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BFG RV/7500371/2026Hindernisse der elektronischen Zustellung sind vom Zustelladressaten der elektronischen Zustellung zu beheben, wenn die Hindernisse in seiner Verantwortungssphäre liegen.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.08.2026

…Accounts, nicht mehr möglich gewesen sein, so hätte die Verpflichtung bestanden allfällige Hindernisse so rasch wie möglich zu beseitigen und daraus resultierende Änderungen zeitnahe bekanntzugeben. Da die Unkenntnis von den elektronischen Verständigungen der beschwerdeführenden Partei zuzurechnen ist, geht das Bundesfinanzgericht geht in freier Beweiswürdigung nach …

BFG RV/7101066/2019Keine Wiedereinsetzung ohne Hindernis für die Fristeinhaltung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis19.07.2021

… 308 Abs. 1 BAO dar und vermag somit die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht zu begründen (VwGH 2.9.2009, 2009/15/0096). Als Hindernis ist jenes Ereignis zu verstehen, das die Fristeinhaltung verhindert hat (VwGH 24.6.2010, 2010/15/0001). Rechtsunkenntnis und…

BFG RV/7101424/2015Bau eines Hindernisparcours stellt keine Fortbildungskosten dar
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.10.2015

…durch Fotos und Filme umfangreich dokumentiert. Sein Vater und er hätten auch ein Fotobuch und Trainingsfilme gestaltet. Von Juni bis Oktober 2013 habe der Bf. die Hindernisbahn zu Trainingszwecken genutzt. Im Oktober 2013 habe der Aufnahmetest stattgefunden und am 11. Dezember 2013 sei der Bf…

UFSW RV/1898-W/12Keine doppelte Haushaltsführung, wenn die behaupteten fremdenrechtlichen Hindernisse nicht vorliegen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.11.2012

…bürokratisches Hindernis darstellen, die Aufenthaltskarte möglichst rasch nach der Einreise nach Österreich zu beantragen. Weiters ist eine Gebühr von ca. € 100,00 zu entrichten, wobei die Aufenthaltskarte nach Bezahlung der Gebühr ausgehändigt wird. Der Unabhängige Finanzsenat kann daher nicht erkennen, welches gesetzliche Hindernis der…

UFSW FSRV/0108-W/08Die voraussichtliche Uneinbringlichkeit stellt kein Hindernis für die Verhängung einer Geldstrafe dar, sehr wohl ist aber die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Beschuldigten bei deren Bemessung zu berücksichtigen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)10.03.2009

Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Wien 3 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrätin Dr. Michaela Schmutzer sowie die Laienbeisitzer Dr. Wolfgang Seitz und Dr. Jörg Krainhöfner als weitere Mitglieder des Senates…

UFSW RV/1027-W/10Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand muss binnen einer Frist von drei Monaten nach Aufhören des Hindernisses bei der Abgabenbehörde eingebracht werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)01.07.2010

…eines Duplikates des Haftungsbescheides vom 6. März 2009 nicht entsprochen, sodass das Hindernis letztendlich noch nicht "aufgehört" habe zu bestehen. Zusammenfassend werde festgestellt, dass die Frist für den Antrag auf Wiedereinsetzung noch nicht abgelaufen sei. Über die Berufung wurde erwogen: Gegen die Versäumung einer Frist (§…

BFG RV/5300003/20141. Briefkastenfirma in der Karibik zur rechtswidrigen Abgabenvermeidung 2. Einstellung staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen nach § 202 Abs. 1 FinStrG: kein Hindernis für eine Fortsetzung des Finanzstrafverfahrens im Rahmen einer finanzstrafbehördlichen Zuständigkeit 3. Keine inhaltliche Bindung für fortgesetztes Verfahren im Rahmen der verwaltungsbehördlichen Zuständigkeit 4. Wiederaufleben der Strafbarkeit wegen § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG bei Wegfall einer Strafbarkeit nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis08.03.2016Teil 1/2

…Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG wegen des gleichen Betrages und des desselben Zeitraumes kein Hindernis entgegensteht. - Besteht ein Hindernis, lebt eine Strafbarkeit der Finanzordnungswidrigkeiten wieder auf. Wie vom Verteidiger insoweit richtig zitiert, steht nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtes das Delikt des § 49…

BFG RV/5300003/20141. Briefkastenfirma in der Karibik zur rechtswidrigen Abgabenvermeidung 2. Einstellung staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen nach § 202 Abs. 1 FinStrG: kein Hindernis für eine Fortsetzung des Finanzstrafverfahrens im Rahmen einer finanzstrafbehördlichen Zuständigkeit 3. Keine inhaltliche Bindung für fortgesetztes Verfahren im Rahmen der verwaltungsbehördlichen Zuständigkeit 4. Wiederaufleben der Strafbarkeit wegen § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG bei Wegfall einer Strafbarkeit nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis08.03.2016Teil 2/2

Wissentlich handelt gemäß § 5 Abs. 3 Strafgesetzbuch (StGB) jemand, der den Umstand oder den Erfolg, für den das Gesetz Wissentlichkeit voraussetzt, nicht bloß für möglich hält, sondern ein Vorliegen oder Eintreten für gewiss hält. Absichtlich handelt gemäß § 5 Abs. 2 StGB ein Täter, wenn es…

UFSI RV/0420-I/05Verspäteter Wiedereinsetzungantrag gegen die Versäumung der Frist nach § 22 Abs. 6 UStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)12.11.2007

…der Wiedereinsetzung nicht, wenn es sich nur um einen minderen Grad des Versehens handelt. Nach Abs. 3 dieser Gesetzesstelle muss der Antrag auf Wiedereinsetzung binnen einer Frist von drei Monaten nach Aufhören des Hindernisses bei der Abgabenbehörde, bei der die Frist wahrzunehmen war, bei Versäumung…

UFSW FSRV/0182-W/07Zwangsweise Vorführung zur Einvernahme als Verdächtige.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Vorsitzender)07.01.2008

…mit der sein persönliches Erscheinen ausdrücklich gefordert wurde, nicht entsprochen hat, ohne durch Krankheit, Behinderung oder sonstiges begründetes Hindernis vom Erscheinen abgehalten zu sein, kann, wenn dies zur Feststellung des maßgeblichen Sachverhaltes geboten ist, auf Grund einer schriftlichen Anordnung der Finanzstrafbehörde erster Instanz durch die…

UFSW FSRV/0175-W/07Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand verspätet eingebracht?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Senat)15.01.2008

…der Wiedereinsetzung nicht, wenn es sich nur um einen minderen Grad des Versehens handelt. Abs. 2: Der Antrag auf Wiedereinsetzung muss binnen Monatsfrist nach Aufhören des Hindernisses bei der Behörde gestellt werden, bei der die Frist wahrzunehmen war oder die Verhandlung stattfinden sollte. Diese ist…

UFSW RV/0122-W/05Zurückweisung eines Antrages auf Wiedereinsetzung gemäß § 308 Abs. 1 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.10.2007

…nicht fristgerecht eingebracht zurück: "Gemäß § 308 Abs. 3 BAO muss der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand binnen einer Frist von drei Monaten nach Aufhören des Hindernisses bei der Abgabenbehörde, bei der die Frist wahrzunehmen war, bei Versäumung einer Berufungsfrist oder Frist zur Stellung…

UFSI RV/0037-I/06Zurückweisung eines Wiedereinsetzungsantrages als verspätet
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.08.2007

…der Wiedereinsetzung nicht, wenn es sich nur um einen minderen Grad des Versehens handelt. Nach Abs. 3 dieser Gesetzesstelle muss der Antrag auf Wiedereinsetzung binnen einer Frist von drei Monaten nach Aufhören des Hindernisses bei der Abgabenbehörde, bei der die Frist wahrzunehmen war, bei Versäumung…

