Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Erwin Luggauer und die weiteren Mitglieder HR Mag. Gerhard Verderber, Heinz Heinz Hengl und Joachim Rinösl im Beisein der Schriftführerin Melanie Zuschnig über die Berufung des MMag.Bw, Ort1, Adr1, vom 2. Oktober 2007 gegen…
…2002/15/0120; VwGH 24.7.2007, 2006/14/0052; VwGH 24.9.2007, 2005/15/0041). Auch Haftungszahlungen, die ein wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH nach deren Konkurs leistet, stehen mit der Beteiligung in Zusammenhang und nicht mit der Geschäftsführertätigkeit. Sie sind daher…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., AdresseBw., vertreten durch Stb., vom 20. April 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr, vertreten durch Amtspartei, vom 12. September 2008 betreffend Haftung gemäß § 9 iVm § 80 BAO entschieden: Der Berufung wird teilweise…
…Tulln betreffend Einkommensteuer 2001 und 2002 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Berufungsgegenständlich sind Haftungszahlungen eines Gesellschafter-Geschäftsführers für Kreditschulden der im Konkurs befindlichen und später nach Konkursaufhebung gelöschten GmbH. Der Berufungswerber (Bw.) bezog in den Jahren 2001…
…16 Rz 56, Stichwort "Haftungszahlungen") dahingehend zu entscheiden, dass die als Folge der Heranziehung des Bw. zur Haftung gemäß § 9 Abs. 1 BAO geleistete Haftungszahlung von 6.789,90 € im kausalen Zusammenhang mit seiner früheren Funktion als Geschäftsführer der insolventen GmbH steht. Diese Aufwendungen…
…Einkünfte nicht mehr berücksichtigt wurden. In der Begründung wurde hierzu ausgeführt, dass Haftungszahlungen eines Gesellschafter-Geschäftsführers nach übereinstimmender Auffassung von Lehre und Rechtsprechung grundsätzlich durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst seien und sich einem Abzug als Betriebsausgaben (Werbungskosten) bei den Geschäftsführereinkünften entziehen würden. Ausgehend von der Überlegung…
…2007 bis 2009 führte der Bw. aus, dass die Haftungszahlungen aus der schlagend gewordenen Bürgschaft letztlich im seinerzeit von ihm geführten Gewerbebetrieb ihre Wurzeln hätten und sie als Betriebsausgaben jener Person zuzurechnen seien, die die Kreditvaluta zur betrieblichen Finanzierung übernommen habe, also ihm selbst. Auch…
…Nur wegen der Vorläufigkeit bisher erlassener Bescheide habe ich bisher nur im Jahre 2002 auch dem Betrag nach einkommensmindernde Haftungszahlungen als Verluste aus Gewerbebetrieb geltend gemacht - solche jedoch in den anderen Jahren vorläufig noch in unbestimmter Höhe beantragt. Die Endgültigkeitserklärung der angesprochenen Bescheide war und…
…Bw. erhebt in der Einkommensteuererklärung 2007 vom 7.1.2009 - wie bereits im Vorjahr - Anspruch auf Ansatz einer außergewöhnlichen Belastung (Kz. 735) in Höhe von € 65.800 für verschiedene Haftungszahlungen. Er wurde in Folge der Insolvenz der gleichnamigen Z_GMBH, bei der er alleiniger…
…sei aus dem Akteninhalt nicht erkennbar, noch für eine allfällige Beurteilung hinsichtlich einer nachträglichen Entgeltsminderung maßgeblich. Daher habe man die Umsatzerlöse um 6.452,- € (Haftungszahlung an CDBank) erhöht. Der Bruttobetrag (7.743,- €) sei als Schadenersatzleistung (Aufwand) anerkannt und der Gewinn aus selbständiger Arbeit…
