…von den vom steuerlichen Vertreter aufgebuchten Besteuerungsgrundlagen ausgegangen." Unter Tz.16 führte die Prüferin aus, dass die geltend gemachte Vorsteuer für das Honorar an den Sohn im Jahr 2003 in Höhe von € 600 wegen familienhafter Mitwirkungspflicht nicht abzugsfähig sei, weshalb sich die Vorsteuer lt…
…S betragen. Es seien daher an Honoraren für Büroarbeiten pro Tag 800 S als Werbungskosten berücksichtigt worden. Im Vorlageantrag wird den Ausführungen in der Berufungsvorentscheidung Folgendes entgegengehalten: Der "Tagsatz" von 800 S sei von Seiten der Behörde auf die Anzahl der Auszahlungstage angewandt worden. Es…
…stehe dort ein abgeschlossener Bereich für vertrauliche Besprechungen zur Verfügung, welches bei den vielen Kundenterminen zur vertrauensvollen und kompetenten Beratung vor Ort unerlässlich sei. Ebenso sei auch die Bezahlung des Honorars an die Gattin zu sehen. Die Gattin habe einen Gewerbeschein als Versicherungsagentur und unterstütze…
…Sinne der Angaben des Berufungswerbers (von € 1.819,91 im Erstbescheid auf € 2.219,38 in der Berufungsvorentscheidung) erhöht wurden. C) Honorar an die Gattin im Betrag von € 800,00: Zwischen dem Berufungswerber und der Gattin liegt ein Angehörigenverhältnis im Sinne des …
…allerdings unter Berücksichtigung der auf Grund der Gleichbehandlung mit nichtselbstständigen Einkünften zu ermittelnden Nettohonorare ein (teilweiser) Einbehalt der vom Bw. bezogenen Honorare derzeit nicht zu erfolgen hätte. Da nicht zu verifizieren wäre, welcher Aussage hinsichtlich der Verständigung vor der beabsichtigten Sachpfändung Glauben zu schenken wäre…
…in Kontoauszügen beziehungsweise auf ein Schriftstück seines Rechtsanwaltes, der den Bw. bei der Honorareinklagung vertreten habe. Hinsichtlich der Sonderausgaben werde auf ein Schriftstück der Realkanzlei S. beziehungsweise eine Bestätigung der Wiener Städtischen Versicherung aus dem Jahr 1999 verwiesen. Es werden Beträge in Höhe von S…
…2008/00000-001 ein finanzstrafbehördliches Untersuchungsverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, er habe im Amtsbereich des genannten Finanzamtes vorsätzlich für die Jahre 2003 bis 2004 die von DK erhaltenen Honorare nicht, sowie für 2005 nicht zur Gänze erklärt, in der Folge in den eingereichten Einkommensteuererklärungen…
…der angefochtenen Bescheide 56% für 2003 und rund 70% für 2004 betragen. Über die Berufung wurde erwogen: Strittig ist, ob in den Berufungsjahren eingegangene Honorarerlöse des Bw., die auf Grund einer vor dem Berufungszeitraum durchgeführten Verpfändung an eine Bank zur Rückzahlung von Darlehen geflossen sind…
…dass vor allem aufgrund der von der Firma M. erhaltenen Honorare und der daraufhin in Rechtskraft erwachsenen Abgabenbescheide die Tatbildmäßigkeit der Abgabenhinterziehung verwirklicht erscheine. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde des Beschuldigten vom 21. März 2005. Die "Berufung" richte sich gegen die Strafbasis…
… 99 Abs. 1 FinStrG durch K hatte der Bw. zwar 2000 ein Honorar von 28.000,00 S von K erhalten, für weitere durch ihn an K gehaltene Vorträge sei er jedoch vereinbarungsgemäß durch F zu entlohnen gewesen. Laut Ermittlungen der W (i.d.F…
