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UFSW RV/1898-W/12Keine doppelte Haushaltsführung, wenn die behaupteten fremdenrechtlichen Hindernisse nicht vorliegen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.11.2012

…bürokratisches Hindernis darstellen, die Aufenthaltskarte möglichst rasch nach der Einreise nach Österreich zu beantragen. Weiters ist eine Gebühr von ca. € 100,00 zu entrichten, wobei die Aufenthaltskarte nach Bezahlung der Gebühr ausgehändigt wird. Der Unabhängige Finanzsenat kann daher nicht erkennen, welches gesetzliche Hindernis der…

UFSW FSRV/0108-W/08Die voraussichtliche Uneinbringlichkeit stellt kein Hindernis für die Verhängung einer Geldstrafe dar, sehr wohl ist aber die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Beschuldigten bei deren Bemessung zu berücksichtigen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)10.03.2009

Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Wien 3 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrätin Dr. Michaela Schmutzer sowie die Laienbeisitzer Dr. Wolfgang Seitz und Dr. Jörg Krainhöfner als weitere Mitglieder des Senates…

UFSW RV/1027-W/10Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand muss binnen einer Frist von drei Monaten nach Aufhören des Hindernisses bei der Abgabenbehörde eingebracht werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)01.07.2010

…eines Duplikates des Haftungsbescheides vom 6. März 2009 nicht entsprochen, sodass das Hindernis letztendlich noch nicht "aufgehört" habe zu bestehen. Zusammenfassend werde festgestellt, dass die Frist für den Antrag auf Wiedereinsetzung noch nicht abgelaufen sei. Über die Berufung wurde erwogen: Gegen die Versäumung einer Frist (§…

UFSI RV/0420-I/05Verspäteter Wiedereinsetzungantrag gegen die Versäumung der Frist nach § 22 Abs. 6 UStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)12.11.2007

…der Wiedereinsetzung nicht, wenn es sich nur um einen minderen Grad des Versehens handelt. Nach Abs. 3 dieser Gesetzesstelle muss der Antrag auf Wiedereinsetzung binnen einer Frist von drei Monaten nach Aufhören des Hindernisses bei der Abgabenbehörde, bei der die Frist wahrzunehmen war, bei Versäumung…

UFSW FSRV/0182-W/07Zwangsweise Vorführung zur Einvernahme als Verdächtige.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Vorsitzender)07.01.2008

…mit der sein persönliches Erscheinen ausdrücklich gefordert wurde, nicht entsprochen hat, ohne durch Krankheit, Behinderung oder sonstiges begründetes Hindernis vom Erscheinen abgehalten zu sein, kann, wenn dies zur Feststellung des maßgeblichen Sachverhaltes geboten ist, auf Grund einer schriftlichen Anordnung der Finanzstrafbehörde erster Instanz durch die…

UFSW FSRV/0175-W/07Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand verspätet eingebracht?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Senat)15.01.2008

…der Wiedereinsetzung nicht, wenn es sich nur um einen minderen Grad des Versehens handelt. Abs. 2: Der Antrag auf Wiedereinsetzung muss binnen Monatsfrist nach Aufhören des Hindernisses bei der Behörde gestellt werden, bei der die Frist wahrzunehmen war oder die Verhandlung stattfinden sollte. Diese ist…

UFSW RV/0122-W/05Zurückweisung eines Antrages auf Wiedereinsetzung gemäß § 308 Abs. 1 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.10.2007

…nicht fristgerecht eingebracht zurück: "Gemäß § 308 Abs. 3 BAO muss der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand binnen einer Frist von drei Monaten nach Aufhören des Hindernisses bei der Abgabenbehörde, bei der die Frist wahrzunehmen war, bei Versäumung einer Berufungsfrist oder Frist zur Stellung…

UFSI RV/0037-I/06Zurückweisung eines Wiedereinsetzungsantrages als verspätet
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.08.2007

