…vom 27. Oktober 2009 betreffend Pfändung eines Herausgabeanspruches gemäß AbgEO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der Spruch des Bescheides wird dahingehend abgeändert, dass die Firma L.GesmbH am 27.10.2009 Abgaben einschließlich Nebengebühren in der Höhe von € 53.567,71 geschuldet…
…die die Ermittlung, Festsetzung, Einhebung (einschließlich Rückzahlung und Nachsicht) zu verstehen sind, erfolgen auch keine Erstattungen für Sachverhalte, bei denen der Herausgabeanspruch mit Ablauf des Tages nach Kundmachung im Bundesgesetzblatt entsteht, mehr" (siehe zu vor auch: Fellner, Kommentar Gebühren und Verkehrsteuern, Band III, Erbschafts- und…
…die die Ermittlung, Festsetzung, Einhebung (einschließlich Rückzahlung und Nachsicht) zu verstehen sind, erfolgen auch keine Erstattungen für Sachverhalte, bei denen der Herausgabeanspruch mit Ablauf des Tages nach Kundmachung im Bundesgesetzblatt entsteht, mehr" (siehe zu vor auch: Fellner, Kommentar Gebühren und Verkehrsteuern, Band III, Erbschafts- und…
…G. neu begründet worden. In Höhe der vom Bw getätigten Investitionen bestehe gegen den Übergeber ein Herausgabeanspruch, der der Grunderwerbsteuer unterliege. Laut VwGH-Judikatur gehe nämlich der Begriff der Gegenleistung im Grunderwerbsteuerrecht über jenen des Zivilrechtes hinaus. Die Schenkungssteuervorschreibung sei daher zu beheben. Die abweisende…
…1 BAO längst verjährt. Mit Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes vom 22. Jänner 2002 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen. Im gegenständlichen Fall liege "ein Erwerb nach § 2 Abs. 2 Z 4 ErbStG vor (die Durchsetzung eines Herausgabeanspruches auf die Verlassenschaft nach X , verstorben am 18. 10…
…bei denen der Herausgabeanspruch nach Ablauf des Tages entsteht, an dem das SchenkMG 2008 im Bundesgesetzblatt kundgemacht wurde, nicht mehr anzuwenden sind. Die Kundmachung des SchkMG 2008 erfolgte am 26. 6. 2008. Eine Erstattung ist daher in den Fällen, in denen der Herausgabeanspruch nach Ablauf…
…Gesellschafterstellung des Treugebers bzw. des Treuhänders ist die rechtliche Gestaltung des Treuhandvertrages bzw. die im Einzelfall getroffene Vereinbarung (maßgebliche Kriterien: die Weisungsbefugnis sowie der jederzeitige Herausgabeanspruch des Treugebers) und die tatsächliche Durchführung derselben ausschlaggebend (siehe dazu Jappel, Treuhandschaften, Schriften zum österreichischen Abgabenrecht, Band 4, Seiten…
…ausreichend wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen der Vergleichszahlung und der Vermietungsleistung, wenn der Vermieter den der Gegenleistung für die Vermietung entsprechenden Betrag (wenn auch aufgrund des Vergleiches nur teilweise) aufgrund eines Ersatz.- oder Herausgabeanspruches gegen einen Dritten erlangt. Für die Vergleichszahlung ist in diesem Fall nicht ein…
…abgewiesen. Die Bestimmung des § 33 ErbStG sei gemäß §34 Abs. 1 Z 13 ErbstG idF des SchenkMG 2008 auf Vorgänge, bei denen der Herausgabeanspruch oder die Rückabwicklung nach Ablauf des Tages entsteht, an dem das SchenkMG kundgemacht wurde, nicht mehr anzuwenden. Das BGBL. Nr. I…
…bald die Aussichtslosigkeit des Klagebegehrens erkennbar gewesen. Zur Beseitigung der anhaltenden Überschuldung des Bw verzichtete Frau W.G. in der Folge auf den Herausgabeanspruch hinsichtlich der Sparbücher. Ein letztinstanzliches Urteil habe 1997 dem Bw einen Schadenersatz von rd. 1,2 Mio DM plus Zinsen zugesprochen…