…60. Die Einkommensteuer wurde demgemäß mit € 0,00 ermittelt, sodass sich eine Abgabengutschrift von ebenfalls € 0,00 ergab. Der Bescheid wurde in dem für dieses Verfahren relevanten Teil wie folgt begründet: Haftungszahlungen eines Gesellschafter-Geschäftsführers für Kreditschulden einer in Liquidation befindlichen Ges. mbH…
…sowie 804-134-671/00, mit 0,00 S sowie hinsichtlich der Nichtanerkennung der nachträglichen Werbungskosten aus den Haftungszahlungen an die XBank in Höhe von 143.986,84 S angefochten. Es werde beantragt, die Zinsen für das Bankkonto XBank Kto.Nr. 3(wohl richtig: 8…
…der er unter anderem Werbungskosten für Haftungszahlungen bei seinen Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit in Höhe von 290.137,- öS geltend machte. Zur Klärung des Sachverhalts ersuchte das Finanzamt in der Folge den Bw. u.a. die, der Haftungszahlung zugrunde liegende Vereinbarung vorzulegen sowie bekannt…
…den Betrag von 24.114,26 € als außergewöhnliche Belastung mit Selbstbehalt zu berücksichtigen. Dieser Betrag setzte sich aus Haftungszahlungen und Pfändungen zusammen. Im Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2003 vom 22. April 2004 anerkannte das Finanzamt die geltend gemachten Aufwendungen nicht als außergewöhnliche Belastung im…
…805,24 € als außergewöhnliche Belastung mit Selbstbehalt zu berücksichtigen. Dieser Betrag setzte sich aus Pensionspfändungen, Haftungszahlungen und Alimente zusammen. Im Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2002 vom 20. Mai 2003 anerkannte das Finanzamt die geltend gemachten Aufwendungen nicht als außergewöhnliche Belastung im Sinne des Einkommensteuergesetzes…
…damit der Entlastung des Alleingesellschafters wurde seitens der nunmehr belasteten Bw keine Regressvereinbarung mit ihrem Alleingesellschafter getroffen für den Fall, dass sie künftig zu Haftungszahlungen herangezogen wird. Nach Auskunft des steuerlichen Vertreters gibt es auch sonst keine schriftlichen Vereinbarungen zur Regelung eines Regressanspuches. Im Jahr…
…eine Möglichkeit die behauptete wirtschaftliche Lage der Gesellschaft darzutun darin bestanden hätte, Höhe und Mittelherkunft der behaupteten Haftungszahlungen des Geschäftsführers nachzuweisen. Da dies nicht geschehen ist und mit den bisherigen Vorbringen der Bw. keine hinreichende Aufklärung über den Tätigkeitsbereich der KEG und den damit verbundenen…
…grundsätzlich auf die Beteiligung zu aktivieren. Haftungszahlungen eines ehemaligen Gesellschafter-Geschäftsführers wegen einer schlagend gewordenen Bürgschaft für Kredite der GmbH sind grundsätzlich durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst und entziehen sich somit einem Abzug als Betriebsausgaben bei den Einkünften des Gesellschafters. In Konsequenz zu diesen Ausführungen versagt…
…sei der Negativstand des Kapitalkontos fast zur Gänze abgedeckt worden, woraus sich ein zu vernachlässigender Veräußerungsgewinn ergeben habe. Die "nunmehrige Geltendmachung der Haftungszahlungen als nachträgliche Betriebsausgaben" würde daher ihre "Doppelerfassung" bewirken. Es sei daher "beabsichtigt, in der Berufungsentscheidung weder Kapitalrückzahlungen noch auch die vom Finanzamt…
…dem Zu- und Abflussprinzip Betriebsausgaben erst anzuerkennen, als die Kredittilgung tatsächlich eingesetzt hat. Schließlich stellt sich die Frage, weshalb der Berufungswerber mit dem weiteren (ehemaligen) Gesellschafter MM nicht die Übernahme des Kredites, der für die Haftungszahlungen aufgenommen worden ist, vereinbart hat. "Geld hat kein Mascherl…