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UFSW RV/0330-W/06Pauschalierende Leistungsbeschreibung in der Rechnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.08.2008

…Gegenstand der erbrachten Leistung Ertrags-, Verkehrs-, Vermögen- oder Verbrauchsteuern waren oder zu welchem Thema welcher Klient beraten wurde. Wie der VwGH in seinem Erkenntnis vom 11. Dezember 1996, Zl. 96/13/0178, ausgesprochen hat, ist entscheidungswesentliche Bedeutung dem Umstand der Identifizierbarkeit bzw. der mangelnden Identifizierbarkeit…

UFSW RV/2062-W/04Angaben der Art und des Umfanges der sonstigen Leistung bei Reinigungsarbeiten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.02.2005

…und zwingend verlangten Merkmale enthält. Wie der Verwaltungsgerichtshof bspw. in seinem Erkenntnis vom 11. Dezember 1996, Zl. 96/13/0178 (ÖStZB 1998, 43), ausgesprochen hat, ist entscheidungswesentliche Bedeutung dem Umstand der Identifizierbarkeit bzw. mangelnden Identifizierbarkeit beizumessen. Die Leistungsbeschreibung muss den ihr zu Grunde liegenden Vorgang…

UFSW RV/0386-W/021. Schätzung bei ungeklärter Mittelherkunft; 2. Vorsteuerabzugsberechtigung aus formell mangelhaften Rechnungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.12.2004

…Tatsache der Identifizierbarkeit bzw. der mangelnden Identifizierbarkeit der abgerechneten Leistungen. Nach § 11 Abs.1 Z 3 UStG 1972 ist in den Rechnungen die Art und der Umfang der sonstigen Leistungen anzugeben. Diese Angabe soll die Kontrolle darüber erleichtern, ob die in der Rechnung abgerechneten Leistungen…

UFSG RV/0322-G/12Vorsteuerabzug auch dann, wenn Rechnungen zu Handen einer Servicegesellschaft des Konzerns zugestellt werden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.09.2013

…Steuer für Lieferungen oder sonstige Leistungen, die im Inland für sein Unternehmen ausgeführt worden sind........ Danach ist das Vorliegen einer Rechnung mit sämtlichen im § 11 UStG 1994 verlangten Merkmalen Voraussetzung für den Vorsteuerabzug bzw. die Vorsteuervergütung. Alle Rechnungen, die zu Handen der Servicegesellschaft zugestellt wurden…

UFSW RV/0806-W/10Schätzung bei ungeklärter Mittelherkunft für getätigte Einlagen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.04.2010

…Tatsache der Identifizierbarkeit bzw. der mangelnden Identifizierbarkeit der abgerechneten Leistungen. Nach § 11 Abs.1 Z 3 UStG 1972 sei in den Rechnungen die Art und der Umfang der sonstigen Leistungen anzugeben. Diese Angabe sollte die Kontrolle darüber erleichtern, ob die in der Rechnung abgerechneten Leistungen…

UFSW RV/1401-W/05Rechnungen entsprechen nicht den in § 11 UStG 1994 normierten Voraussetzungen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.04.2009

…0117). Dies ungeachtet der Frage, ob Lieferungen an den Abgabepflichtigen erbracht wurden und ob es sich bei den verrechneten um "handelsübliche" Preise handelt, weil eine allfällige Beantwortung dieser Fragen die als erwiesen angenommenen, zur mangelnden Identifizierbarkeit der gelieferten Waren führenden Rechnungsmängel nicht beseitigen kann (vgl…

UFSW RV/1895-W/04Art und Umfang sonstiger Leistungen iSd § 11 UStG 1994
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.11.2005

…hatte und in welchem Zeitraum diese Leistung ausgeführt wurde. Wie der VwGH in seinem Erkenntnis vom 11. Dezember 1996, Zl. 96/13/0178 ausgesprochen hat, ist entscheidungswesentliche Bedeutung dem Umstand der Identifizierbarkeit bzw. der mangelnden Identifizierbarkeit beizumessen. Die Leistungsbeschreibung muss dem ihr zu Grunde liegenden…

UFSW RV/0062-W/03Scheinrechnungen in der Baubranche
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.02.2003

…dies insbesondere aufgrund der in dieser Rechnung nicht fehlenden Ortsangabe. Wie der Verwaltungsgerichtshof bspw. in seinem Erkenntnis vom 11. Dezember 1996, Zl. 96/13/0178 (ÖStZB 1998, 43), ausgesprochen hat, ist entscheidungswesentliche Bedeutung dem Umstand der Identifizierbarkeit bzw. mangelnden Identifizierbarkeit beizumessen. Die Leistungsbeschreibung muss den…

UFSW RV/1252-W/02Verweigerung von Vorsteuern und Werklöhnen als Betriebsausgabe infolge einer nicht feststellbaren Bauleistung durch eine vermögenslose und untätige GmbH; Annahme einer vGA
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)19.12.2003Teil 3/3

…fraglichen Zeitraum die in den Rechnungen angeführten Leistungen erbracht hat. Ungewöhnlich und unglaubwürdig ist dabei, dass die S GmbH gerade ab jenen Zeitpunkt, zu welchem diese für die Abgabenbehörde bzw. außenstehende Dritte nicht mehr auffindbar war (ab Jahresbeginn 1997), wegen angeblicher Kapazitätsengpässe der T GmbH…

UFSL RV/0616-L/09Vergütungen aus öffentlicher Hand zur Gewährung von Schülerfreifahrten sind als Entgelt von dritter Seite umsatzsteuerpflichtig.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.11.2011

…Die Voraussetzungen für die Umsatzsteuerpflicht sieht der BFH in Anlehnung an die Judikatur des EuGH vor allem in der Identifizierbarkeit des Leistungsempfängers und im unmittelbaren Zusammenhang zwischen Leistung und Gegenwert. An einem Leistungsaustausch bei Zahlungen aus öffentlichen Kassen kann es nach Auffassung des Gerichtshofes jedoch…

UFSW RV/3272-W/09Kein Vorsteuerabzug bei mit Mängeln behafteten Rechnungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.04.2011

…Wie der Verwaltungsgerichtshof in seinem Erkenntnis vom 11. Dezember 1996, Zl. 96/13/0178 ausgesprochen habe, sei entscheidungswesentliche Bedeutung dem Umstand der Identifizierbarkeit bzw. der mangelnden Identifizierbarkeit beizumessen. Die Leistungsbeschreibung müsse den ihr zugrunde liegenden Vorgang so genau beschreiben, dass er von anderen Leistungsbezügen abgrenzbar…

UFSW RV/0815-W/03Angaben betreffend Art und Umfang sonstiger Leistungen iSd § 11 UStG 1994
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.12.2003

…der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung. Wie der Verwaltungsgerichtshof bspw. in seinem Erkenntnis vom 11. Dezember 1996, Zl. 96/13/0178 (ÖStZB 1998, 43), ausgesprochen hat, ist entscheidungswesentliche Bedeutung dem Umstand der Identifizierbarkeit bzw. mangelnden Identifizierbarkeit beizumessen. Die Leistungsbeschreibung…

UFSW RV/0191-W/05Umsatzsteuer und Zurücknahme der Berufungen betreffend Einkommensteuer 1999-2001 und Mehrkindzuschlag 2000
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.09.2005

…bezeichnet. Wie der VwGH in seinem Erkenntnis vom 11. Dezember 199, Zl. 96/13/0178 ausgesprochen hat, ist entscheidungswesentliche Bedeutung dem Umstand der Identifizierbarkeit bzw. mangelnde Identifizierbarkeit beizumessen. Die Leistungsbeschreibung muss den ihr zugrunde liegenden Vorgang so genau beschreiben, dass er von anderen Leistungsbezügen abgrenzbar…

UFSG RV/0362-G/03(1) Bescheidaufhebung (§ 289 Abs. 1 BAO) infolge unterlassener Ermittlungen; (2) Schätzung (§ 184 BAO) mangels Führung von Aufzeichnungen und mangels nachgewiesener Betriebsausgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid22.05.2006

