…gegenständlichen Wald trotz des Fehlens eines wirtschaftlichen Ertrages nicht von einer unproduktiven Fläche auszugehen. Das Bundesministerium für Finanzen kann gemäß § 46 Abs.3 Z 3 BewG mit rechtsverbindlicher Kraft unter anderem festsetzen, mit welchem Hektarsatz Wälder mit nicht mehr als zehn Hektar Flächenausmaß anzusetzen sind…
…Hektarsatz für Wälder mit nicht mehr als 10 Hektar Flächenausmaß, im gegenständlichen Gerichtsbezirk, für schlechte Bringungsbedingungen mit - umgerechnet - Euro 189,6761 festgesetzt worden war. Im dagegen erhobenen Vorlageantrag (von der Bw. als wiederum als "Berufung" bezeichnet) ersuchte die Bw., ihre Angaben zu überprüfen und nicht…
…1988, Teil I - für Wälder mit nicht mehr als zehn Hektar Flächenausmaß - Zl. 08 1610/1-IV/8/88, Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 25. September 1988). Für Forstbetriebe mit mehr als zehn Hektar bis hundert Hektar Flächenausmaß (Kleinwälder), welche von den Finanzämtern bewertet werden…
…der Bewertungsgrundlagen für das forstwirtschaftliche Vermögen zum 1. Jänner 1988 -Teil I (für Wälder mit nicht mehr als zehn Hektar Flächenausmaß) die detaillierte Bewertung der land- und forstwirtschaftlichen Flächen vorgehalten (4,8378 ha als Hochwald Bringungslage 1 mit dem für Scheibbs gültigen Hektarsatz von S…
…I - für Wälder mit nicht mehr als zehn Hektar Flächenausmaß - Zl. 08 1610/1-IV/8/88, Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 25. September 1988). Dieser Pauschalsatz wurde für den Bezirk Ottenschlag mit S 2.700,00 festgesetzt. Für eine Fläche von 3,3056 ha…
…1988 - Teil I, für Wälder mit nicht mehr als zehn Hektar Flächenausmaß, Zl. 08 1610/1-IV/8/88 vom 17. August 1988, veröffentlicht im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" vom 25. September 1988, wurden die Hektarsätze für solche Wälder getrennt nach a) Hochwald, b) Mittelwald…
…3. mit welchem Hektarsatz Mittelwald-, Niederwald- und Auwaldbetriebe, Schutz- und Bannwälder und sonstige in der Bewirtschaftung eingeschränkte Wälder oder derartige Flächen innerhalb anderer Betriebe, Wälder mit nicht mehr als zehn Hektar Flächenausmaß sowie Forstbetriebe mit mehr als zehn Hektar bis hundert Hektar Flächenausmaß anzusetzen sind…
…1988, Teil I - für Wälder mit nicht mehr als zehn Hektar Flächenausmaß - Zl. 08 1610/1-IV/8/88, Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 25. September 1988). Für Forstbetriebe mit mehr als zehn Hektar bis hundert Hektar Flächenausmaß (Kleinwälder), welche von den Finanzämtern bewertet werden…
…3. mit welchem Hektarsatz Mittelwald-, Niederwald- und Auwaldbetriebe, Schutz- und Bannwälder und sonstige in der Bewirtschaftung eingeschränkte Wälder oder derartige Flächen innerhalb anderer Betriebe, Wälder mit nicht mehr als zehn Hektar Flächenausmaß sowie Forstbetriebe mit mehr als zehn Hektar bis hundert Hektar Flächenausmaß anzusetzen sind…
…Wälder oder derartige Flächen innerhalb anderer Betriebe, Wälder mit nicht mehr als zehn Hektar Flächenausmaß sowie Forstbetriebe mit mehr als zehn Hektar bis hundert Hektar Flächenausmaß anzusetzen sind; 4. mit welchem Hektarsatz einzelne Betriebe als Bewertungsstützpunkte anzusetzen sind. Dabei wird das Bundesministerium für Finanzen von…