…bald die Aussichtslosigkeit des Klagebegehrens erkennbar gewesen. Zur Beseitigung der anhaltenden Überschuldung des Bw verzichtete Frau W.G. in der Folge auf den Herausgabeanspruch hinsichtlich der Sparbücher. Ein letztinstanzliches Urteil habe 1997 dem Bw einen Schadenersatz von rd. 1,2 Mio DM plus Zinsen zugesprochen…
…usw. Mit mehreren Schreiben aus den Jahren 1997 und 1998 machten die Erbenansprecherinnen die Berufungswerberin (Bw.), und deren Schwester einen Herausgabeanspruch auf 5/6 Anteile der Verlassenschaft nach Katharina S. inklusive der Verlassenschaft nach Heinrich S., geltend. Das Erbrecht der Erbenansprecherinnen wurde als ausgewiesen erachtet…
…Aktivum anzusetzen und in derselben Höhe der Freibetrag nach § 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG abzuziehen wären. Zusätzlich wäre aber noch der Herausgabeanspruch der erbl. Witwe hinsichtlich der Hälfte der Sparbuchguthaben in Abzug zu bringen, sodass nur mehr der Zuschlag zur ErbSt gemäß § 8 Abs…
…der Widerruf wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage noch zu den von § 33 ErbStG erfassten Widerrufsgründen gehört, ist etwa an gesetzliche Herausgabeansprüche Dritter auf Grund von Anfechtungen in- und außerhalb des Insolvenzverfahrens, an die Geltendmachung von Willensmängeln, an die Herausgabe im Gefolge eines Rücktritts wegen Nichtigkeit oder…
…bereits derart abgenutzt ist, dass die weitere wirtschaftliche Nutzung oder Verwertung keinen entscheidenden wirtschaftlichen Nutzen mehr verspricht. Dem Herausgabeanspruch des Leasinggebers am Ende der Leasingdauer kommt demnach bei durchschnittlicher Betrachtung wirtschaftlich kein Gewicht zu, weil eine Weiterverwertungsmöglichkeit nicht mehr gegeben ist. In einem derartigen Fall…
…nur die Nutzung, sondern eine eigentümerähnliche Stellung einzuräumen. Bei diesen Konstellationen ist es aufgrund der langfristigen Vereinbarung wirtschaftlich gesehen und auf die Nutzungsdauer bezogen bedeutungslos, dass der zivilrechtliche Eigentümer einen Herausgabeanspruch hat. Der Nutzungsberechtigte ist aufgrund der Vertragslage (Langfristigkeit, Unkündbarkeit oder unbestimmte Dauer, Einräumung entsprechender…
…stand demnach auch kein Anspruch auf entsprechende Ausfolgung der Grundstücke, sondern nur mehr ein Herausgabeanspruch betreffend die Kauferlöse gegenüber K zu (siehe in diesem Zusammenhang auch die angesprochenen Berufungsausführungen, wonach durch die gewählte Vorgangsweise letztlich das von den Vertragspartnern angestrebte wirtschaftliche Eigentum "verkürzt" erreicht worden…
…im Ergebnis die Gesellschaft, trotz ihrer zivilrechtlichen Eigentümerstellung, auf Lebensdauer der Servitutsberechtigten von der Nutznießung über das fragliche Wirtschaftsgut ausgeschlossen ist und kein Herausgabeanspruch besteht. An dieser absolut geschützten (dinglichen) Rechtsposition würde auch der Verkauf der Liegenschaft an einen Dritten nichts ändern. Auch eine Vermietung…
…ist, nicht nur die Nutzung, sondern eine eigentümerähnliche Stellung einzuräumen, bei denen zufolge der langfristigen Vereinbarungen wirtschaftlich gesehen und auf die Nutzungsdauer bezogen der Herausgabeanspruch des zivilrechtlichen Eigentümers bedeutungslos ist und der Nutzungsberechtigte auf Grund der Vertragslage (Langfristigkeit, Unkündbarkeit oder unbestimmte Dauer, Einräumung entsprechender Befugnisse…
…idF des SchenkMG 2008, BGBl. I Nr. 85/2008, keine Erstattung der Erbschafts- oder Schenkungssteuer in den Fällen zulässt, in denen der Herausgabeanspruch nach Ablauf des 26. Juni 2008 entsteht. Aus diesen Gründen war über die Berufung spruchgemäß zu entscheiden. Graz, am 6. Juli 2011