…eine eindeutige Identifizierbarkeit hier dennoch möglich (gewesen) sein - die eigene Gefahrtragung des Auftraggebers geltend macht (das Fehlen einer solchen würde sonst für Unfälle des Auftraggebers, die aus diesen Reifen resultieren, eine Mitverantwortung des Bw nahe legen). Dazu wird zu klären sein, was der Bw in…

UFSW RV/0054-W/061.) Vorliegen eines Leistungsaustausches zwischen der Bw. und ihren Subunternehmern 2.) Mangelhafte Rechnung der Subunternehmer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.03.2007Teil 1/3

…VwGH Erkenntnis vom 28.5.1997, 94/13/0230 liege ein Fall zugrunde, wo der rechnungsausstellende Unternehmer durch eine falsche Adressenangabe nicht identifizierbar gewesen sei. Der angeblich leistende Unternehmer sei amtlich nicht gemeldet gewesen, habe über keinen Telefonanschluss verfügt, sei steuerlich und gewerberechtlich nicht erfasst…

UFSW RV/0762-W/031. Der Vorsteuerabzug steht nur auf Grund einer ordnungsgemäßen Rechnung zu. Diese setzt auch die richtige Adresse des Leistungsempfängers voraus. 2. Der Abzug von Betriebsausgaben steht nur dann zu, wenn nach vorheriger Aufforderung nach § 162 BAO der Empfänger der abgesetzten Beträge genannt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.09.2005

…in der im Berufungszeitraum geltenden Fassung muss eine von einem Unternehmer ausgestellte Rechnung u.a. den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers enthalten. Essentielle Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist daher unter anderem die eindeutige Identifizierbarkeit des Rechnungsausstellers anhand der in der Rechnung…

UFSI RV/0064-I/09Umsatz- und Gewinnschätzung bei einem Hotel Vorsteuerabzug bei formell mangelhaften Rechnungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.02.2012

…ungenauer Leistungs- bzw. Gegenstandsbezeichnung für den Vorsteuerabzug darauf an, ob unter zumutbarer Heranziehung anderer Erkenntnismittel eine Identifizierung der tatsächlich erbrachten Leistung/Lieferung möglich sei. Sei Identifizierbarkeit gegeben, müsse es daher auch genügen, wenn statt der Leistungshandlung der Leistungserfolg angegeben sei. Die Bezeichnung der Lieferung/Leistung…

UFSW RV/0441-W/04Kein Vorsteuerabzug bei Rechnungsmangel trotz Gutgläubigkeit des Leistungsempfängers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.06.2004

…Voraussetzung des Vorsteuerabzuges nach der durch die Bestimmungen des §12 Abs. 1 Z 1 iVm § 11 Abs. 1 UStG 1994 gestalteten Rechtslage ist u.a. die eindeutige Identifizierbarkeit des Rechnungsausstellers allein anhand der in der Rechnung angeführten Identifikationsmerkmale. Da der Leistungsempfänger eines im Einklang mit…

UFSW RV/2272-W/02Formelle Mängel einer Rechnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.09.2003

…wenn sich die Nicht-Existenz des Vertragspartners an der angegebenen Adresse herausstellt. Es ist somit essentielle Voraussetzung für den Vorsteuerabzug die Identifizierbarkeit des Rechnungsausstellers allein anhand der in der Rechnung angeführten Identifikationsmerkmale. Auch die spätere Ungreifbarkeit eines Leistungserbringers wird zum Risiko des Leistungsempfängers (= Bw.) …

UFSW RV/3198-W/11Kein Vorsteuerabzug, wenn im Zeitpunkt der Rechnungslegung keine gültige UID-Nummer des Rechnungsausstellers besteht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.01.2012Teil 1/2

…des Leistenden keine Anschrift im Sinne des Gesetzes darstellt. Es ist erforderlich, dass an der angegebenen Anschrift das Unternehmen betrieben wird. Essentielle Voraussetzung des Vorsteuerabzuges ist nach § 12 Abs 1 Z 1 UStG 1972 iVm § 11 Abs 1 UStG 1972 die ua eindeutige Identifizierbarkeit des…