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UFSL RV/0521-L/05Der Gesellschafter der OEG haftet aufgrund seiner förmlichen Gesellschafterstellung. Parteifähigkeit der OEG endet erst mit ihrer Vollbeendigung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.10.2006

…nach bürgerlichen Recht voll oder teilweise rechtsfähigen Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit persönlich für die Abgabenschulden der Personenvereinigung. Der Umfang ihrer Haftung richtet sich nach den Vorschriften des Bürgerlichen Rechts. Laut Rechtssprechung des Verwaltungsgerichtshofes werden die Gesellschafter einer OHG, OEG, KG und KEG vom Haftungstatbestand des …

UFSL RV/0520-L/05Der GEsellschafter der OEG haftet aufgrund seiner förmlichen Gesellschafterstellung. Parteifähihgkeit der OEG endet erst mit ihrer Vollbeendigung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.10.2006

…nach bürgerlichen Recht voll oder teilweise rechtsfähigen Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit persönlich für die Abgabenschulden der Personenvereinigung. Der Umfang ihrer Haftung richtet sich nach den Vorschriften des Bürgerlichen Rechts. Laut Rechtssprechung des Verwaltungsgerichtshofes werden die Gesellschafter einer OHG, OEG, KG und KEG vom Haftungstatbestand des …

UFSW RV/0211-W/03Verschulden am Abgabenausfall
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.02.2004

…lautet: "Die Gesellschafter von als solche abgabepflichtigen und nach bürgerlichem Recht voll oder teilweise rechtsfähigen Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit haften persönlich für die Abgabenschulden der Personenvereinigung. Der Umfang ihrer Haftung richtet sich nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes." Die Gesellschafter einer OHG, OEG, KG und…

UFSW RV/3189-W/09Zivilrechtliche Vereinbarung für Gesellschafterhaftung nur für Ermessen beachtlich
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.09.2009

…die Gesellschafter einer OHG, KG, OEG und KEG anzuwenden. Ob jemand Gesellschafter ist, ist nach dem Gesellschaftsrecht zu beurteilen (vgl. VwGH 26.4.2000, 2000/14/0043). Der Umfang der Haftung richtet sich nach den Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes. Der persönlich haftende Gesellschafter einer OEG…

UFSW RV/1580-W/10Haftung gemäß § 12 BAO erst zehn Jahre nach amtswegiger Löschung der OEG geltend gemacht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.09.2010

…Gesellschafter von als solche abgabepflichtigen und nach bürgerlichem Recht voll oder teilweise rechtsfähigen Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit persönlich für die Abgabenschulden der Personenvereinigung. Der Umfang ihrer Haftung richtet sich nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Zunächst ist festzustellen, dass die Gesellschafter einer OHG, OEG, KG…

UFSL RV/0321-L/09Haftung gemäß § 12 BAO bei Abschluss eines Zwangsausgleiches im Insolvenzverfahren der primärschuldnerischen OEG (OG).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.02.2010

…die Gesellschafter von OHG, KG, OEG und KEG anzuwenden. Durch den rechtskräftig bestätigten Ausgleich wird die primärschuldnerische Gesellschaft von der Verbindlichkeit befreit, ihren Gläubigern den Ausfall, den sie erleiden, nachträglich zu ersetzen (§ 156 Abs. 1 KO). Ist der Schuldner eine eingetragene Personengesellschaft oder eine Verlassenschaft…

UFSW RV/2045-W/08Gesellschafterhaftung, auch bei interner Aufgabenteilung kein Ermessensspielraum bei Uneinbringlichkeit beim anderen Gesellschafter möglich.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.11.2008

…die Gesellschafter einer OHG, KG, OEG und KEG anzuwenden. Ob jemand Gesellschafter ist, ist nach dem Gesellschaftsrecht zu beurteilen (vgl. VwGH 26.4.2000, 2000/14/0043). Der Umfang der Haftung richtet sich nach den Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes. Der persönlich haftende Gesellschafter einer OEG…

UFSW RV/2471-W/08Gesellschafterhaftung bei Ausscheiden eines Gesellschafters und Fortführung des Betriebes durch den verbleibenden Gesellschafter
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.05.2009

…Nach der Rechtslage vor dem UGB, in Kraft getreten mit 1. Jänner 2007, BGBl. I Nr. 120/2005, war § 12 BAO insbesondere auf die Gesellschafter einer OHG, KG, OEG und KEG anzuwenden. Der Umfang der Haftung richtet sich nach den Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes. Der…

UFSI RV/0332-I/04Haftungsinanspruchnahme des (einzigen) Komplementärs einer KEG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.05.2006

…Umfang der Haftung von Gesellschaftern einer OEG und KEG unter anderem die genannten handelsrechtlichen Vorschriften anzuwenden. Gesellschafter einer OHG sowie Komplementäre einer KG oder KEG hafteten unmittelbar, primär, unbeschränkt, unbeschränkbar, persönlich und solidarisch. Weiters wies das Finanzamt darauf hin, dass die aushaftenden Abgabenschuldigkeiten der KEG…

UFSL RV/0815-L/10Berufung gegen den Abgabenanspruch
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.01.2011

…der Rechtslage vor dem UGB, in Kraft getreten mit 1. Jänner 2007, BGBl. I Nr. 120/2005, war § 12 BAO insbesondere auf die Gesellschafter einer OHG, KG, OEG und KEG anzuwenden. Ob jemand Gesellschafter ist, ist nach dem Gesellschaftsrecht zu beurteilen. Der Umfang der Haftung…

