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UFSL RV/0521-L/05Der Gesellschafter der OEG haftet aufgrund seiner förmlichen Gesellschafterstellung. Parteifähigkeit der OEG endet erst mit ihrer Vollbeendigung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.10.2006

…nach bürgerlichen Recht voll oder teilweise rechtsfähigen Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit persönlich für die Abgabenschulden der Personenvereinigung. Der Umfang ihrer Haftung richtet sich nach den Vorschriften des Bürgerlichen Rechts. Laut Rechtssprechung des Verwaltungsgerichtshofes werden die Gesellschafter einer OHG, OEG, KG und KEG vom Haftungstatbestand des …

UFSL RV/0520-L/05Der GEsellschafter der OEG haftet aufgrund seiner förmlichen Gesellschafterstellung. Parteifähihgkeit der OEG endet erst mit ihrer Vollbeendigung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.10.2006

…nach bürgerlichen Recht voll oder teilweise rechtsfähigen Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit persönlich für die Abgabenschulden der Personenvereinigung. Der Umfang ihrer Haftung richtet sich nach den Vorschriften des Bürgerlichen Rechts. Laut Rechtssprechung des Verwaltungsgerichtshofes werden die Gesellschafter einer OHG, OEG, KG und KEG vom Haftungstatbestand des …

UFSW RV/0211-W/03Verschulden am Abgabenausfall
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.02.2004

…lautet: "Die Gesellschafter von als solche abgabepflichtigen und nach bürgerlichem Recht voll oder teilweise rechtsfähigen Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit haften persönlich für die Abgabenschulden der Personenvereinigung. Der Umfang ihrer Haftung richtet sich nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes." Die Gesellschafter einer OHG, OEG, KG und…

UFSW RV/3189-W/09Zivilrechtliche Vereinbarung für Gesellschafterhaftung nur für Ermessen beachtlich
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.09.2009

…die Gesellschafter einer OHG, KG, OEG und KEG anzuwenden. Ob jemand Gesellschafter ist, ist nach dem Gesellschaftsrecht zu beurteilen (vgl. VwGH 26.4.2000, 2000/14/0043). Der Umfang der Haftung richtet sich nach den Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes. Der persönlich haftende Gesellschafter einer OEG…

UFSW RV/1580-W/10Haftung gemäß § 12 BAO erst zehn Jahre nach amtswegiger Löschung der OEG geltend gemacht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.09.2010

…Gesellschafter von als solche abgabepflichtigen und nach bürgerlichem Recht voll oder teilweise rechtsfähigen Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit persönlich für die Abgabenschulden der Personenvereinigung. Der Umfang ihrer Haftung richtet sich nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Zunächst ist festzustellen, dass die Gesellschafter einer OHG, OEG, KG…

UFSL RV/0321-L/09Haftung gemäß § 12 BAO bei Abschluss eines Zwangsausgleiches im Insolvenzverfahren der primärschuldnerischen OEG (OG).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.02.2010

…die Gesellschafter von OHG, KG, OEG und KEG anzuwenden. Durch den rechtskräftig bestätigten Ausgleich wird die primärschuldnerische Gesellschaft von der Verbindlichkeit befreit, ihren Gläubigern den Ausfall, den sie erleiden, nachträglich zu ersetzen (§ 156 Abs. 1 KO). Ist der Schuldner eine eingetragene Personengesellschaft oder eine Verlassenschaft…

UFSW RV/2045-W/08Gesellschafterhaftung, auch bei interner Aufgabenteilung kein Ermessensspielraum bei Uneinbringlichkeit beim anderen Gesellschafter möglich.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.11.2008

…die Gesellschafter einer OHG, KG, OEG und KEG anzuwenden. Ob jemand Gesellschafter ist, ist nach dem Gesellschaftsrecht zu beurteilen (vgl. VwGH 26.4.2000, 2000/14/0043). Der Umfang der Haftung richtet sich nach den Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes. Der persönlich haftende Gesellschafter einer OEG…

UFSW RV/2471-W/08Gesellschafterhaftung bei Ausscheiden eines Gesellschafters und Fortführung des Betriebes durch den verbleibenden Gesellschafter
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.05.2009

…Nach der Rechtslage vor dem UGB, in Kraft getreten mit 1. Jänner 2007, BGBl. I Nr. 120/2005, war § 12 BAO insbesondere auf die Gesellschafter einer OHG, KG, OEG und KEG anzuwenden. Der Umfang der Haftung richtet sich nach den Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes. Der…

UFSI RV/0332-I/04Haftungsinanspruchnahme des (einzigen) Komplementärs einer KEG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.05.2006

…Umfang der Haftung von Gesellschaftern einer OEG und KEG unter anderem die genannten handelsrechtlichen Vorschriften anzuwenden. Gesellschafter einer OHG sowie Komplementäre einer KG oder KEG hafteten unmittelbar, primär, unbeschränkt, unbeschränkbar, persönlich und solidarisch. Weiters wies das Finanzamt darauf hin, dass die aushaftenden Abgabenschuldigkeiten der KEG…

UFSL RV/0815-L/10Berufung gegen den Abgabenanspruch
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.01.2011

…der Rechtslage vor dem UGB, in Kraft getreten mit 1. Jänner 2007, BGBl. I Nr. 120/2005, war § 12 BAO insbesondere auf die Gesellschafter einer OHG, KG, OEG und KEG anzuwenden. Ob jemand Gesellschafter ist, ist nach dem Gesellschaftsrecht zu beurteilen. Der Umfang der Haftung…

