…die unterschiedliche bewertungsrechtliche Behandlung der Liegenschaften bzw. melderechtliche Gesichtspunkte lediglich Indiziencharakter zukommt. Maßgeblich ist stets das tatsächliche Gesamtbild der Verhältnisse, welches im gegenständlichen Fall auf Grund der besonderen Konstellation eine Ausweitung des Hauptwohnsitzbegriffes auf das gemischt genutzte Gebäude zulässt, respektive erforderlich macht. Aufgrund obiger Ausführung…
…Ansässigkeitsbescheinigung Indizwirkung zukommen soll. Dies kann im gegenständlichen Fall aber dahingestellt bleiben, da der Bw. ohnehin keine Ansässigkeitsbescheinigungen vorgelegt hat. Unter Zugrundelegung der VwGH Entscheidung vom 20. 2. 2008 ergibt sich für den gegenständlichen Fall folgendes: Das Finanzamt stützt die Entscheidung, dass der Ansässigkeitsstaat des…
…gegenüber der Meldebehörde kaum näher überprüft werden. Der amtlichen Wohnsitzmeldung kommt daher nur Indizwirkung zu, vermag aber die Beurteilung der tatsächlichen Lebensumstände nicht zu ersetzen. Aufgrund des Gesamtbildes des aktenkundigen Sachverhaltes besteht für den Unabhängigen Finanzsenat kein Zweifel, dass der Bw zumindest seit er gemeinsam…
…habe nur Indizwirkung. Steuerrechtlich sei das Bestehen eines Wohnsitzes stets an die objektive Voraussetzung des Besitzes einer Wohnung geknüpft. Unter Verweis auf die Lehre (Quantschnigg/Schuch; Jakom; Doralt, EStG10, § 24 Tz 236) wurde eingewendet, soweit die Richtlinien ab dem Veranlagungsjahr 2005 an die Zweijahresfrist des …
…2 UStG 1994 zusätzlich davon abhängig gewesen wäre, dass sie für innergemeinschaftliche Lieferungen oder innergemeinschaftliche Erwerbe benötigt wird. Die melderechtliche Anmeldung eines Wohnsitzes und ähnliche Angaben können für die Annahme eines Wohnsitzes im abgabenrechtlichen Sinne zwar Indizwirkung haben, jedoch hatte und hat der Bw aufgrund…
…Werbungskosten auch die Ausgaben des Steuerpflichtigen für Fahrten zwischen der Wohnung und der Arbeitsstätte. Nach einhelliger Lehre und Rechtsprechung stelle der Gesetzgeber hinsichtlich der Pendlerpauschale auf die tatsächlichen Verhältnisse und nicht auf fiktive Sachverhalte ab. Dem melderechtlichen Vorgang komme lediglich Indizwirkung zu und die bloße…
…Erfahrungsgut des Lebens, dass Eheleute, die zusammen wohnen, einen gemeinsamen Haushalt führen. Auf Grund der aufrechten Ehe sei daher davon auszugehen, dass der Bw. gemeinsam mit seiner Ehegattin einen Hauptwohnsitz in Österreich innehat. Auch wenn an der Adresse in B seit 28.10.2004 melderechtlich…
…im Inland hatte. Der Mittelpunkt der Lebensinteressen ist aber nicht ident mit dem Hauptwohnsitz, welches lediglich ein melderechtlicher Begriff ist. Umstände, die auf den Mittelpunkt der Lebensinteressen des Berufungswerbers im Inland schließen ließen, hat das Finanzamt in seiner Begründung aber nicht angegeben. Auch das Ermessen…
…Zur Bestimmung des Hauptwohnsitzes kommt es nämlich nicht darauf an, ob eine Person unter einer bestimmten Anschrift tatsächlich gemeldet ist. Die Eintragung ins Melderegister mag zwar Indizwirkung für die Bestimmung des tatsächlichen Lebensmittelpunktes darstellen, besagt aber lediglich, dass die Person allenfalls melderechtlichen Vorschriften nachgekommen ist…
…26 BAO stelle auf den objektiven Umstand des Innehabens einer Wohnung unter Umständen, die darauf schließen lassen, dass der Betreffende die Wohnung beibehalten und benützen werde, ab. Entscheidungswesentlich sind tasächliche Verfügungsmöglichkeiten über eine Wohnung. Melderechtlichen Umständen kommen bestensfall Indizwirkung zu (im Falle der Aufgabe eines…