UFSL RV/0816-L/10Berufung gegen den Abgabenanspruch
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.01.2011

…der Rechtslage vor dem UGB, in Kraft getreten mit 1. Jänner 2007, BGBl. I Nr. 120/2005, war § 12 BAO insbesondere auf die Gesellschafter einer OHG, KG, OEG und KEG anzuwenden. Ob jemand Gesellschafter ist, ist nach dem Gesellschaftsrecht zu beurteilen. Der Umfang der Haftung…

UFSL RV/0395-L/07Haftung gemäß § 12 BAO bei Abschluss eines Zwangsausgleiches im Insolvenzverfahren der Primärschuldnerin.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.02.2008

…die Komplementäre einer KG für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft den Gläubigern als Gesamtschuldner persönlich. Eine entgegenstehende Vereinbarung war Dritten gegenüber unwirksam. Dies galt gemäß § 4 Abs. 1 EGG auch für die persönlich haftenden Gesellschafter einer KEG. An der persönlichen, unbeschränkten und unmittelbaren Haftung des Berufungswerbers…

BFG RV/5101225/2019Keine Haftung des Komplementärs gemäß § 12 BAO bei Erfüllung des Sanierungsplans der KG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis01.06.2022

…über die Möglichkeiten der Inanspruchnahme der Gesellschafter einer KG in das Abgabenrecht übertragen worden, sodass dem Abgabengläubiger die nach handelsrechtlichen Maßstäben zu beurteilenden Gläubigerrechte ebenso offen stünden wie dem Zivilgläubiger. Die abgabenrechtliche Haftung setze nicht voraus, dass der Anspruch gegenüber der Gesellschaft bereits geltend gemacht…

UFSW RV/2684-W/10Haftung gemäß § 12 BAO nach Zwangsausgleich; Einschränkung der Haftung auf den wegen nicht vollständiger Entrichtung der Quote wieder aufgelebten Teil der Abgabenforderung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.06.2011

… 128 iVm § 161 HGB hafteten die Komplementäre einer KG für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft den Gläubigern als Gesamtschuldner persönlich. Eine entgegenstehende Vereinbarung war Dritten gegenüber unwirksam. Eingangs ist festzustellen, dass die Gesellschafter einer OHG, OEG, KG und KEG vom Haftungstatbestand des § 12 BAO erfasst werden…

UFSW RV/2579-W/07Haftung nach § 12 BAO, teilweise Stattgabe wegen Einschränkung auf den tatsächlichen Zeitraum der entsprechenden Gesellschafterstellung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.07.2008

…haften die Gesellschafter von als solche abgabepflichtigen und nach bürgerlichem Recht voll oder teilweise rechtsfähigen Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit persönlich für die Abgabenschulden der Personenvereinigung. Der Umfang ihrer Haftung richtet sich nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Die Gesellschafter einer OHG, OEG, KG und KEG…

BFG RV/7101053/2013Bei einer Haftung gemäß § 12 BAO ist die Verschuldensfrage nicht tatbestandsrelevant.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.03.2014

…Die Gesellschafter einer OHG, OEG, KG und KEG werden vom Haftungstatbestand des § 12 BAO erfasst, wobei es auf die „förmliche Gesellschafterstellung“, somit auf die nach Gesellschaftsrecht zu beurteilende Rechtsposition ankommt, sodass der persönlich haftende Gesellschafter einer KEG bzw. KG für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft den…

BFG RV/7104619/2014Haftung gemäß § 12 BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.12.2014

…der Rechtslage vor dem UGB, in Kraft getreten mit 1. Jänner 2007, BGBl. I Nr. 120/2005, sei § 12 BAO insbesondere auf die Gesellschafter einer OHG, KG, OEG und KEG anzuwenden gewesen. Die mit Haftungsbescheid gemäß § 224 BAO geltend zu machende Haftung treffe die Gesellschafter…

BFG RV/7104613/2014Haftung gemäß § 12 BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.12.2014

…der Rechtslage vor dem UGB, in Kraft getreten mit 1. Jänner 2007, BGBl. I Nr. 120/2005, sei § 12 BAO insbesondere auf die Gesellschafter einer OHG, KG, OEG und KEG anzuwenden gewesen. Die mit Haftungsbescheid gemäß § 224 BAO geltend zu machende Haftung treffe die Gesellschafter…

BFG RV/7103565/2019Haftung nach § 12 BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.02.2020

…UGB ist eine Kommanditgesellschaft eine unter eigener Firma geführte Gesellschaft, bei der die Haftung gegenüber den Gesellschaftsgläubigern bei einem Teil der Gesellschafter auf einen bestimmten Betrag (Haftsumme) beschränkt ist (Kommanditisten), beim anderen Teil dagegen unbeschränkt ist (Komplementäre). Die Gesellschafter einer OHG, OEG, KG und KEG…

BFG RV/7101458/2016Haftung nach § 12 BAO, Gesellschafterhaftung besteht verschuldensunabhängig
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis26.01.2017Teil 3/3

…ihrer Haftung richtet sich nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes. Mit § 12 BAO wurden die handelsrechtlichen Regelungen über die Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Gesellschaftern einer OHG, OEG, KG und KEG in das Abgabenrecht transformiert. Gemäß § 128 UGB haften die Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft…