…Februar 2002 die Hemmung des Fristenlaufes - das ist der Tag an dem der neuerliche Antrag eingebracht worden ist - begonnen hat, und diese am 11. März 2002 - das ist jener Tag an dem dem steuerlichen Vertreter des Bw der abweisende Bescheid betreffend Fristverlängerungsansuchen zugestellt worden ist…
…gesetzt werden, nicht aber im Fall einer unzureichenden Begründung. In einem solchen Fall wäre allenfalls durch einen Antrag auf Mitteilung der Begründung eine Hemmung des Fristenlaufes zu erwirken gewesen. Da ein derartiger Antrag nicht gestellt wurde und der Bescheid (die Berufungsvorentscheidung) selbst keine Ankündigung, dass…
…einer Tätigkeit als Studentenvertreter/in oder die Absolvierung eines Auslandsstudiums an. Weiters tritt eine Hemmung des Fristenlaufes für Zeiten des Mutterschutzes und der daran anschließenden Pflege und Erziehung eines eigenen Kindes bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres dieses Kindes ein. Aus dieser Bestimmung ergibt sich…
…wird. Mit der am 17. Februar 2009 erfolgten Zustellung der nicht stattgebenden Entscheidung endete jedenfalls die Hemmung des Fristenlaufes. Die noch offene (4-tägige) Restberufungsfrist lief mit dem der Zustellung des die Hemmung beendenden Bescheides folgenden Tag weiter und endete unter Bedachtnahme auf § 108 Abs…
…wiedergegebene Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes). Die Hemmung des Fristenlaufes beginnt gemäß § 245 Abs. 4 BAO mit dem Tag der Einbringung des Antrages und endet mit dem Tag, an dem die Mitteilung oder die Entscheidung über den Antrag dem Antragsteller zugestellt wird. In den Fällen des Abs…
…BAO beginnt die Hemmung des Fristenlaufes mit dem Tag der Einbringung des Antrages (Abs. 2 oder 3) und endet mit dem Tag, an dem die Mitteilung (Abs. 2) oder die Entscheidung (Abs. 3) über den Antrag dem Antragsteller zugestellt wird. In den Fällen des Abs…
…offensichtlich. Die Auslegung des FAes könne daher im gegebenen Fall nicht gesetzeskonform sein. Wie im Zurückweisungsbescheid vermerkt, sei der erste bis dritte Antrag auf Fristverlängerung keiner bescheidmäßigen Erledigung zugeführt worden, dh. die ab 25. Juli 2001 einsetzende Hemmung des Fristenlaufes könne im Zeitraum 25. Juli…
…4) Die Hemmung des Fristenlaufes beginnt mit dem Tag der Einbringung des Antrages (Abs. 2 oder 3) und endet mit dem Tag, an dem die Mitteilung (Abs. 2) oder die Entscheidung (Abs. 3) über den Antrag dem Antragsteller zugestellt wird. In den Fällen des Abs…
…gehemmt. Die Hemmung des Fristenlaufes beginnt mit dem Tag der Einbringung des Antrages und endet mit dem Tag, an dem die Entscheidung über den Antrag dem Antragsteller zugestellt wird (§ 245 BAO). Die Verlängerung der Berufungsfrist setzt damit einen diesbezüglichen Antrag des Berufungswerbers voraus (Ritz, BAO3…
…Sinne des § 7 ZustellG bewirkt. Durch die Zustellung an den falschen Adressaten habe die Hemmung des Fristenlaufes nicht beendet werden können. Am 9. Mai 2006 habe der steuerliche Vertreter und Zustellungsbevollmächtigte die Abweisung der Fristverlängerungsanträge von der Bw. tatsächlich erhalten. Damit sei eine Heilung des…
…Beantragt der Haftungspflichtige die Mitteilung des ihm noch nicht zur Kenntnis gebrachten Abgabenanspruches, so gilt § 245 Abs. 2 und 4 (Hemmung des Fristenlaufes) sinngemäß. Aus der im § 248 BAO vorgesehenen Möglichkeit der Berufung des mit Haftungsbescheid herangezogenen Haftungspflichtigen (auch) gegen den Bescheid über den Abgabenanspruch…
…an den falschen Adressaten habe die Hemmung des Fristenlaufes nicht beendet werden können. Am 9. Mai 2006 habe der steuerliche Vertreter die Abweisung der Fristverlängerungsansuchen von der Bw tatsächlich erhalten. Damit sei die Heilung des Zustellmangels eingetreten und der Fristenlauf wieder in Gang gesetzt worden…
…wird durch einen Antrag auf Fristverlängerung der Lauf der Berufungsfrist gehemmt. Gemäß § 245 Abs. 4 BAO beginnt die Hemmung des Fristenlaufes mit dem Tag der Einbringung des Antrages (§ 245 Abs. 2 oder 3 BAO) und endet mit dem Tag, an dem die Mitteilung (§ 245 Abs…
…4) Die Hemmung des Fristenlaufes beginnt mit dem Tag der Einbringung des Antrages (Abs. 2 oder 3) und endet mit dem Tag, an dem die Mitteilung (Abs. 2) oder die Entscheidung (Abs. 3) über den Antrag dem Antragsteller zugestellt wird. In den Fällen des Abs…
…Die Hemmung des Fristenlaufes beginne mit dem Tag der Einbringung des Antrages und ende mit dem Tag, am dem diese Entscheidung zugestellt werde. Die Abgabenbehörde verfügte die Zustellung dieses Bescheides mit Rsb-Brief. Dieser wurde von einem Arbeitnehmer des steuerlichen Vertreters des Bw am 20…
…die folgenden Bestimmungen des § 245 BAO zu beachten: (1) Die Berufungsfrist beträgt einen Monat ... (3) Die Berufungsfrist kann aus berücksichtigungswürdigen Gründen, erforderlichenfalls auch wiederholt, verlängert werden. Durch einen Antrag auf Fristverlängerung wird der Lauf der Berufungsfrist gehemmt. (4) Die Hemmung des Fristenlaufes beginnt mit dem…
…einmonatige Berufungsfrist des § 245 Abs. 1 BAO endete daher 25.10.2002. Gemäß § 243 Abs. 3 BAO kann die Berufungsfrist aus berücksichtigungswürdigen Gründen, erforderlichenfalls auch wiederholt, verlängert werden. Durch einen Antrag auf Fristverlängerung wird der Lauf der Berufungsfrist gehemmt. Die Hemmung des Fristenlaufes beginnt mit…
…Wurde ein Antrag auf Fristverlängerung gemäß § 245 Abs. 3 BAO eingebracht, so kann die Hemmung des Fristenlaufes nicht dazu führen, dass das Ende der Berufungsfrist über den Zeitpunkt hinausgeschoben wird, bis zu dem der Berufungswerber letztmals die Fristverlängerung beantragt hat; diese Beschränkung der Hemmungswirkung hat…
…gehemmt. Die Hemmung des Fristenlaufes beginnt mit dem Tag der Einbringung des Antrages (Abs. 2 oder 3) und endet mit dem Tag, an dem die Mitteilung (Abs. 2) oder die Entscheidung (Abs. 3) über den Antrag dem Antragsteller zugestellt wird. In den Fällen des Abs…
…4: Die Hemmung des Fristenlaufes beginnt mit dem Tag der Einbringung des Antrages (Abs. 2 oder 3) und endet mit dem Tag, an dem die Mitteilung (Abs. 2) oder die Entscheidung (Abs. 3) über den Antrag dem Antragsteller zugestellt wird. In den Fällen des Abs…