…woraus sich die Haftung des Bw. ergibt. Gemäß § 96 Abs. 1 EStG ist die Kapitalertragsteuer binnen einer Woche ab Zufließen der Kapitalerträge abzuführen. Gemäß § 7 Abs. 2 BAO erstrecken sich persönliche Haftungen auch auf Nebenansprüche (Aussetzungszinsen 2002 und 2004 und Säumniszuschlag1 für U 2000). Wenn…
…und eine Haftungsinanspruchnahme sei daher unberechtigt. Für den Bereich der Umsatzsteuer gelte dasselbe wie für die Kapitalertragsteuer. Die Grundlage der Umsatzsteuernachforderungen seien ebenfalls die Zuschätzungen durch die Betriebsprüfung. Auch die vorher stattgefundenen Umsatzsteuernachschauen hätten bereits nach Übergabe der Geschäftsführerbefugnis stattgefunden. Eine Haftung des Geschäftsführers für…
…nach Verteilung des Massevermögens gemäß § 139 KO aufgehoben worden und die Löschung der Gesellschaft im Firmenbuch bereits erfolgt sei. Aufgrund einer Betriebsprüfung im Jahre 1996 sei festgestellt worden, dass für das Jahr 1991 verdeckte Gewinnausschüttungen erfolgt seien und dadurch ein Abgabenanspruch auf Abfuhr der Kapitalertragsteuer…
…war. Die haftungsgegenständliche Kapitalertragsteuer 1995 resultiert aus einer Betriebsprüfung. Die S.GmbH wurde mit Haftungsbescheid vom 31. Jänner 1997 für Kapitalertragsteuer vom 1.10.1988 bis 30.9.1995 in der Höhe von S 3.487.833,00 in Anspruch genommen. Die Kapitalertragsteuer war nach …
…Bescheide nach der Betriebsprüfung wurde die Beschwerde gegen die Berufungsentscheidung zu RV/1143-W/06 vom VwGH (VwGH 6. Juli 2011, 2008/13/0005) abgewiesen. Es liegt dazu auch keine Einhebungsverjährung vor. Hinsichtlich der verdeckten Gewinnausschüttungen für das Jahr 1995 wäre die Kapitalertragsteuer binnen einer…
…der Haftung für Kapitalertragsteuer nach § 95 Abs. 2 EStG 1988 stellt dabei nur auf die objektive Pflichtverletzung ab (eine solche Pflichtverletzung hat der Verwaltungsgerichtshofes auch in den zur vor Inkrafttreten der Gesetzesänderungen durch BGBl. I Nr. 65/2008 geltenden Rechtslage ergangenen Erkenntnissen bejaht, hätte eine…
…Geschäftsführer der verfahrensgegenständlichen Kapitalgesellschaft. Es oblag ihm damit generell die Obsorge für die Erfüllung der abgabenrechtlichen Pflichten der F.E.GesmbH in den Zeiträumen in denen er als Geschäftsführer im Firmenbuch eingetragen war. Die Haftung nach § 9 BAO ist eine Ausfallshaftung. Voraussetzung ist die objektive…
…habe es bei den Banken auch Betriebsprüfungen gegeben, wobei die KESt-Gutschriften immer anerkannt worden seien. Auch dieser Umstand sei für die Beurteilung der Frage des Vertrauensschutzes heranzuziehen. Die Haftungspflichtige habe auch keine objektive Pflichtverletzung begangen, auf welche der Tatbestand der Haftung für Kapitalertragsteuer nach …
…habe es bei den Banken auch Betriebsprüfungen gegeben, wobei die KESt-Gutschriften immer anerkannt worden seien. Auch dieser Umstand sei für die Beurteilung der Frage des Vertrauensschutzes heranzuziehen. Die Haftungspflichtige habe auch keine objektive Pflichtverletzung begangen, auf welche der Tatbestand der Haftung für Kapitalertragsteuer nach …
…betreffend Anspruchszinsen 2000 gilt gemäß § 275 der Bundesabgabenordnung (BAO) als zurückgenommen. Die Berufung gegen die Bescheide betreffend Haftung für Kapitalertragsteuer für 1999 und 2000 wird als unbegründet abgewiesen. Diese angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw), eine GmbH, an der in den Streitjahren der…