…der Wiedereinsetzung nicht, wenn es sich nur um einen minderen Grad des Versehens handelt. Nach Abs. 3 dieser Gesetzesstelle muss der Antrag auf Wiedereinsetzung binnen einer Frist von drei Monaten nach Aufhören des Hindernisses bei der Abgabenbehörde, bei der die Frist wahrzunehmen war, bei Versäumung…

UFSG FSRV/0004-G/13Abgaben- und Monolhehlerei bereffend Zigaretten (Beschuldigte kommt Vorladung zur mündlichen Verhandlung nicht nach)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)12.07.2013

…aus dem entnommen hätte werden können, dass der Beschuldigte zu der gemäß § 125 FinStrG ordnungsgemäß anberaumten mündlichen Verhandlung infolge Krankheit, Behinderung oder ein sonstiges begründetes Hindernis von seiner persönlichen Teilnahme abgehalten werde, eingelangt war, wurde in Ansehung des § 126 FinStrG die mündliche Berufungsverhandlung in dessen…

UFSL FSRV/0079-L/09Zustellung eines Spruchsenatserkenntnisses an einen Freigänger während seiner Strafhaft an seiner Wohnanschrift; Zurückweisung eines unzulässigen Wiedereinsetzungsantrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid30.12.2009

…gegen das Straferkenntnis) von der Finanzstrafbehörde erster Instanz bereits aus formalen Gründen zurückgewiesen, weil F in dem Anbringen keine Angaben darüber gemacht hatte, wann er aus der Haft entlassen worden und deshalb das Hindernis, welches ihn an der Erhebung der Berufung gehindert hätte, weggefallen wäre…

UFSS RV/0049-S/07Säumniszuschlag trotz Berufung gegen den Stammabgabenbescheid (USt)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.08.2007

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw.., Adresse1, vertreten durch Dr. Gerhard Brandstätter, Steuerberater & Wirtschaftsprüfer, 5020 Salzburg, Vogelweiderstraße 47, vom 20. November 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes Salzburg-Land, vertreten durch HR Dr. Peter Auer, vom 16. November 2006 über die…

UFSK RV/0118-K/061) Zurückweisung einer Berufung gegen die Versäumung einer Frist 2) Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand 3) Vernichtung des ergangenen Bescheides auf den Zeitpunkt ihrer Erlassung (ex lege-Wirkung) 4) Unzulässigkeit des Rechtsmittels
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.03.2008

…273 Abs. 1 lit. a BAO hat die Abgabenbehörde eine Berufung durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung nicht zulässig ist. Ein der Erledigung in der Sache entgegenstehendes formalgesetzliches Hindernis liegt dann vor, wenn der angefochtenen Erledigung Bescheidcharakter nicht zukommt. Die Behörde ist diesfalls verpflichtet, durch…

UFSW RV/0735-W/13Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei grobem Verschulden des Steuerberaters an der Fristversäumnis, Kontrolle des Fristenbuches
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.05.2013

…einen minderen Grad des Versehens handelt. [Abs. 2 aufgehoben] Abs. 3: Der Antrag auf Wiedereinsetzung muss binnen einer Frist von drei Monaten nach Aufhören des Hindernisses bei der Abgabenbehörde, bei der die Frist wahrzunehmen war, bei Versäumung einer Berufungsfrist oder einer Frist zur Stellung eines…

UFSS RV/0398-S/07Rechtzeitigkeit eines Wiedereinsetzungsgrundes bei Irrtum
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.09.2007

…hindert die Bewilligung der Wiedereinsetzung nicht, wenn es sich nur um einen minderen Grad des Versehens handelt. Ein solcher Antrag muss binnen einer Frist von drei Monaten nach Aufhören des Hindernisses bei der Abgabenbehörde eingebracht werden. Spätestens gleichzeitig mit dem Wiedereinsetzungsantrag hat der Antragsteller die…

