…Februar 2002 die Hemmung des Fristenlaufes - das ist der Tag an dem der neuerliche Antrag eingebracht worden ist - begonnen hat, und diese am 11. März 2002 - das ist jener Tag an dem dem steuerlichen Vertreter des Bw der abweisende Bescheid betreffend Fristverlängerungsansuchen zugestellt worden ist…
…DBA-Polen dann dem polnischen Besteuerungsanspruch unterworfen, wenn der Aufenthalt des Arbeitnehmers in Polen insgesamt länger als 1 Jahr beträgt. Ist der österreichische Dienstnehmer nicht durchgehend in Polen anwesend, sondern wird er fallweise nach Österreich zurückberufen, so ist eine Unterbrechung des Fristenlaufes nur dann anzunehmen…
…gesetzt werden, nicht aber im Fall einer unzureichenden Begründung. In einem solchen Fall wäre allenfalls durch einen Antrag auf Mitteilung der Begründung eine Hemmung des Fristenlaufes zu erwirken gewesen. Da ein derartiger Antrag nicht gestellt wurde und der Bescheid (die Berufungsvorentscheidung) selbst keine Ankündigung, dass…
…21 des Abkommens vorgesehene Bedingung für eine steuerfreie Lehrtätigkeit, nämlich ein zwei Jahre nicht überschreitender Inlandsaufenthalt, nicht erfüllt wird. denn in Fällen dieser Art stellt die Abwesenheit im Sommersemester lediglich eine Hemmung des maßgebenden Fristenlaufes dar (siehe auch EAS 756 und EAS 781). Es ist…
…einer Tätigkeit als Studentenvertreter/in oder die Absolvierung eines Auslandsstudiums an. Weiters tritt eine Hemmung des Fristenlaufes für Zeiten des Mutterschutzes und der daran anschließenden Pflege und Erziehung eines eigenen Kindes bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres dieses Kindes ein. Aus dieser Bestimmung ergibt sich…
…wiederholt, zu verlängern. Durch einen Antrag auf Fristverlängerung wird der Lauf der Beschwerdefrist gehemmt. Die Hemmung des Fristenlaufes beginnt mit dem Tag der Einbringung des Antrages und endet mit dem Tag, an dem ……… die Entscheidung über den Antrag dem Antragsteller zugestellt wird (…
…wird. Mit der am 17. Februar 2009 erfolgten Zustellung der nicht stattgebenden Entscheidung endete jedenfalls die Hemmung des Fristenlaufes. Die noch offene (4-tägige) Restberufungsfrist lief mit dem der Zustellung des die Hemmung beendenden Bescheides folgenden Tag weiter und endete unter Bedachtnahme auf § 108 Abs…
…wurde der Lauf der Beschwerdefrist (Antragsfrist) gehemmt. Die Hemmung des Fristenlaufes beginnt mit dem Tag der Einbringung des Antrages und endet mit dem Tag, an dem Ihnen diese Entscheidung zugestellt wird. Diese Hemmung kann jedoch nicht dazu führen, dass die Beschwerdefrist erst nach dem Zeitpunkt…
…wiedergegebene Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes). Die Hemmung des Fristenlaufes beginnt gemäß § 245 Abs. 4 BAO mit dem Tag der Einbringung des Antrages und endet mit dem Tag, an dem die Mitteilung oder die Entscheidung über den Antrag dem Antragsteller zugestellt wird. In den Fällen des Abs…
…BAO beginnt die Hemmung des Fristenlaufes mit dem Tag der Einbringung des Antrages (Abs. 2 oder 3) und endet mit dem Tag, an dem die Mitteilung (Abs. 2) oder die Entscheidung (Abs. 3) über den Antrag dem Antragsteller zugestellt wird. In den Fällen des Abs…
…Sinne des § 245 Abs. 3 BAO - übrige Frist zu Verfügung, um ein Rechtsmittel einbringen zu können. Der Bescheid über den ablehnenden Antrag über die Verweigerung der Fristverlängerung ist sohin unzweifelhaft am 19.8.2013 zugestellt worden und damit endet auch die Hemmung des Fristenlaufes iSd…
…offensichtlich. Die Auslegung des FAes könne daher im gegebenen Fall nicht gesetzeskonform sein. Wie im Zurückweisungsbescheid vermerkt, sei der erste bis dritte Antrag auf Fristverlängerung keiner bescheidmäßigen Erledigung zugeführt worden, dh. die ab 25. Juli 2001 einsetzende Hemmung des Fristenlaufes könne im Zeitraum 25. Juli…
…4) Die Hemmung des Fristenlaufes beginnt mit dem Tag der Einbringung des Antrages (Abs. 2 oder 3) und endet mit dem Tag, an dem die Mitteilung (Abs. 2) oder die Entscheidung (Abs. 3) über den Antrag dem Antragsteller zugestellt wird. In den Fällen des Abs…
…dass die Hemmung des Fristenlaufes am 25.7.2016 begann und am 22.8.2016 endete. Die restliche (noch nicht abgelaufene) Beschwerdefrist betrug zwei Tage, sodass die Beschwerdefrist daher am 24.8.2016 endete. Der Poststempel des Rückscheins weist als Postaufgabedatum den 26.8.2016…
…4) Die Hemmung des Fristenlaufes beginnt mit dem Tag der Einbringung des Antrages (Abs. 2 oder 3) und endet mit dem Tag, an dem die Mitteilung (Abs. 2) oder die Entscheidung (Abs. 3) über den Antrag dem Antragsteller zugestellt wird. In den Fällen des Abs…
…gehemmt. Die Hemmung des Fristenlaufes beginnt mit dem Tag der Einbringung des Antrages und endet mit dem Tag, an dem die Entscheidung über den Antrag dem Antragsteller zugestellt wird (§ 245 BAO). Die Verlängerung der Berufungsfrist setzt damit einen diesbezüglichen Antrag des Berufungswerbers voraus (Ritz, BAO3…
…4) Die Hemmung des Fristenlaufes beginnt mit dem Tag der Einbringung des Antrages (Abs. 2 oder 3) und endet mit dem Tag, an dem die Mitteilung (Abs. 2) oder die Entscheidung (Abs. 3) über den Antrag dem Antragsteller zugestellt wird. In den Fällen des Abs…
…Eine Abwesenheit im Ausland für die Dauer eines Semesters löst sonach keine Unterbrechung der Zweijahresfrist aus, bewirkt aber eine Hemmung des Fristenlaufes. Hat daher ein in Italien ansässiger Gastprofessor geblockte Lehrveranstaltungen im Wintersemester 2011/12, im Sommersemester 2012 und anschließend im Wintersemester 2012/13 abgehalten…
…4) Die Hemmung des Fristenlaufes beginnt mit dem Tag der Einbringung des Antrages (Abs. 2 oder 3) und endet mit dem Tag, an dem die Mitteilung (Abs. 2) oder die Entscheidung (Abs. 3) über den Antrag dem Antragsteller zugestellt wird. In den Fällen des Abs…
…4) Die Hemmung des Fristenlaufes beginnt mit dem Tag der Einbringung des Antrages (Abs. 2 oder 3) und endet mit dem Tag, an dem die Mitteilung (Abs. 2) oder die Entscheidung (Abs. 3) über den Antrag dem Antragsteller zugestellt wird. In den Fällen des Abs…