…26 BAO stelle auf den objektiven Umstand des Innehabens einer Wohnung unter Umständen, die darauf schließen lassen, dass der Betreffende die Wohnung beibehalten und benützen werde, ab. Entscheidungswesentlich sind tatsächliche Verfügungsmöglichkeiten über eine Wohnung. Melderechtlichen Umständen kommen bestenfalls Indizwirkung zu (im Falle der Aufgabe eines…
…dass diese Örtlichkeit als Nebenwohnsitz des Berufungswerbers angemeldet wurde, widersprüchlich erscheint. Dem melderechtlichen Vorgang kommt aber lediglich Indizwirkung zu und die bloße Tatsache der Anmeldung vermag - insbesondere bei gegenteiliger und nicht von vornherein ausschließbarer Sachverhaltsbehauptung - eine Annahme des überwiegenden Nächtigens am Arbeitsort nicht zu tragen…
…einen Hauptwohnsitz in Österreich innehat. Auch wenn die Bw. an der Adresse in B seit 28.10.2004 melderechtlich ein Nebenwohnsitz vorliegt, ist zu bemerken, dass es zur Bestimmung des Hauptwohnsitzes nicht darauf ankommt, ob eine Person unter einer bestimmten Anschrift tatsächlich aufrecht gemeldet ist…
…Hinsichtlich der Indizwirkung einer polizeilichen Meldung bzw. Unterhalt eines Bankkontos darf hingewiesen werden, dass die Abmeldung unstrittig erst am 15.6.2011 bzw. am 30.6.2011 erfolgt ist, obwohl bereits anlässlich des Lokalaugenscheines des Finanzamtes am 15.12.2010 eindeutig und zweifelsfrei festgestanden ist…
…Erklärung zur Berücksichtigung des Pnelderpauschales"L34"- Hinweis für den Arbeitnehmer. Da dem melderechtlichem Vorgang lediglich Indizwirkung zukommt, so ist die Behörde unter Zugrundelegung des Sachverhaltes, dass Sie in den berufungsgegenständlichem Zeitraum in den Erklärungen zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung als Wohnsitzadresse Adr.Bw. im Sinne des …
…im Zentralem Melderegister als Zweitwohnsitze angegeben werden, widerspricht dieser Beurteilung nicht, kommen doch melderechtlichen Tatsachen lediglich Indizwirkung zu, die im vorliegendem Fall gegenüber den obangeführten Umständen von geringer Bedeutung sind. Die Berufungswerberin hat laut der Anzeige der Grenzpolizeiinspektion Feldkirch-Tisis vom 16. Juli 2006 angegeben…
…Inland kommt allerdings nur Indizwirkung für die Vermutung des Standortes im Inland zu (vgl. ua UFS 23.9.2004, RV/0163-F/04, 1.2.2005; RV/0300-L/04). Auch ohne Vorliegen eines Hauptwohnsitzes im Inland kann der Standort des KFZ im Inland sein…
…so ist dem entgegenzuhalten dass die polizeiliche Meldung allenfalls Indizwirkung in Bezug auf den Wohnsitz hat. Die Hauptwohnsitzmeldung erfolgte nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates aus Gründen der Wohnbauförderung, diese außersteuerlichen Motive für die Anmeldung sind aber für die gegenständliche Frage eines inländischen Wohnsitzes bedeutungslos. Selbst…
…Altach, Bauern 17, vom 11. Juni 2010 und vom 10. März 2011 gegen die Bescheide des Finanzamtes Feldkirch vom 25. Jänner 2010 und vom 9. Februar 2011 betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2007 und 2008, Festsetzung von Einkommensteuervorauszahlungen für das Jahr 2010 und Folgejahre, Abweisung…
…aus dem Jahr 2002 datierte Bestätigung eine Kontrolle zum Inhalt haben kann, die 1997 stattgefunden haben soll. Genauso wenig wie die melderechtliche Situation eine entscheidende Bedeutung bezüglich der Frage hat, ob sich der Wohnsitz des Berufungswerbers in der Schweiz befunden hat, hat der Umstand Bedeutung…