…ein Firmenbuchauszug der Firma KG vorgelegt. Mit Berufungsvorentscheidung hat das Finanzamt die Berufung mit der Begründung abgewiesen, dass keine Identität der Vertragspartner im Berufungsfall gegeben sei. Mit Schriftsatz vom 6. Mai 1999 beantragte die Bw. daraufhin die Vorlage der Berufung an die Berufungsbehörde II. Instanz.…
…Im gegenständlichen "Büro" ist also jedenfalls von keinem Büro außerhalb des Wohnungsverbandes auszugehen. Es liegt also eine Identität von Wohnung und Arbeitsstätte vor. 2. Fahrten zu den Firmenstandorten ("St " und "Sstraße"): a) St: Der Berufungswerber steht in einem Dienstverhältnis mit der Firma A L GmbH…
…die Berufung wurde erwogen: Feststeht im vorliegenden Fall, dass bei der I. GmbH ein Gesellschafterwechsel stattgefunden hat, im Zuge dessen der Name der GmbH geändert worden ist. Eine Kapitalgesellschaft ist durch einen Gesellschafterwechsel nicht in ihrer Identität betroffen (Schuhmacher in Straube, UGB, § 24 Rz 6)…
…Vorschreibungen blieb der festgestellte Sachverhalt unbestritten. Eingewendet wurde jedoch, dass der Gebäudeteil "Wohnung" als vom Betriebsgebäude getrennt anzusehen sei, weshalb von einer Identität der Baukörper im Sinne einer in den Wohnungsverband integrierten Betriebsstätte bzw. umgekehrt keine Rede sein könne. Deshalb wäre die vom Finanzamt herangezogene…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der XY, 00,Z, vom 23. August 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Braunau Ried Schärding vom 7. August 2012 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2011 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert.  …
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 15. März 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg vom 16. Februar 2005 betreffend Einkommensteuer 2003 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Zur Berufungsvorentscheidung vom 17. November 2005 ergeben sich keine…
…steht daher für die Fahrten von der Wohnung zur ersten Arbeitsstätte (Hotel W.) und von der letzten Arbeitsstätte zurück zur Wohnung nicht zu. Wie bereits ausgeführt, vermag die Identität von Wohnung und Arbeitsstätte nichts an der Tatbestandserfüllung des § 16 Abs. 1 Z 6 EStG ändern…
…diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Strittig ist die Zurechnung von vereinnahmten Erlösen und die Nichtanerkennung von Vorsteuern aus Subhonoraren, mangels nachweisbarer Identität des leistenden Unternehmers und fehlender Leistungsbeschreibung. Betriebsgegenstand der Bw. ist seit 27…
…Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Strittig ist die Nichtanerkennung von Subhonoraren als Betriebsausgaben und Vorsteuern, mangels nachweisbarer Identität der Rechnungsaussteller. Betriebsgegenstand der Bw. ist das Kuvertieren und Adressieren von Schriftstücken. An der Kommandit-Erwerbsgesellschaft waren im Streitzeitraum folgende Gesellschafter beteiligt: |…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Werner Goeritz, Rechtsanwalt, 1080 Wien, Laudongasse 20/2, vom 18. Februar 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorfvom 31. Jänner 2008 betreffend Rückzahlung (§ 239 BAO) entschieden: Die Berufung…
…jenem Zeitpunkt nicht mehr zu, ab dem die Identität des Steuerpflichtigen infolge einer wesentlichen Änderung der organisatorischen und wirtschaftlichen Struktur im Zusammenhang mit einer wesentlichen Änderung der Gesellschafterstruktur auf entgeltlicher Grundlage nach dem Gesamtbild der Verhältnisse wirtschaftlich nicht mehr gegeben ist (Mantelkauf). Dies gilt nicht…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat durch den Senat 21 am 29. Juli 2003 über die Berufung der Bw., vertreten durch Mag. Hubert Celar für JUVAVUM WirtschaftstreuhandgmbH, gegen einen endgültigen Bescheid und drei Bescheide gemäß §§ 303 ff BAO des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern, vertreten durch AS…
…der tatsächlichen Leistung der Treugeberdirektzahlungen. Desweiteren ist zu berücksichtigten, das die stille Einlage lediglich 1/10 des Gesamteinzahlungsbetrages ausmacht und die Treugeberdirektzahlung 9/10. IX.3.) Erfordernis der Identität der Sache für eine Entscheidung in der Sache Gemäß § 289 Abs. 2 BAO hat die Abgabenbehörde…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat am 19. August 2003 über die Berufung der D Bau GesmbH, gegen die Bescheide des Finanzamtes für Körperschaften in Wien betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich der Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer für das Jahr 1992, Sachbescheide zur Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer…
seien, erscheinen vor dem Hintergrund der durchgeführten Sachverhaltsermittlungen stimmig. Was die von Seiten der Bw. gerügten Kalkulationsmethoden betrifft ist darauf zu verweisen, dass die Behörde aufgrund vorliegender Rechnungen von Stundensätzen von S 100,- entsprechend ihrer Erfahrungswerte ausging. Richtig ist, dass die Bp. sich solcherart zweier…
…weitere Vorschrift, nämlich die Verpflichtung zur Festhaltung der Abnehmeridentität, außer Acht gelassen wurde. Festzuhalten ist weiters, dass die hier maßgebenden Rechtsnormen (Abnehmererklärung, Identitätsfesthaltung) zwingende Vorschriften darstellen, wobei eine extensive Interpretation dahingehend, dass bei Verletzung dieser Vorschriften unter bestimmten Voraussetzungen die Steuerfreiheit von der Abgabenbehörde trotzdem…
…er unter Außerachtlassung der ihm möglichen, gebotenen und zumutbaren Sorgfalt die Identität von unter falschem Namen auftretenden Altmetalllieferanten nicht abgeklärt und deshalb in seinem steuerlichen Rechenwerk zu Unrecht Vorsteuern aus von diesen "Unternehmern" gelegten Rechnungen zum Ansatz gebracht hat, wodurch die genannte Umsatzsteuer in angeführter…
…1 BAO hat die Abgabenbehörde zweiter Instanz - abgesehen von Formalentscheidungen und Zurückverweisungen - immer in der Sache selbst zu entscheiden. Die Abänderungsbefugnis einer Berufungsentscheidung ist hierbei durch die sogenannte Identität der Sache begrenzt. Es ist daher zunächst zu untersuchen, ob der Bescheid vom 24. Juli 2007…
…wenn ein gleiches Ansuchen bereits einmal abgewiesen worden ist und seither keine Änderung des Sachverhaltes behauptet worden ist. Identität der Sache wird herkömmlich dann angenommen, wenn einerseits weder in der Rechtslage noch in den für die Beurteilung des Parteibegehrens maßgebenden tatsächlichen Umständen eine Änderung eingetreten…
…die im Rechtsmittelverfahren gebotene Fortführung des erstinstanzlichen Verfahrens sondern die unzulässige erstmalige Begründung einer neuen Sache (siehe Stoll, BAO, 2801ff zur "Identität der Sache"). Zum Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens wird ausgeführt: Unter offensichtlicher Bezugnahme auf das Erkenntnis des VwGH vom 4. Dezember 2003, Zl…