UFSL RV/0816-L/10Berufung gegen den Abgabenanspruch
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.01.2011

…der Rechtslage vor dem UGB, in Kraft getreten mit 1. Jänner 2007, BGBl. I Nr. 120/2005, war § 12 BAO insbesondere auf die Gesellschafter einer OHG, KG, OEG und KEG anzuwenden. Ob jemand Gesellschafter ist, ist nach dem Gesellschaftsrecht zu beurteilen. Der Umfang der Haftung…

UFSL RV/0395-L/07Haftung gemäß § 12 BAO bei Abschluss eines Zwangsausgleiches im Insolvenzverfahren der Primärschuldnerin.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.02.2008

…die Komplementäre einer KG für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft den Gläubigern als Gesamtschuldner persönlich. Eine entgegenstehende Vereinbarung war Dritten gegenüber unwirksam. Dies galt gemäß § 4 Abs. 1 EGG auch für die persönlich haftenden Gesellschafter einer KEG. An der persönlichen, unbeschränkten und unmittelbaren Haftung des Berufungswerbers…

UFSW RV/2684-W/10Haftung gemäß § 12 BAO nach Zwangsausgleich; Einschränkung der Haftung auf den wegen nicht vollständiger Entrichtung der Quote wieder aufgelebten Teil der Abgabenforderung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.06.2011

… 128 iVm § 161 HGB hafteten die Komplementäre einer KG für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft den Gläubigern als Gesamtschuldner persönlich. Eine entgegenstehende Vereinbarung war Dritten gegenüber unwirksam. Eingangs ist festzustellen, dass die Gesellschafter einer OHG, OEG, KG und KEG vom Haftungstatbestand des § 12 BAO erfasst werden…

UFSW RV/2579-W/07Haftung nach § 12 BAO, teilweise Stattgabe wegen Einschränkung auf den tatsächlichen Zeitraum der entsprechenden Gesellschafterstellung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.07.2008

…haften die Gesellschafter von als solche abgabepflichtigen und nach bürgerlichem Recht voll oder teilweise rechtsfähigen Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit persönlich für die Abgabenschulden der Personenvereinigung. Der Umfang ihrer Haftung richtet sich nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Die Gesellschafter einer OHG, OEG, KG und KEG…

UFSW RV/1965-W/10Auflösungszeitpunkt einer KG, Entstehungszeitpunkt des Abgabenanspruchs
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.12.2010

…Gesellschafter von als solche abgabepflichtigen und nach bürgerlichem Recht voll oder teilweise rechtsfähigen Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit persönlich für die Abgabenschulden der Personenvereinigung. Der Umfang ihrer Haftung richtet sich nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes. Zunächst ist festzustellen, dass die Gesellschafter einer OHG, OEG, KG…

UFSW RV/0271-W/121. Einschränkung der Haftung an die Folgen des davor abgeführten Insolvenzverfahrens 2. Aussetzungszinsen auch nach BVE
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.08.2012

…haften die Gesellschafter von als solche abgabepflichtigen und nach bürgerlichem Recht voll oder teilweise rechtsfähigen Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit persönlich für die Abgabenschulden der Personenvereinigung. Der Umfang ihrer Haftung richtet sich nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Die Gesellschafter einer OHG, OEG, KG und KEG…

UFSW RV/1189-W/06Uneinbringlichkeit muss auch bei der Gesellschafterhaftung vorliegen, Einwendungen gegen den Abgabenfestsetzungsbescheid können im Haftungsverfahren nicht mit Erfolg vorgebracht werden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.09.2006

…Komplementärin der W-KG ist. Der Umfang der Haftung richtet sich demnach nach § 128 HGB, wonach Gesellschafter einer OHG oder OEG sowie Komplementäre einer KG oder KEG unmittelbar, primär, unbeschränkt, unbeschränkbar, persönlich und solidarisch haften. Aus dem Vorbringen der Bw. betreffend der Einstufung der Tätigkeit…

UFSL RV/1357-L/07Ermessensübung bei Geltendmachung der Gesellschafterhaftung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.08.2008

…der Rechtslage vor dem UGB, in Kraft getreten mit 1. Jänner 2007, BGBl. I Nr. 120/2005, war § 12 BAO insbesondere auf die Gesellschafter einer OHG, KG, OEG und KEG anzuwenden. Ob jemand Gesellschafter ist, ist nach dem Gesellschaftsrecht zu beurteilen. Der Umfang der Haftung…

UFSL RV/0092-L/05Gesellschafterhaftung nach rechtskräftig bestätigtem Zahlungsplan im Konkursverfahren des Haftungsschuldners
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.02.2006Teil 1/2

…153). Mit § 12 BAO wurden die handelsrechtlichen Regelungen über die Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Gesellschaftern einer OHG, OEG, KG und KEG in das Abgabenrecht transformiert. Die Gesellschafter vorgenannter Gesellschaften werden also vom Haftungstatbestand des § 12 BAO erfasst. Dabei kommt es allein auf die förmliche Gesellschafterstellung…

UFSW RV/2592-W/09Gesellschafterhaftung, Verjährung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.02.2010

…2009 neu zu laufen begonnen. Fälligkeit der Abgabe 2003 + 5 Jahre nach § 238 BAO = 2008, vor Ablauf dieser Frist wurde die Forderung im Konkurs angemeldet ( = Unterbrechungshandlung), damit liegt keine Einhebungsverjährung vor. Die Gesellschafter einer OHG, OEG, KG und KEG werden vom Haftungstatbestand des …