…3. mit welchem Hektarsatz Mittelwald-, Niederwald- und Auwaldbetriebe, Schutz- und Bannwälder und sonstige in der Bewirtschaftung eingeschränkte Wälder oder derartige Flächen innerhalb anderer Betriebe, Wälder mit nicht mehr als zehn Hektar Flächenausmaß sowie Forstbetriebe mit mehr als zehn Hektar bis hundert Hektar Flächenausmaß anzusetzen sind…
…für den Untervergleichsbetrieb Nr. 14 nach Beratungen im Gutachterausschuss bei der rechtsverbindlichen Festlegung der Betriebszahlen in der Wirtschafszone III eine Zurechnung von +1 % vorgenommen, während eine solche Zurechnung beim Betrieb des Bw. unterblieben ist. Zum Einwand., der Bw. müsse den Braunviehverkauf hauptsächlich im mehr als…
…Pauschalierungsverordnung 2001 nicht mehr gesondert steuerlich zu erfassen ist, sondern von der Pauschalierung miterfasst wird. Die von den Brüdern E O (Bw.) und D O durchgeführte Gewinnermittlung ist die Vollpauschalierung entsprechend der Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung…
…Pauschalierungsverordnung 2001 nicht mehr gesondert steuerlich zu erfassen ist, sondern von der Pauschalierung miterfasst wird. Die von den Brüdern L R (= Bw.) und U R durchgeführte Gewinnermittlung ist die Vollpauschalierung entsprechend der Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die…
…vom Berufungswerber ausgeführt, dass diese Grundstücke von ihm auch in Zukunft auf Grund einer Krankheit nicht mehr bewirtschaftet werden können und er für diese Grundstücke auch keine Pächter findet. Dass diese landwirtschaftlichen Grundstücke nur vorübergehend brach liegen, hat der Berufungswerber als unzutreffend zurückgewiesen. Auf Grund…
…mir nicht der Fall ist. 5.) Der Vergleichsbetrieb Jaritz Ernst, vlg. Stefan, Werda 3, 9131 Grafenstein ist ein AGr-Betrieb im Ausmaß von 51,12 ha, ebenfalls völlig eben, der sowohl aus diesem Grunde, als auch auf Grund der Bodenbonität und des Flächenausmaßes für die…
…649/1987 festgesetzten Hektarsätze für die Betriebszahl 100 maßgebend. Die im Zusammenhang mit der Hauptfeststellung zum 1. Jänner 1988 ergangenen Kundmachungen sind weiterhin rechtsverbindlich. Die zur Hauptfeststellung zum 1. Jänner 1988 festgestellten Einheitswerte gelten, soweit nicht die Voraussetzungen für die Durchführung von Fortschreibungen oder Nachfeststellungen…
…Eigenjagd nicht mit anderen verpachteten Eigenjagden im Verwaltungsbezirk Murau vergleichen lasse, könne auch nicht der dort genannte Hektarsatz angewendet werden. 3. Jagdhütte samt Nebengebäude: In der Beilage zur Einkommensteuererklärung sei als anteiliger Veräußerungserlös für die Jagdhütte ein Betrag von 100.000,00 S und für…
…land- und forstwirtschaftlichen Betriebes von mehr als 65 500 Euro oder bei Ermittlung der sozialversicherungsrechtlichen Beitragsgrundlage gemäß § 23 Abs. 1a Bauernsozialversicherungsgesetz (Beitragsgrundlagenoption) ist der Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft stets durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung zu ermitteln. (2) Die Betriebsausgaben sind, soweit sie nicht in den …
…daher Hektarsatz: 2.289,1943 x 32,453 / 100 = 742,9122. " In einer gesonderten Bescheidbegründung wurde vom Finanzamt festgehalten: " Das Flächenausmaß des Waldes war auf 58,002 m² und das Flächenausmaß der LN auf 213.500 m² (wegen Erfassung von - als Bauland gewidmeten - Grundflächen…