…Wiederaufnahmegründe (keine Tatsachen) sind hingegen etwa - neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung von Sachverhaltselementen, gleichgültig, ob die späteren rechtlichen Erkenntnisse durch die Änderung der Verwaltungspraxis oder Rechtsprechung oder nach vorhergehender Fehlbeurteilung oder Unkenntnis der Gesetzeslage eigenständig gewonnen werden, - höchstgerichtliche Erkenntnisse (vgl. Ritz, BAO³…
…notwendige Grundlage bildet (vgl. Ritz, BAO³, § 116 Tz 1, mwN). Die Auslegung der Rechtsvorschriften durch Höchstgerichte - seien dies nun innerstaatliche (VwGH, VfGH) oder solche auf EU-Ebene (EuGH) - kann zwar das nachträgliche Erkennen der Unrichtigkeit der rechtlichen Würdigung, die einem rechtskräftigen Abgabenbescheid zugrunde liegt, bewirken…
…Sachverhaltselementen, gleichgültig, ob die späteren rechtlichen Erkenntnisse durch die Änderung der Verwaltungspraxis oder der Rechtsprechung oder nach vorhergehender Fehlbeurteilung oder Unkenntnis der Gesetzeslage eigenständig gewonnen werden, - Entscheidungen von Gerichten oder Verwaltungsbehörden, - Hervorkommen von Rechtsirrtümern, und schließlich insbesondere auch - höchstgerichtliche Erkenntnisse (vgl. dazu z.B. Ritz…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des P, vom 17. Juli 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes S, vertreten durch D, vom 13. Juni 2006 betreffend Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 1 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen…
…89/16/0037) ; 15.7.1998, 97/13/0269, 0270; 253.1999, 96/15/0108), -höchstgerichtliche Erkenntnisse (vgl VwGH 8.9.1988, 88/16/0157-0161; 29.9.1997, 97/17/0257-0279; 25.2.1998, 98/14/0015). Die Bw. beruft sich auf ein…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Dr. Wolfgang Leitner als Masseverwalter der Bw. , Rechtsanwalt, 1010 Wien, Kohlmarkt 14, gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 21. Dezember 1995 StNr. yyy betreffend 1.) Ablauf der Aussetzung der Einhebung (§ 212a…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Dr. Wolfgang Leitner als Masseverwalter der Bw. , Rechtsanwalt, 1010 Wien, Kohlmarkt 14, gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien 1.) vom 12. September 1995 betreffend Ablauf der Aussetzung und 2.) vom 30. Oktober…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch Donau Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GesmbH, 1060 Wien, vom 26. September 2002 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 2/20 vom 6. August 2002 betreffend Abweisung der Anträge auf Wiederaufnahme der Verfahren gemäß § 303…
…2002/14/0126; VwGH 31.7.2002, 2002/13/0136). Die Aussetzung der Einhebung soll die faktische Effizienz von Berufungen gewährleisten. Der faktischen Effizienz von Beschwerden an die Höchstgerichte dienen die Bestimmungen der §§ 30 VwGG und 85 VfGG, wonach die Gerichtshöfe den Beschwerden aufschiebende Wirkung…
…Gesetzgeber freisteht, im Hinblick auf die typischerweise unterschiedliche Wettbewerbssituation im Recht der Energieabgabenvergütung zwischen Produktions- und Dienstleistungsbetrieben zu differenzieren (VfGH 4.10.2012, B 321/12). Da die Bedenken der Bw von den Höchstgerichten nicht geteilt werden, war die Berufung als unbegründet abzuweisen. Feldkirch, am…
…Ergänzend wurde darauf hingewiesen, dass Beschwerden an die Höchstgerichte mit einem Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung verbunden werden könnten. Gegen diesen Bescheid richtet sich die verfahrensgegenständliche Berufung vom 9.6.2011. "Das Unternehmen" habe fristgerecht Bescheidbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof eingebracht und aufschiebende Wirkung beantragt (eine…
…Ergänzend wurde darauf hingewiesen, dass Beschwerden an die Höchstgerichte mit einem Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung verbunden werden könnten. Gegen diesen Bescheid richtet sich die verfahrensgegenständliche Berufung vom 7.6.2011. "Das Unternehmen" habe fristgerecht Bescheidbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof eingebracht und aufschiebende Wirkung beantragt (eine…
…unberücksichtigt, dass ein in den Auswirkungen für die Erstellung der Steuererklärung maßgebliches Verfahren des Mandanten vor dem Höchstgericht noch nicht entschieden worden sei und auch seitens des FA im Hinblick auf das zu erwartende Erkenntnis sämtliche Veranlagungen bis zum Jahr 2009 als "vorläufig" ergangen seien…
…und der Bescheid von Vorfragen abhängig war und nachträglich über eine solche Vorfrage von der hiefür zuständigen Behörde (Gericht) in wesentlichen Punkten anders entschieden wurde. Nach herrschender Ansicht liegt das Erfordernis einer anders entschiedenen Vorfrage bei späteren höchstrichterlichen Entscheidungen von allgemeiner Bedeutung in anderen Fällen…
…Ablösezahlung für die Aufgabe des Mietrechtes die Veräußerung eines Rechtes zu sehen sei. Zudem wäre, da mit dem erwähnten höchstgerichtlichen Erkenntnis die damals für das Labor bestehende Betriebsbewilligung aufgehoben wurde, die Bw. zur Einstellung des Betriebes und dadurch bedingten Veräußerung der Mietrechte durch höhere Gewalt…
…der Abgabepflichtige eine der ständigen Judikatur der Höchstgerichte widersprechende Position bezieht oder ein Bescheid in Punkten angefochten wird, in denen er sich auf gesicherte Erfahrungstatsachen oder auf eine längerwährend unbeanstandet geübte Verwaltungspraxis stützt. Bereits im angefochtenen Bescheid wurde unter Hinweis auf die Berufungsvorentscheidung vom 7…
…3.8.2004, 99/13/0207) besteht keine gesetzliche Grundlage, die Aussetzung der Einhebung von Abgabenschulden wegen einer bei Höchstgerichten anhängigen Beschwerde über den Zeitpunkt der abschließenden Berufungserledigung hinaus auszudehnen. Zuständig für den Ablauf ist (auch anlässlich einer Berufungsentscheidung) die Abgabenbehörde erster Instanz (Stoll, BAO…
…85/1953) schriftlich und unmittelbar bei den Höchstgerichten einzubringen. Eine Weiterleitung von Beschwerden gegen letztinstanzliche Bescheide beziehungsweise Anträge auf Verfahrenshilfe oder das Erstrecken von Fristen des höchstgerichtlichen Verfahrens durch die belangte Behörde (in einem allfälligen Verfahren der Unabhängige Finanzsenat) sieht die österreichische Rechtsordnung nicht vor…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 2 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Isolde Zellinger sowie die Laienbeisitzer Franz Danninger und Dr. Günther Litschauer als weitere Mitglieder des Senates in…
Wenngleich diese Bestimmung als ausdrückliche Regelung für die gegenständlichen Finanzstraftaten des J in Anbetracht der Bestimmung des § 4 Abs.2 FinStrG noch nicht anwendbar ist, ergibt sich daraus jedenfalls ein wichtiger Hinweis zur Beachtung einer ausreichenden Generalprävention, da offensichtlich gleichsam fast branchenübliche Fehlverhalten wie die…