…nach den Vorschriften des UmgrStG die Rede sei, verwies auf seine bisherigen Ausführungen und beantragte die Abweisung der Berufung. Über die Berufung wurde erwogen: Strittig ist im vorliegenden Fall die Höhe des Verlustvortrages der Bw. am 1. Jänner 2007. Bei der Ermittlung des Einkommens ist…
…geltend gemacht und auch erhalten. Auf Basis des stattgebenden Beschwerdeverfahrens ist in dem Jahr, in dem der Verlustvortrag in Betracht käme, zu erheben, welche Höhe der Verlust erreicht hat und welche Einkünfte aus anderen Einkunftsarten dem Verlust im Verlustjahr gegenüberstanden. Sodann hat ein fiktiver Verlustausgleich…
…diesem Zeitpunkt nicht fertig gestellt habe, habe die Berufungswerberin auch keine Schlussrechnung an die F-AG stellen können. Die Berufungswerberin habe daraufhin eine Rechnung in der Höhe des offenen Saldos gestellt, obwohl die Forderung der Berufungswerberin diesen Betrag überstiegen hätte. Es erschien jedoch nicht zweckmäßig…
…Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 3. August 2011 betreffend Einkommensteuer 2009 nach der am 17. September 2012 in 1030 Wien, Vordere Zollamtsstraße 7, durchgeführten mündlichen Berufungsverhandlung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe…
…Bei einem Scheitern dieser Bemühungen wäre eine Insolvenz unvermeidbar gewesen. Nach langen Verhandlungen wurde folgendes Sanierungskonzept realisiert: Die Bank_A tätigt einen Forderungsnachlass in Höhe des oa Sanierungsgewinnes in Höhe von EUR 539.448,65. Die Bank_B finanziert diese Sanierung und übernimmt den Rest…
…der Verlust verrechnet oder von dem der Verlust abgezogen werden soll. ... Die Neuregelung in Z 2 begrenzt den Verlustvortrag. Die Begrenzung leitet sich von der Höhe des Gesamtbetrages der Einkünfte (Summe der Einkünfte nach Verlustausgleich aber vor Abzug von Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen sowie Freibeträgen nach §…
…des Finanzamtes) sind daher im Jahr 2001 nicht abzugsfähig. Im Jahr 2002 wurde der restliche Betrag verbraucht. Ab diesem Jahr ist daher keine Korrektur des Zinsaufwandes mehr erforderlich. Auch die Entnahmen in den Jahren 2003 und 2004 waren der Höhe nach angemessen. Berechnung: Verlustvortrag…
…sie insgesamt keine Auswirkung auf die Höhe des zu versteuernden Einkommens hatten - nicht aufgenommen. Weiters ist unstrittig, dass der vortragsfähige Verlust aus dem Jahr 1995 (laut Einkommensteuerbescheid vom 15. November 2005) 5,014.082 ATS beträgt. Ohne Sistierung des Verlustvortrages (und unter Einbeziehung der Einkünfte…
…Betriebsaufgabe erfolgte dann in weiterer Folge durch Frau X.. Nach der Aktenlage erfolgte keine Gewinnermittlung des Berufungswerbers. Bei Ablehnung der Anerkennung des Verlustvortrages beantragte der Bw. in der mündlichen Berufungsverhandlung die Berücksichtigung einer außergewöhnlichen Belastung in Höhe von 47.926,94 €. Dazu wurde ausgeführt…
…es dem Steuerzahler freigestellt sein, wann er Verlustvorträge geltend mache. Außerdem frage sich die Bw., wie der Betriebsprüfer hinsichtlich des Jahres 1998 auf eine Höhe der Einkünfte aus Gewerbebetrieb von insgesamt 507.948,00 S (gemeint: 507.849,00 S) komme, habe doch dieser Betrag…