UFSW RV/2038-W/06Liebhaberei bei Vermietung von Büroraum und Ferienwohnungen: Anträge auf Vertagung der mündlichen Verhandlung, auf Aufhebung der Berufungsvorentscheidungen sowie auf Bescheidaufhebung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.07.2011Teil 1/2

…vor dem do. festgesetzten Verhandlungstermin geladen. Eine mündliche Berufungsverhandlung ist zu vertagen, wenn eine Verfahrenspartei durch Krankheit oder sonstige begründete Hindernisse von ihrer Teilnahme an der mündlichen Berufungsverhandlung abgehalten wird. Die vorzit. Rechtslage wird zur Rechtsgrundlage der Entscheidung über den Vertagungsantrag erklärt. Von dieser Rechtslage…

UFSW RV/3615-W/091. Schätzung wegen Nichterfassung von Losungen für bestimmte alkoholfreie Getränke, wegen fehlender Grundaufzeichnungen betreffend die Computerausschank und wegen Nichtvorlage von Unterlagen für einen bestimmten Besteuerungszeitraum. 2. Zulässigkeit einer Außenprüfung nach einer Umsatzsteuernachschau 3. Widerspruch zwischen Spruch und Begründung im Berufungsverfahren sanierbar 4. Keine Abhaltung einer Schlussbesprechung nach Ergehen der Bescheide
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.03.2013

…Nachschau im Sinne des § 144 BAO, bei der die Befugnisse der Abgabenbehörde wesentlich geringer sind als bei einer Außenprüfung, für eine spätere Außenprüfung im Sinne des § 147 BAO kein Hindernis darstellt (vgl. VwGH 21.12.2000, 2000/16/0303). Die Tatsache, dass im Rahmen der…

UFSI FSRV/0046-I/04Einleitung eines Finanzstrafverfahrens; Frage der Zurechnungsunfähigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)10.03.2005

…im Juni 2002 vor. Nun führt allerdings nur eine im Zeitpunkt der Tat gegebene Zurechnungsunfähigkeit zur Straflosigkeit des Täters. Ein später auftretender Zustand, der Zurechnungsunfähigkeit begründen würde, kann ein Hindernis für die Durchführung des Strafverfahrens sein, materiellrechtlich ist er ohne Bedeutung (Fabrizy, StGB, 8. Aufl.…

UFSW RV/1507-W/04Aufhebung eines Bescheides wegen res iudicata
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.10.2004

…da über diese mit rechtskräftiger Berufungsvorentscheidung entschieden worden ist (vgl. zB VwGH 26.4.1994, 90/14/0047). Der Erlassung eines neuerlichen Rückforderungsbescheides stand damit das Hindernis der entschiedenen Sache (res iudicata) entgegen. Da der Bescheid vom 30. Juni 2004 also nicht hätte ergehen dürfen…

UFSW FSRV/0134-W/03Abgabenhinterziehung, Teilschätzung der Besteuerungsgrundlagen, Prävalenz § 33 Abs. 1 i.V.m.13 FinStrG, Abänderungsrecht der Finanzstrafbehörde zweiter Instanz, Verhandlung in Abwesenheit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)09.03.2004Teil 1/3

Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat 3 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Mag. Leopold Lenitz, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrätin Dr. Michaela Schmutzer sowie die Laienbeisitzer Herbert Frantsits und Dr. Mag.pharm. Reinhard Fischill als weitere Mitglieder des Senates…

UFSL FSRV/0010-L/09Abgabenhinterziehungen einer Buchhalterin, welche zur Verschleierung jahrelanger Veruntreuungen fingierte Ausgangsrechnungen samt nicht zustehender Vorsteuerforderungen in das steuerliche Rechenwerk des Unternehmens eingebucht hat
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)24.03.2010

Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 5 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Mag. Gerda Pramhas sowie die Laienbeisitzer Mag. Herbert Steiblmüllner und Mag. Franz Gall als weitere Mitglieder des Senates…