringen einer Partei, das sie zur Wahrung ihrer Rechte stellt, nicht ein solcher Inhalt beizumessen, der ihr die Rechtsverteidigungsmöglichkeit nimmt (z.B. VwGH 28.1.2003, 2001/14/0229…
…Erklärung eines Einspruchs, steht aber ebenso im Widerspruch zu den sonstigen Angaben, dass es sich um keine Verletzung des Parkometergesetzes handle, weil er Inhaber des gültigen Parkausweises für Behinderte sei, sondern ein verzeihliches Delikt darstelle. Bei der Ermittlung von Rechtsqualität und Inhalt eines Anbringens wird…
…welchem er den zuvor undeutlichen Inhalt seines Anbringens vom 16.7.2024 klarstellte. 3. Rechtliche Beurteilung Das Anbringen des Bf. vom 16.7.2024 war insoweit unklar, als daraus nicht hervorging, ob es sich um einen Vorlageantrag gemäß § 264 BAO, einen Antrag auf Aufhebung der…
…der Behörde vorliegenden Aktenlage objektiv verstanden werden muss. Bei undeutlichem Inhalt eines Anbringens ist die Absicht der Partei zu erforschen. Im Zweifel ist dem Anbringen einer Partei, das sie zur Wahrung ihrer Rechte stellt, nicht ein solcher Inhalt beizumessen, der ihr die Rechtsverteidigungsmöglichkeit nimmt (VwGH…
…einem eindeutigen Inhalt eines Anbringens ist eine davon abweichende, nach außen auch andeutungsweise nicht zum Ausdruck kommende Absicht der Partei nicht maßgeblich (vgl. Ritz, BAO, § 85 Tz. 1). Diesen abgabenrechtlichen Grundsätzen entsprechend kann der Eingabe der Bw. vom 27. Februar 2012 nicht der Inhalt eines…
…den Fall, dass sich der aufzuhebende Bescheid inhaltlich als unrichtig erweist. Der Inhalt eines Bescheides ist dann unrichtig, wenn der Bescheidspruch nicht dem Gesetz entspricht. Aus welchem Grund der Bescheid rechtswidrig ist (etwa wegen einer unrichtigen Gesetzesinterpretation, oder wegen mangelnder Kenntnis des entscheidungsrelevanten Sachverhaltes, oder…
…dem Verwaltungsgericht vorliegenden Aktenlage objektiv verstanden werden muss. Bei undeutlichem Inhalt eines Anbringens ist die Absicht der Partei zu erforschen. Im Zweifel ist dem Anbringen einer Partei, das sie zur Wahrung ihrer Rechte stellt, nicht ein solcher Inhalt beizumessen, der ihr die Rechtsverteidigungsmöglichkeit nimmt (Hinweis…
… 115 BAO gebiete, dass die Abgabenbehörde bei undeutlichem Inhalt eines Anbringens, die Absicht der Partei zu erforschen habe (VwGH 6.3.1992, 92/13/0127). Bei der Beurteilung der Frage, ob die Voraussetzungen für das Vorliegen einer Berufung erfüllt seien, gehe die verwaltungsgerichtliche Judikatur regelmäßig…
…dem Verwaltungsgericht vorliegenden Aktenlage objektiv verstanden werden muss. Bei undeutlichem Inhalt eines Anbringens ist die Absicht der Partei zu erforschen. Im Zweifel ist dem Anbringen einer Partei, das sie zur Wahrung ihrer Rechte stellt, nicht ein solcher Inhalt beizumessen, der ihr die Rechtsverteidigungsmöglichkeit nimmt (Hinweis…
…objektiv verstanden werden muss. Bei undeutlichem Inhalt eines Anbringens ist die Behörde gehalten, die Absicht der Partei zu erforschen (vgl. wiederum VwGH 29.7.2020, Ra 2020/13/0046 m.w.N.). Mit der Frage der Qualifizierung eines über FinanzOnline eingelangten Parteianbringens hatte sich das…