…gemachten Betriebsausgaben zur Gänze berücksichtigt wurden, jedoch der in § 102 Abs. 3 EStG 1988 für beschränkt Steuerpflichtige normierte Hinzurechnungsbetrag zum Einkommen (im Berufungsjahr: iHv. EUR 8.000) angesetzt wurde und sich somit ein inländisches Einkommen iHv. EUR 15.836 bzw. eine Belastung an Einkommensteuer iHv…
…Die abweisende Berufungsvorentscheidung vom 6. August 2007 begründete das Finanzamt ua. damit, der Hinzurechnungsbetrag des § 102 Abs. 3 EStG in Höhe von 8.000,00 € sei ein Ausgleich für den ab 2005 in den allgemeinen Steuertarif integrierten allgemeinen Steuerabsetzbetrag, auf den beschränkt Steuerpflichtige keinen…
… der Hinzurechnungsbetrag bewirkt, dass bei beschränkt Steuerpflichtigen nur (inländische) Einkommen bis 2.000 € steuerfrei bleiben. Der Regelungsinhalt des § 102 Abs. 3 erster Satz EStG 1988 (idF BGBl. I Nr. 180/2004) ist daher nicht etwa darin gelegen, dass in Höhe des Hinzurechnungsbetrages ein "fiktives…
…000 € hinzugerechnet und der so ermittelte Betrag der Berechnung der Einkommensteuer zu Grunde gelegt. Dagegen erhob die Bw. Berufung mit der Begründung, der Hinzurechnungsbetrag von 8.000 € sei nicht statthaft. Zum einen sei ihr gegenüber nicht dargestellt worden, wie dessen Höhe zustande komme…
… der Hinzurechnungsbetrag bewirkt, dass bei beschränkt Steuerpflichtigen nur (inländische) Einkommen bis 2.000 € steuerfrei bleiben. Der Regelungsinhalt des § 102 Abs. 3 erster Satz EStG 1988 (idF BGBl. I Nr. 180/2004) ist daher nicht etwa darin gelegen, dass in Höhe des Hinzurechnungsbetrages ein "fiktives…
… der Hinzurechnungsbetrag bewirkt, dass bei beschränkt Steuerpflichtigen das Einkommen nur bis 2.000 € steuerfrei bleibt. Der Regelungsinhalt des § 102 Abs. 3 erster Satz EStG 1988 (idF BGBl. I Nr. 180/2004) ist daher nicht etwa darin gelegen, dass in Höhe des Hinzurechnungsbetrages ein "fiktives…
… der Hinzurechnungsbetrag bewirkt, dass bei beschränkt Steuerpflichtigen das Einkommen nur bis 2.000 € steuerfrei bleibt. Der Regelungsinhalt des § 102 Abs. 3 erster Satz EStG 1988 (idF BGBl. I Nr. 180/2004) ist daher nicht etwa darin gelegen, dass in Höhe des Hinzurechnungsbetrages ein "fiktives…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch WT-Kanzlei, vom 5. Oktober 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 22. September 2006 betreffend Einkommensteuer 2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die…
…mit Bescheid in Höhe von 2.135,80 € fest. Gegen diesen Bescheid hat die Bw. Berufung erhoben und beantragt, die Einkommensteuerveranlagung unter Ausscheidung des Hinzurechnungsbetrages von 8.000 € vorzunehmen und die Einkommensteuer für 2005 neu mit Null festzusetzen. Begründend führte die Bw. aus…
…der Maßgabe zu berechnen, dass dem Einkommen ein Betrag von 8.000,00 € hinzuzurechnen ist. Dieser Hinzurechnungsbetrag ist ein Ausgleich für den ab 2005 in den allgemeinen Steuertarif integrierten allgemeinen Steuerabsetzbetrag, auf den beschränkt Steuerpflichtige keinen Anspruch hatten (Felllner in Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer…
