…den bisherigen Verfahrensgang und brachte ergänzend vor, Vermächtnisse an einen Erben seien im Zweifel nicht Vorausvermächtnisse, sondern Hineinvermächtnisse und würden als solche eine bloße Teilungsanordnung darstellen. Mangels ausdrücklicher Anordnung eines "Vorausvermächtnisses" wäre sohin das vermachte Wohnrecht in den Erbteil der Bw. einzurechnen. Eine Einsichtnahme in…
…16/0149). Diese Unterstellung war unrichtig, weil dieser Liegenschaftsanteil dem gesetzlichen 1/2 Erben A nicht erst durch das Erbteilungsübereinkommen vom 5.5.2008, sondern auf Grund des - im Gerichtsakt befindlichen - erblasserischen Kodizills vom 1.7.2007 als "Hineinvermächtnis (s. Welser in Rummel, ABGB [3…
…16/0149 ). Diese Unterstellung war unrichtig, weil dieser Liegenschaftsanteil dem gesetzlichen 1/2 Erben BW nicht erst durch das Erbteilungsübereinkommen vom 5.5.2008, sondern auf Grund des - im Gerichtsakt befindlichen - erblasserischen Kodizills vom 1.7.2007 als "Hineinvermächtnis (s. Welser in Rummel, ABGB [3…
…weist keine Erbeneinsetzung auf. Der Erblasser weist den beiden Begünstigten jedoch ganz konkret die einzelnen Vermögenswerte zu. Strittig ist nunmehr, ob es sich bei dieser letztwilligen Verfügung um ein Voraus- oder ein Hineinvermächtnis handelt. Die Berufungswerberin (Bw) bekämpft den Erbschaftssteuerbescheid vom 19.7.2007, StNr.…
…Erben belastet, somit auch den Vermächtnisnehmer in seiner Eigenschaft als Miterben nur im Ausmaß seiner Erbquote. Ein unechtes Vorausvermächtnis (Hineinvermächtnis) wird zur Gänze auf den Anteil des damit begünstigten Erben angerechnet. Seiner Rechtsnatur nach ist es nach herrschender Ansicht eine bloße Teilungsanordnung (vgl. dazu VwGH…
…der Anordnung der Erblasserin letztendlich dem erbl. Bruder bzw. dem Bw. zukommen sollten. Vermächtnisse an einen Erben sind im Zweifel nicht Vorausvermächtnisse, sondern "Hineinvermächtnisse" (unechte Prälegate), dh sie sind auf den Erbteil anzurechnen, sodass bloße Teilungsanordnung vorliegt (vgl. VwGH 22.1.1987, 86/16/0021). …
…Bw. und seiner Schwester eine größere Erbportion zukommen zu lassen ohne die Erbquoten zu ändern. Eine schlichte Erbteilungsvorschrift wäre im Zweifel als Hineinvermächtnis angesehen worden. Der Erblasser hätte damit jedoch nicht zum Ausdruck bringen wollen, dass beide Vermächtnisnehmer Eigentümer der vermachten Liegenschaft werden sollen. Darüber…
…tatsächlichen Werten gar nicht bestehenden, Wertdifferenzen. In rechtstechnischer Hinsicht würde es sich eher um ein Hineinvermächtnis handeln. Jedenfalls hätte das Erbübereinkommen nur durchführenden Charakter gehabt und es sich nicht um eine nach Erbanfall zwischen den Erben vereinbarte Aufteilung des Nachlasses gehandelt. Hinsichtlich der Gerichtsgebühren modifizierte…
…6 Anteil angefallen sind, denn Vermächtnisse an einen Erben sind im Zweifel nicht Vorausvermächtnisse, sondern Hineinvermächtnisse, somit bloße Teilungsanordnungen, die auf den Erbteil anzurechnen sind. Dass es sich hier um ein Hineinvermächtnis handelt, ergibt sich hier auch aus dem "Pflichtteilsberichtigungs-Übereinkommen", nach welchem diese Vermächtnisse…
…ausgegangen sind, die auf Grund der Anordnung der Erblasserin letztendlich dem Rechtsvorgänger bzw. der Miterbin zukommen sollten. Vermächtnisse an einen Erben sind im Zweifel nicht Vorausvermächtnisse, sondern "Hineinvermächtnisse" (unechte Prälegate), das heißt, sie sind auf den Erbteil anzurechnen, sodass bloße Teilungsanordnung vorliegt (vgl. VwGH 22…
…der Anordnung der Erblasserin letztendlich dem erbl. Bruder bzw. dem Bw. zukommen sollten. Vermächtnisse an einen Erben sind im Zweifel nicht Vorausvermächtnisse, sondern "Hineinvermächtnisse" (unechte Prälegate), dh sie sind auf den Erbteil anzurechnen, sodass bloße Teilungsanordnung vorliegt (vgl. VwGH 22.1.1987, 86/16/0021). …
…der Anordnung der Erblasserin letztendlich dem erbl. Bruder bzw. dem Bw. zukommen sollten. Vermächtnisse an einen Erben sind im Zweifel nicht Vorausvermächtnisse, sondern "Hineinvermächtnisse" (unechte Prälegate), dh sie sind auf den Erbteil anzurechnen, sodass bloße Teilungsanordnung vorliegt (vgl. VwGH 22.1.1987, 86/16/0021). …
…sind, die auf Grund der Anordnung der Erblasserin letztendlich dem Berufungswerber bzw. der Miterbin zukommen sollten. Vermächtnisse an einen Erben sind im Zweifel nicht Vorausvermächtnisse, sondern "Hineinvermächtnisse" (unechte Prälegate), das heißt, sie sind auf den Erbteil anzurechnen, sodass bloße Teilungsanordnung vorliegt (vgl. VwGH 22. 1…
…der Anordnung der Erblasserin letztendlich dem erbl. Bruder bzw. dem Bw. zukommen sollten. Vermächtnisse an einen Erben sind im Zweifel nicht Vorausvermächtnisse, sondern "Hineinvermächtnisse" (unechte Prälegate), dh sie sind auf den Erbteil anzurechnen, sodass bloße Teilungsanordnung vorliegt (vgl. VwGH 22.1.1987, 86/16/0021). …
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 30. September 2002, St. Nr. XY, betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der am 29…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des AK sen., xxx, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 15. März 2001 betreffend Erbschaftssteuer zu ERfNrxxx entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Am 27. Dezember 1999 verstarb Frau GT…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des T, Adr, vertreten durch Rechtsanwalt, gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 18. Februar 2008 betreffend Schenkungssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Laut Verlassenschaftsabhandlung (siehe Eingabe an das…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des H, Adr, vertreten durch Notar, gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 20. Februar 2006 betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Erbschaftssteuer wird gemäß § 8 Abs. 1 und 4 Erbschafts- und…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Frau M.P., B., vertreten durch Herrn M.M., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 8. Jänner 2004 betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Frau M.W…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des GO, Adr, vertreten durch B & O WP u StB GmbH, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei, 6322 Kirchbichl, Europastraße 5, vom 8. Oktober 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Urfahr vom 15. September 2003 betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Die Berufung…