…des Aktenzeichen existiere zwar kein Bescheid, weil sämtliche diesbezüglichen Bescheide aufgehoben worden wären, jedoch trete durch die Aufhebung der Hauptfeststellungsbescheid mit einem Einheitswert von S 496.000,00 (€ 36.045,00) wieder in Geltung. Der erhöhte Einheitswert betrage € 48.616,13, 3-fach…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Dr. O., X, vom 2. Mai 2008 gegen den vom Finanzamt K. am 4. Dezember 2007 auf Antrag erlassenen (teilweise stattgebenden) Wertfortschreibungsbescheid zum 1. Jänner 2007 (land- und forstwirtschaftlicher Betrieb, vlg. W., KG 1, EZ 0…
…und so ein unrichtiger Einheitswert für seinen landwirtschaftlichen Betrieb festgestellt würde. Diese Bedenken des Bw. sind - wie nachfolgende Ausführungen zeigen - unbegründet. Basierend auf den Richtlinien für die Ableitung der Betriebszahlen landwirtschaftlicher Vergleichsbetriebe zur Hauptfeststellung der Einheitswerte auf den 1. Jänner 1988 vom 17. Dezember 1987…
…das Bundesministerium für Finanzen über den Gegenstand der Beratung die Entscheidung. Die Entscheidungen erhalten durch ihre Kundmachung im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" für die Hauptfeststellung der Einheitswerte und für alle Fortschreibungen und Nachfeststellungen bis zur nächsten Hauptfeststellung rechtsverbindliche Kraft (§ 44 BewG). Die im Berufungsfall zur…
…von der SP Str. begrenzt. Nördlich schliesse das Grundstück an ein Baumischgebiet an. Die SB Str. sei zum Hauptfeststellungszeitpunkt eine schlecht ausgebaute Wohnstrasse gewesen, die SP Str. im Bereich "SW" nur ein landwirtschaftlicher Karrenweg. Mitte der achtziger Jahre sei die SB Str. und die SP…
…zuletzt maßgebenden Fassung abweicht. Gemäß § 23 BewG (Wertverhältnisse bei Fortschreibungen und bei Nachfeststellungen) sind bei Fortschreibungen und bei Nachfeststellungen der Einheitswerte für Grundbesitz der tatsächliche Zustand des Grundbesitzes vom Fortschreibungszeitpunkt oder vom Nachfeststellungszeitpunkt und die Wertverhältnisse vom Hauptfeststellungszeitpunkt zu Grunde zu legen. Gemäß § 55 Abs…
…Finanzamtes Perg, gemäß den Bestimmungen des Bewertungsgesetzes 1955 als sonstiges bebautes Grundstück mit einem erhöhten Einheitswert (BGBl.Nr. 570/1982) von S: 41.000,00.- (€: 2.979,59.-) bewertet. Letztmalig wurde dieser bei der Hauptfeststellung zum 1. Januar 1988 festgelegte, erhöhte Einheitswert dem gemäß §…
…Gemeinde L. Auf diesem Grundstück befindet sich das Haus Adresse. Das Finanzamt bewertete diesen Grundbesitz als Mietwohngrundstück und stellte zum Hauptfeststellungszeitpunkt 1.1.1973 (mit Wirksamkeit ab 1.1.1974) einen Einheitswert in Höhe von 275.000 Schilling fest. Gemäß Abgabenänderungsgesetz 1982 (AbgÄG 1982) wurde…
…22 Abs. 1 Z 1 BewG wird für wirtschaftliche Einheiten (Untereinheiten), für die ein Einheitswert festzustellen ist, der Einheitswert nachträglich festgestellt (Nachfeststellung), wenn nach dem Hauptfeststellungszeitpunkt die wirtschaftliche Einheit (Untereinheit) neu gegründet wird. Gemäß Abs. 2 leg. cit. werden der Nachfeststellung die Verhältnisse zugrundegelegt, die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des W, Adr, vertreten durch Rechtsanwalt, gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 30. November 2011 betreffend Normverbrauchsabgabe und Umsatzsteuer für den Zeitraum April 2004 und Verspätungszuschlag entschieden: 1.) Der Berufung wird teilweise stattgegeben und der angefochtene…