…als nach Ansicht der Bw. die Niederlassungsfreiheit verletzt wird, weshalb die Ausscheidung des Hinzurechnungsbetrages beantragt wird. Im Ergebnis möchte die Bw. hinsichtlich der Berücksichtigung eines steuerfreien Existenzminimums wie ein unbeschränkt Steuerpflichtiger behandelt werden, ohne jedoch zur unbeschränkten Steuerpflicht zu optieren. Der Europäische Gerichtshof hat in…
… der Hinzurechnungsbetrag bewirkt, dass bei beschränkt Steuerpflichtigen nur (inländische) Einkommen bis 2.000,-- € steuerfrei bleiben. Der Regelungsinhalt des § 102 Abs. 3 erster Satz EStG 1988 (idF BGBl I Nr 180/2004) ist daher nicht etwa darin gelegen, dass in Höhe des Hinzurechnungsbetrages ein "fiktives…
…ein niederländischer Staatsangehöriger, ist im Inland mit Einkünften aus der Verpachtung eines Fischereirechtes sowie Darlehenszinsen beschränkt einkommensteuerpflichtig. Im Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2005 wurde das im Inland steuerpflichtige Einkommen (4.027,18 €) bei Berechnung der Steuer um den Hinzurechnungsbetrag gemäß § 102 Abs. 3 EStG…
… der Hinzurechnungsbetrag bewirkt, dass bei beschränkt Steuerpflichtigen nur (inländische) Einkommen bis 2.000 € steuerfrei bleiben. Der Regelungsinhalt des § 102 Abs. 3 erster Satz EStG 1988 (idF BGBl. I Nr. 180/2004) ist daher nicht etwa darin gelegen, dass in Höhe des Hinzurechnungsbetrages ein "fiktives…
…Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land vom 25. April 2007, StNr., betreffend Einkommensteuer 2005 und Anspruchszinsen 2005 entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Strittig ist ausschließlich der Hinzurechnungsbetrag nach § 102 Abs. 3 EstG 1988. Der Bw bringt dazu vor…
…Privatfahrten geht grundsätzlich von einer Jahresbetrachtung aus, wobei Krankenstände und Urlaube, während denen das Kraftfahrzeug nicht benützt wird, den Hinzurechnungsbetrag grundsätzlich nicht mindern. Für Kalendermonate, für die das Kraftfahrzeug nicht zur Verfügung steht, ist allerdings kein Sachbezugswert anzusetzen (vgl. Sailer/Bernold/Mertens/Kranzl: Die Lohnsteuer…
…beachtet. Dadurch sei der auf das steuerpflichtige Einkommen entfallende Steuersatz vom Finanzamt falsch berechnet worden. Da es fälschlich den Hinzurechnungsbetrag als Teil des steuerpflichtigen Einkommens gewertet habe, sei auch der erstinstanzlich ermittelte Steuersatz und in weiterer Folge der anzuerkennende Verkehrsabsetzbetrag zu niedrig ermittelt worden. Zum…
…Umsätze gegeben ist." Die Tz. 19, 20 und 38 des Berichtes weisen die Hinzurechnungsbeträge und die sich aufgrund der Hinzurechnungen ergebenden Gesamtbeträge der Entgelte bzw. steuerpflichtigen Umsätze aus. Unter Tz. 30 des Berichtes stellte die BP fest, die in den Bilanzen ausgewiesenen Inventurwerte stünden im…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Michael Mandlmayr und die weiteren Mitglieder HR Dr. Helmut Mittermayr, Dr. Ernst Grafenhofer und Mag. Waltraud Schirz über die Berufung der A Handelsgesellschaft mbH, 4865 U am B , I1 23, vertreten durch Vertreter, Steuerberater, Adresse1, vom…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch F&C.Wirtschpr.GmbH, vom 26. März 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 23. Bezirk vom 13. Dezember 2001 betreffend Körperschaftsteuer 1998 im Beisein der Schriftführerin xxx nach der am 10…