…keine Schätzungsberechtigung hinsichtlich der Höhe. Unter den gegebenen Umständen kann daher der Berufung in diesem Punkt nicht Folge gegeben werden. Vertretungshonorare: Die Bw hat für die Berufungsjahre jeweils die Berücksichtigung eines Pauschalbetrages von ca. 600 € für Honorare, die "anderen Personen (z.B. 3 Söhne)"…
…die CD über Herrn Dr.V zurückgeschickt. Es gebe daher keinen weiteren Schriftverkehr. Die Leistungen und Honorarabrechnungen hätten auf Bestreben des Dr.V nur über diesen stattgefunden. Die abweisende Berufungsvorentscheidung gründet das Finanzamt im Wesentlichen auf die nicht erfüllte erhöhte Mitwirkungsverpflichtung der Bw. bei Auslandssachverhalten…
…des Geschäftsführers erfolge ohne Unternehmerrisiko, jeglicher tatsächlicher Grundlage entbehre. Die Entlohnung des Geschäftsführers erfolge ausschließlich auf Basis des Unternehmenserfolges. Akontozahlungen auf den Honoraranspruch seien ebenfalls nur bei entsprechender Liquidität der Bw. möglich und zulässig und würden sich ebenso nach dem laufenden Geschäftsergebnis bestimmen. Herrn Mag…
…In einer Beilage zur Einkommensteuererklärung 1998 machte er unter anderem an die Ehefrau geleistete Honorare in Höhe von S 43.000,00 sowie Kosten für ein Arbeitszimmer von S 11.662,00 (anteilige Kosten S 6.750,00, Afa Holzverkleidung S 3.600,00 und…
…Der Bw. verfasste eine Kostenaufstellung für die 24-Stunden-Betreuung 2007, die er in Honorar inkl. Fahrtkosten und Sachbezug aufgliederte. Er errechnete so Kosten für eine 24-Stunden-Betreuung in Höhe von 24.300,00 € abzüglich pflegebedingter Geldleistungen in Höhe von 13.340,40…
…dass die Einkommensteuer für ihn unfinanzierbar sei. Nachdem aufgrund der seinerzeitigen Insolvenz praktisch keine Kreditmöglichkeiten bestünden, sei er für die Bestreitung der gegenständlichen Abgabenschuld ausschließlich auf seine laufenden Honorare angewiesen. Aufgrund der bestehenden Verpfändung bestehe jedoch diesbezüglich nur eine beschränkte Verfügbarkeit. Die Belastung der Einnahmen…
…zu wenig Geschäftsführerbezüge der Firma A-GmbH versteuert hat bzw. laut Tz. 14 die Aufstellung der Honorarnoten und die dazu vorgelegten Honorarnoten teilweise nicht übereinstimmen bzw. fehlen, Eigenerläge nicht geklärt werden konnten und Beläge für Betriebsausgaben nicht vorhanden gewesen sind. Ob Handlungen oder Unterlassungen mit…
…für 2007) und € 41.830,-- (für 2008) festgestellt worden seien. Nach Rücksprache mit dem Steuerberater habe sich herausgestellt, dass es sich um Honora r e des GesGf. NN an die Bw gehandelt habe. In Anlehnung an die UFS-Entscheidung RV / 0183 - G / 02 seien…
…verfügt wird. Ziel der Wiederaufnahme ist das insgesamt rechtmäßige Ergebnis. Die Ermessensübung ist entsprechend zu begründen. Im vorliegenden Fall sind der Behörde erst durch die Tätigkeit der Betriebsprüfung die oben angeführten Tatsachen und Sachverhaltselemente hinsichtlich Honorare an L (Tz. 18) und Benützungsentgelt Wohnung (Tz. 19…
…richtet sich die fristgerechte Beschwerde des Beschuldigten vom 21. Oktober 2002, in welcher im Wesentlichen wie folgt vorgebracht wurde: Es wird ausgeführt, dass die Nichterfassung der im Prüfungsbericht angeführten Honorare durch einen Irrtum des Bf. bzw. durch mangelhafte Kontrolle der Steuerberatungskanzlei erfolgt sei. Der Bf…