…201/1996 war als Maßnahme der Einkommensermittlung ausgestaltet. Sanierungsgewinne waren damals vor Anwendung des Tarifs, aber nach Abzug der Sonderausgaben (Verlustabzug) und außergewöhnlicher Belastungen aus dem Einkommen auszuscheiden. Verluste und Verlustvorträge minderten damit auch nach der alten Rechtslage die Höhe eines begünstigten Sanierungsgewinnes (vgl. Doralt…
…Verlustvortrages. Durch die Aufteilung des Nachlassvermögens im Wege des Erbübereinkommens konnte das höchstpersönliche Recht auf Verlustabzug nicht von Herrn G.S. auf den Bw. übergehen, da ein Übergang von der Judikatur des Verfassungsgerichthofes nur für den Ausnahmefall der Gesamtrechtsnachfolge bejaht worden ist. Zur Höhe des…
…€ C) Weiters beantragte er die Berücksichtigung des Verlustvortrages in Höhe von 5.721,70 €. Die Abgabenbehörde erster Instanz änderte mit Berufungsvorentscheidung vom 25.7.2005 den Einkommensteuerbescheid 2004 ab, indem sie als Werbungskosten einen Betrag in Höhe von 52,32 € anerkannte (entspricht…
…für die vorangegangenen Kalenderjahre berücksichtigt wurden. Die Höhe des Verlustes ist nach den §§ 4 bis 14 zu ermitteln. Die Bw. wendet sich gegen die Feststellung des Bp.-Berichtes Tz. 9 ,Verlustvorträge', mit dem diese Verlustvorträge der Jahre 2000 und 2001 für nicht vortragsfähig erklärt…
…auszuüben. Diese gewerberechtliche Bewilligung ist bis dato aufrecht. Das Finanzamt folgte den Feststellungen des Betriebsprüfers und erließ im wiederaufgenommenen Verfahren einen Sachbescheid, in welchem der geltend gemachte Verlustvortrag aus 1999 keine Anerkennung fand. Gleichzeitig erging ein Bescheid betreffend Festsetzung von Anspruchszinsen für 2001. In der…
…Betriebsprüfung des FA durchgeführten Änderungen, die den tatsächlichen Verhältnissen entsprachen, ersichtlich. Durch die Feststellungen der Betriebsprüfung - Abschreibung der Warenvorräte und der Forderung an die Ye GmbH samt Zinsen - ergibt sich der Hauptanteil des strittigen Verlustes (zur rechtlichen Beurteilung siehe unten). Die Höhe des Verlustvortrages aus…
…Finanzamt, den angefochtenen Einkommensteuerbescheid 2006 aufzuheben und unter Berücksichtigung des Verlustes aus gewerblichen Grundstückshandel in Höhe von € 964.123,53 festzusetzen sowie den Einkommensteuerbescheid 2007 unter Berücksichtigung des Verlustvortrages aus 2006 zu berichtigen. In der Anlage zur Berufung wurde dem Finanzamt die mit 11…
…Dezember 2000 als unbegründet abgewiesen. Ein daran anschließendes Beschwerdeverfahren der BW beim VwGH wurde zwischenzeitlich eingestellt. Die oben angeführte Kürzung des Verlustvortrages wurde vom FA auch bei der Veranlagung des Jahres 1993 im Jahr 1996 berücksichtigt. Der diesbezügliche KöSt Bescheid erging zunächst vorläufig und wurde…
…aber kein Bestandteil dieser. Der Verlustabzug ist die letzte Sonderausgabe im Rahmen der Einkommensermittlung und daher eine Einkommensermittlungsvorschrift. Nach herrschender Meinung ist der im Bescheid ausgewiesene Verlust ein Spruchbestandteil mit Bindungswirkung für die Höhe des Verlustvortrages, nicht aber die Verlustvortragsfähigkeit dem Grunde nach (Ritz, BAO…
…steuerlichen Auswirkungen der amtswegigen Wiederaufnahem des Verfahrens nicht bloß geringfügig sind (für das Jahr 1998 im Hinblick auf die Höhe des Verlustvortrages für die Folgejahre), war zu Recht dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit der Vorrang gegenüber der Rechtsbeständigkeit eingeräumt und die Wiederaufnahme des Verfahrens verfügt worden.…