UFSG FSRV/0004-G/13Abgaben- und Monolhehlerei bereffend Zigaretten (Beschuldigte kommt Vorladung zur mündlichen Verhandlung nicht nach)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)12.07.2013

…aus dem entnommen hätte werden können, dass der Beschuldigte zu der gemäß § 125 FinStrG ordnungsgemäß anberaumten mündlichen Verhandlung infolge Krankheit, Behinderung oder ein sonstiges begründetes Hindernis von seiner persönlichen Teilnahme abgehalten werde, eingelangt war, wurde in Ansehung des § 126 FinStrG die mündliche Berufungsverhandlung in dessen…

UFSL FSRV/0079-L/09Zustellung eines Spruchsenatserkenntnisses an einen Freigänger während seiner Strafhaft an seiner Wohnanschrift; Zurückweisung eines unzulässigen Wiedereinsetzungsantrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid30.12.2009

…gegen das Straferkenntnis) von der Finanzstrafbehörde erster Instanz bereits aus formalen Gründen zurückgewiesen, weil F in dem Anbringen keine Angaben darüber gemacht hatte, wann er aus der Haft entlassen worden und deshalb das Hindernis, welches ihn an der Erhebung der Berufung gehindert hätte, weggefallen wäre…

BFG RV/7100539/2014Eintritt der dauernden Erwerbsunfähigkeit bei einem von Geburt an hochgradig Sehbehinderten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.03.2014

…Bescheid ergehen darf. Dies gilt allerdings nur, wenn die rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse keine Änderung erfahren haben. Das Hindernis der entschiedenen Sache steht einer neuerlichen Entscheidung nicht entgegen, wenn eine wesentliche Änderung der Sach- und/oder Rechtslage eingetreten ist (vgl. Hebenstreit in Czaszar/Lenneis/Wanke…

UFSS RV/0049-S/07Säumniszuschlag trotz Berufung gegen den Stammabgabenbescheid (USt)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.08.2007

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw.., Adresse1, vertreten durch Dr. Gerhard Brandstätter, Steuerberater & Wirtschaftsprüfer, 5020 Salzburg, Vogelweiderstraße 47, vom 20. November 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes Salzburg-Land, vertreten durch HR Dr. Peter Auer, vom 16. November 2006 über die…

UFSK RV/0118-K/061) Zurückweisung einer Berufung gegen die Versäumung einer Frist 2) Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand 3) Vernichtung des ergangenen Bescheides auf den Zeitpunkt ihrer Erlassung (ex lege-Wirkung) 4) Unzulässigkeit des Rechtsmittels
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.03.2008

…273 Abs. 1 lit. a BAO hat die Abgabenbehörde eine Berufung durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung nicht zulässig ist. Ein der Erledigung in der Sache entgegenstehendes formalgesetzliches Hindernis liegt dann vor, wenn der angefochtenen Erledigung Bescheidcharakter nicht zukommt. Die Behörde ist diesfalls verpflichtet, durch…

UFSW RV/0735-W/13Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei grobem Verschulden des Steuerberaters an der Fristversäumnis, Kontrolle des Fristenbuches
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.05.2013

…einen minderen Grad des Versehens handelt. [Abs. 2 aufgehoben] Abs. 3: Der Antrag auf Wiedereinsetzung muss binnen einer Frist von drei Monaten nach Aufhören des Hindernisses bei der Abgabenbehörde, bei der die Frist wahrzunehmen war, bei Versäumung einer Berufungsfrist oder einer Frist zur Stellung eines…

UFSS RV/0398-S/07Rechtzeitigkeit eines Wiedereinsetzungsgrundes bei Irrtum
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.09.2007

…hindert die Bewilligung der Wiedereinsetzung nicht, wenn es sich nur um einen minderen Grad des Versehens handelt. Ein solcher Antrag muss binnen einer Frist von drei Monaten nach Aufhören des Hindernisses bei der Abgabenbehörde eingebracht werden. Spätestens gleichzeitig mit dem Wiedereinsetzungsantrag hat der Antragsteller die…