…dass nach § 53 Abs. 6 und 7 BewG bei der Ermittlung des Gebäudewertes der Neuherstellungswert entsprechend dem Alter der Gebäude oder des Gebäudeteiles im Hauptfeststellungszeitpunkt durch einen Abschlag für technische Abnützung zu ermäßigen sei und dieser Abschlag jährlich 1,3 v.H. betrage. Der Abschlag…
…ebenso unbegründet. Die Tatsache, dass es seit 1988 keine Hauptfeststellung mehr gegeben habe, führe insbesondere durch die Abnahme der Anzahl der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe und der damit verbundenen Vergrößerung der noch übrigen Betriebe zu einer "kalten Progression" bei den Zuschlägen für die Betriebsgröße, da…
…1987 und rechnete den gegenständlichen Grundbesitz den Berufungswerbern zu. Der festgestellte Einheitswert in Höhe von S 151.000.- und der festgestellte erhöhte Einheitswert in Höhe von S 203.000.- blieben gegenüber dem davor für diesen Grundbesitz zum Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Jänner 1973 erlassenen Einheitswertbescheid unverändert. Im…
…Nr. 649/1987 ab der Hauptfeststellung 1. Jänner 1988 mit S 31.500,00 (entspricht € 2.289,1943) gesondert festgestellt, und war in dieser Höhe auch der Berechung des gegenständlichen Einheitswertes zu Grunde zu legen. Die Bewertung des forstwirtschaftlichen Vermögens richtet sich nach den…
…aus Gründen der Vereinfachung nach Pauschalsätzen getrennt nach Gerichtsbezirken bewertet, wobei auch die Bringungslage (drei Stufen) berücksichtigt wird (Kundmachung des BMF vom 17. August 1988, Bewertungsgrundlagen für das forstwirtschaftliche Vermögen zur Hauptfeststellung auf den 1. 1. 1988, Teil I - für Wälder mit nicht mehr als…
…1973 (Hauptfeststellungszeitpunkt) noch gar nicht Eigentümer des gegenständlichen Grundbesitzes gewesen, ist zu sagen, dass gemäß § 23 BewG für Grundbesitz der Grundsatz gilt, dass bei Fortschreibungen und bei Nachfeststellungen der Einheitswerte der tatsächliche Zustand des Grundbesitzes vom Fortschreibungszeitpunkt oder vom Nachfeststellungszeitpunkt, die Wertverhältnisse jedoch vom Hauptfeststellungszeitpunkt…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw* BW***, PLZ_Stadtort [Stadtort], Werkstatthaus, vertreten durch die Fritzenwallner-Gandler Wirtschaftstreuhand- und Steuerberatungsgesellschaft mbH, 5741 Neukirchen am Großvenediger, Schlosserfeld 344, vom 26. Juli 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes St. Johann Tamsweg Zell am See…
…Das Finanzamt änderte die steuerliche Zurechnung und rechnete den Einheitswert je zur Hälfte den nunmehrigen Bw zu. Gegenüber dem zur Hauptfeststellung zum 1. Jänner 1988 erlassenen Feststellungsbescheid (Zurechnung an die Eltern des Bw) wurde der Einheitswert unverändert in Höhe von Euro 18.531,57 (entspricht…
…Das Finanzamt änderte die steuerliche Zurechnung und rechnete den Einheitswert je zur Hälfte den nunmehrigen Bw zu. Gegenüber dem zur Hauptfeststellung zum 1. Jänner 1988 erlassenen Feststellungsbescheid (Zurechnung an die Großeltern des Bw) wurde der Einheitswert unverändert in Höhe von ATS 127.000 (entspricht Euro…
…je zur Hälfte Eigentümer des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes in Adresse (R), EZ 000 u.a., KG L. Zur Hauptfeststellung zum 1. Jänner 1988 stellte das Finanzamt Steyr mit Bescheid vom 21. Juni 1989den Einheitswert für den berufungsgegenständlichen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb in Höhe von…