…betreffend Körperschaftsteuer für 2004 und Haftung für Kapitalertragsteuer gemäß § 95 Abs. 2 EStG für 2004 nach der am 14. Dezember 2009 durchgeführten mündlichen Berufungsverhandlung entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Kapitalertragsteuer für das…
…gegen die Bescheide des Finanzamtes A, vertreten durch Dr.B, betreffend Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer für den Zeitraum 2001 bis 2003 und Haftung für Kapitalertragsteuer 2001 bis 2003 im Beisein der Schriftführerin Alexandra Dumpelnik nach der in 1030 Wien, Vordere Zollamtsstraße 7, durchgeführten Berufungsverhandlung entschieden: Den…
…Wien, gegen die Bescheide des Finanzamtes für Körperschaften (nunmehr Finanzamt Wien 9/18/19 Klosterneuburg) betreffend Körperschaftsteuer für das Jahr 1992, Umsatzsteuer für die Jahre 1992 bis 1994 sowie Haftung für Kapitalertragsteuer für die Jahre 1992 bis 1995 nach der am 30. August 2006 in…
…GF-Bezüge von Mag. B. Das Finanzamt erließ auf Basis der Feststellungen der Betriebsprüfung am 27.2.1998 und nach einem Vorhaltsverfahren betreffend Körperschaftssteuer 1995 am 13.5.1998 geänderte bzw. für 1995 von der Erklärung der Bw. abweichende Bescheide, in denen die entnommenen…
…Eine erfolgsneutrale Ausbuchung dieser Darlehensbeträge ist daher nicht anzuerkennen bzw. die steuerwirksame Ausbuchung als richtig zu beurteilen. Ad Kapitalertragsteuer) Dem angefochtenen Bescheid betreffend Kapitalertragsteuer für den Zeitraum 1997 bis 1999 folgend wurde als steuerliche Konsequenz der o. a. Betriebsprüfung eine verdeckte Gewinnausschüttung an die Gesellschaft…
…gewährt. Der Tatbestand der Haftung für Kapitalertragsteuer nach § 95 Abs. 2 EStG 1988 stellt nur auf die objektive Pflichtverletzung ab, die nach den Ausführungen im angeführten Erkenntnis vom 19.12.2007, 2005/13/0075, jedenfalls vorliegt, weil eine Gutschrift an Kapitalertragsteuer aus Anlass der gegenständlichen…
…Da die Nachbuchung erst nach einer Betriebsprüfung, bei der dieser Punkt beanstandet worden sei bzw. nach Aufnahme einer neuen Gesellschafterin durchgeführt worden sei, sei dies zu verneinen. Es sei vielmehr davon auszugehen, dass die laufende Verrechnung von Zinsen zumindest für die betreffenden Jahre von vornherein…
…Verhältnis zum inneren Wert zu ungerechtfertigt hohen Gutschriften aber auch Abzügen führen. Der Unabhängige Finanzsenat ist daher der Ansicht, dass für die Ermittlung der KESt eine progressive finanzmathematische Methode allein sachgerecht und angemessen ist. 2. Haftungsinanspruchnahme Der Tatbestand der Haftung für Kapitalertragsteuer nach § 95 Abs…
…im Rahmen einer Betriebsprüfung verdeckte Ausschüttungen, die dem Gesellschafter-Geschäftsführer Dr. XY im Jahr 2005 zugeflossen seien, in Höhe von 74.454,27 € festgestellt. Der Bw. wurde mit dem angefochtenen Bescheid vom 21. Dezember 2007 als Haftungspflichtiger für das Jahr 2005 Kapitalertragsteuer in Höhe…
…gemäß § 275 BAO erlassenen Bescheid wird ergänzend verwiesen. Die im Vorverfahren verbundenen Berufungen betreffend das Jahr 1994 hinsichtlich Umsatz - und Körperschaftsteuer sowie Haftung für Kapitalertragsteuer werden einer separaten Erledigung zugeführt, da ein gegenüber den Vorjahren neuer Berufungspunkt vorliegt, der noch ergänzender Erhebungen bedarf. Die Berufungserledigung…