…Tätigkeit als praktische Ärztin im Streitzeitraum, wie auch schon im Jahr 2000, die Betriebsausgabenpauschalierung gemäß § 17 Abs. 4 EStG 1988 (in Verbindung mit der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Individualpauschalierung von Betriebsausgaben, Werbungskosten und Vorsteuern, BGBl. II Nr. 230/1999 =kurz PauschVO) in…
…vom 25. April 2002 brachte der steuerliche Vertreter des Bw. Berufung ein und begründete diese wie folgt: "Wir ersuchen um nachträgliche Gewährung von pauschalierten Werbungskosten iS der Pauschalierungs-VO (Individualpauschalierung). Unser Klient war bis Mai 2000 bei der W. AG als Außendienst-Mitarbeiter beschäftigt. Diese…
…BGBl. II Nr. 227/1999, vor. Für den Fall der Abweisung der Berufung werde beantragt, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb unter Anwendung der Verordnung des BM Finanzen über die Individualpauschalierung von Betriebsausgaben, Werbungskosten und Vorsteuern, BGBl. II Nr. 230/1999, in Höhe von S 642.098…
…als zutreffend. Danach ist für Zwecke der Liebhabereibeurteilung zur Beurteilung der Totalgewinnfähigkeit bei Inanspruchnahme der Individualpauschalierung auf die Ergebnisse der pauschalierten Gewinn-/ Einkünfteermittlung abzustellen. Stellt man auf die pauschalierte Gewinn-/ Einkünfteermittlung ab, so wird die Annahme eines Voluptuarbetriebes (Liebhaberei) auch von der Berufungswerberin nicht bestritten…
…wie auch schon im Jahr 2000, die Betriebsausgabenpauschalierung gemäß § 17 Abs. 4 EStG 1988 (in Verbindung mit der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Individualpauschalierung von Betriebsausgaben, Werbungskosten und Vorsteuern, BGBl. II Nr. 230/1999) in Anspruch. Gemeinsam mit den eingereichten Steuererklärungen für 2002…
…| -23.777,00 | Korrekturen lt. Bp. | | | | a.) + Korrektur Zinsen | 67.050,00 | 3.929,00 | 3.929,00 | b.) + Veränderung Individualpauschalierung | | | 23.663,00 | Überschuss lt. Bp | -1.585,00…
… 4 Abs. 5 EStG 1988, Ausgaben für im Wohnungsverband gelegene Räume, Ausgaben anlässlich der Bewirtung von Geschäftsfreunden sowie üblicherweise nicht belegbare Betriebsausgaben; Verordnung des Bundesminister für Finanzen über die Individualpauschalierung von Betriebsausgaben, Werbungskosten und Vorsteuern, BGBl II 1999/230:Nach § 3 dürfen neben pauschal ermittelten…
… 4 Abs. 5 EStG 1988, Ausgaben für im Wohnungsverband gelegene Räume, Ausgaben anlässlich einer Geschäftsfreundebewirtung sowie üblicherweise nicht belegbare Betriebsausgaben; Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Individualpauschalierung von Betriebsausgaben, Werbungskosten und Vorsteuern, BGBl. II 1999/230:Nach § 3 dürfen neben pauschal ermittelten Betriebsausgaben Ausgaben…
…5 EStG 1988, Ausgaben für im Wohnungsverband gelegene Räume, Ausgaben anlässlich einer Geschäftsfreundebewirtung sowie üblicherweise nicht belegbare Betriebsausgaben; Verordnung des Bundesminister für Finanzen über die Individualpauschalierung von Betriebsausgaben, Werbungskosten und Vorsteuern, BGBl II 1999/230:Nach § 3 dürfen neben pauschal ermittelten Betriebsausgaben Ausgaben für Wareneingang…
…Lebensmitteleinzel- oder Gemischtwarenhändler (Verordnung BGBl. II Nr. 228/1999), Drogisten (Verordnung BGBl. Nr. II 229/1999) und zur Individualpauschalierung (Verordnung BGBl. II Nr. 230/1999 idF BGBl. II Nr. 500/1999)" und beziehen sich auf "alle vier Pauschalierungen". Damit ist aber nicht nur der geforderte…
…3 EStG 1988 auf einen Vergleichszeitraum der letzten drei Wirtschaftsjahre verwiesen werde, lasse sich nicht schließen, dass ein dreijähriges Bestehen Voraussetzung für eine Investitionszuwachsprämie sei. Das Bundesministerium für Finanzen (im Folgenden kurz: BMF) habe etwa im Fall der Individualpauschalierungs-VO, BGBl. II Nr. 230/1999…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden X und die weiteren Mitglieder XX im Beisein der Schriftführerin xxx über die Berufungen des Bw., vom 7. Juni 2002 bzw. 29. Juli 2003 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 8. Mai 2002 bzw. 14…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der_Berufungswerber gegen den Bescheid des Finanzamtes_A vom 22. April 2002 betreffend einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO für das Jahr 1999 und vom 7. August 2002 betreffend die einheitliche und gesonderter Feststellung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Name, Adresse, vertreten durch Allrat Wirtschaftstreuhandgesellschaft m.b.H., 2170 Poysdorf, Liechtensteinstraße 23, vom 10. November 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Gänserndorf Mistelbach, vertreten durch HR Mag. Susanne Brandstätter, vom 18. Oktober 2008 betreffend Haftung…
von der Körperschaftsteuer befreit sind, und ihrer land- und forstwirtschaftlichen Betriebe gewerblich oder beruflich tätig. Als Betriebe gewerblicher Art im Sinne dieses Bundesgesetzes gelten jedoch stets - Wasserwerke, - Schlachthöfe, - Anstalten zur Müllbeseitigung und - zur Abfuhr von Spülwasser und Abfällen sowie - die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken…
wenn die wirtschaftlichen Aktivitäten der juristischen Person und des sie beherrschenden Unternehmers miteinander verflochten, aufeinander abgestellt sind bzw. einander ergänzen und abrunden (Ruppe, aaO, § 2 Tz 113). Es muss ein vernünftiger betriebswirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Organträger und dem Organ bestehen. Tätigkeit im selben Geschäftszweig spricht jedenfalls…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vorm. vom 29. Jänner 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf vom 21. Dezember 2006 betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer für den Zeitraum 1999 bis 2004 sowie Abweisung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Hausgemeinschaft Name, Vermietung u. Verpachtung, vertreten durch Miteigentümer, v. 08.Juli 2008, v. 26.Juni 2009,v. 26.November 2009 ,v.16. Mai 2011 u. v. 03. Mai 2012 gegen die Bescheide des Finanzamtes A vom…
Die Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung kann auch darin begründet sein, dass der Steuerpflichtige jederzeit mit der Abberufung von seiner Arbeitsstelle rechnen musste. Es reicht aber nicht schon die abstrakte Möglichkeit, von der Arbeitsstelle abberufen zu werden, aus, um die Beibehaltung des Familienwohnsitzes in unüblicher Entfernung vom…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Referenten R. über die Berufungen der Bw., vertreten durch Grünberger-Katzmayr-Zwettler Wirtschaftstreuhandgesellschaft m. b. H., 4020 Linz, Volksgartenstraße 32, vom 10. und 12. März 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr, vertreten durch Mag. Sandra…