…vorsätzlich a) unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) oder b) unter Verletzung der Verpflichtung zur Führung von dem § 76 des Einkommensteuergesetzes 1988 entsprechenden Lohnkonten eine Verkürzung von Lohnsteuer oder Dienstgeberbeiträgen…
…Forderungen und Verbindlichkeiten fand monatlich statt, und zwar anhand der vorgelegten Buchhaltung und der vom Berufungswerber unterschriebenen Belege sowie der Buchungsmitteilungen des Finanzamtes, worin die jeweiligen Last- und Gutschriften dargestellt waren und der handschriftlichen Vermerke auf Belegen, Beizetteln und Aktenvermerken, die für den gesamten Zeitraum…
…des Bw. die Jahreserklärung für 1998 beim Finanzamt eingereicht worden. Mit Umsatzsteuerbescheid vom 9. März 2000 sei die (Umsatzsteuer-)Erklärung ohne Abweichung übernommen worden, was zu einer Gutschrift auf dem Finanzamtkonto des Bw. in Höhe von S 1,947.216,00 geführt habe. Frau R…
…die Zuschätzungen der BP insgesamt 683.262,19 S betrugen, und nicht wie in der Erklärung angegeben 306.585,00 S hätte sich durch die Buchung der Jahreserklärung eine Gutschrift in Höhe von 673.677,19 S ergeben. Vom Steuerberater wurde die Vorgangsweise so erklärt…
…in der Umsatzsteuerjahreserklärung ja bereits eine Zahllast von € 697,78 einbekannt hat. Im Umfang der Differenz zwischen der mittels Umsatzsteuervoranmeldungen geltend gemachten Gutschrift und der in der Jahreserklärung einbekannten Zahllast liegt demnach ein Rücktritt vom Versuch der Verkürzung der Jahresumsatzsteuer 2003 vor. Da der…
…als Gutschrift verbucht worden. Für Dezember 2001 hätte sich eine Zahllast von 11.179,00 S ergeben, tatsächlich sei aber ein Betrag von 1.005,00 S verbucht worden, was zu einer weiteren Differenz von 10.174,00 S geführt habe. In der Jahreserklärung hätte…
…welche schließlich mit 25. August 2003 nachverrechnet worden sei. In die Jahreserklärung sei nur die nach verrechnete Umsatzsteuer aufgenommen worden. Richtig hätte die Basis der zu gering angesetzten Umsatzsteuer abzüglich der schon angesetzten Umsatzsteuer erklärt werden müssen. Weiters seien die Mieterlöse der Jahre 2001-2003…
…gewesen wäre, wurde vom Bw. nicht behauptet und ist auch aus der Aktenlage nicht ersichtlich. Auf Grund des Umstandes, dass über die Einbringlichkeit der haftungsgegenständlichen Abgaben bei dem ebenfalls als Haftungspflichtigen in Anspruch genommenen AB ebenso wie beim Bw. zufolge der am 7. März 2001…
…Abgabenangelegenheiten betraut gewesen wäre, wurde vom Bw. nicht behauptet und ist auch aus der Aktenlage nicht ersichtlich. Auf Grund des Umstandes, dass über die Einbringlichkeit der haftungsgegenständlichen Abgaben bei dem ebenfalls als Haftungspflichtigen in Anspruch genommenen MS ebenso wie beim Bw. zufolge der am 12…
…keine Bedeutung. Auch im Hinblick auf die erforderliche Fremdüblichkeit hätten im Falle eines fremden Geschäftsführers Maßnahmen gesetzt werden müssen, um die fälligen Bezüge zu begleichen. Die Gründe für die in der Berufung behaupteten, nicht ausreichende Zahlungsfähigkeit der A.GmbH wurde nicht ausreichend glaubhaft dargelegt. Somit…
…Erlasses wurden die entsprechenden Erlöse in der Jahreserklärung jedoch wiederum abgabefrei gestellt, was zu einer Gutschrift an Werbeabgabe in Höhe von ATS 325.104,87 für den Zeitraum VI-XI/02 führte. Ab dem Jahr 2001 wurden seitens des Abgabepflichtigen nur die periodisch erscheinenden Druckwerke…
…sich der auf die berufliche Veranlassung entfallende Teil einwandfrei von den Ausgaben für die private Lebensführung trennen lasse. Die in der Begründung des angefochtenen Bescheids enthaltene Behauptung, dass aufgrund des zeitlichen Auseinanderfallens von Kreditaufnahme und Vermietung diese Kosten als nicht durch die Einkunftserzielung veranlasst und…
…Abs. 8 BAO "hat im Fall der nachträglichen Herabsetzung der Abgabenschuld auf Antrag des Abgabepflichtigen die Berechnung der Säumniszuschläge unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen; dies gilt sinngemäß a) für bei Veranlagung durch Anrechnung von Vorauszahlungen entstehende Gutschriften und b) für Nachforderungszinsen (§ 205), soweit…
…wären die Jahreserklärung samt Unterlagen vorzulegen. Daher werde ein Mängelbehebungsauftrag ergehen. Mit Mängelbehebungsautrag vom 22. Juni 2001 wurde die Bw. aufgefordert nachfolgende Mängel, die die Berufung vom 11. Mai 2001 aufweisen würde, zu beseitigen, nämlich die Erklärung in welchen Punkten der Bescheid angefochten wird, die…
…lit. a FinStrG macht sich einer Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hält. Gemäß § 33 Abs…
…Juli 2006, der eine Abgabennachforderung von € 1.946,78 erbrachte (zuvor gebuchte Gutschriften für 1-11/2005 € 1.462,38, mit der Jahreserklärung geltend gemachte Gutschrift € 14.109,18). Die erklärten Umsätze wurden von € 3.636,06 auf € 2.507…
…schuldig, wenn er vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem obgenannten § 21 UStG 1972 bzw. 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung an Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) bewirkte und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hielt. Dabei war gemäß § 33 Abs.3 lit…
…eine Bestätigung des Erhaltes des Entgeltes findet, welche von Rn unterschrieben sein dürfte. Auf den Belegen fehlt das Lieferdatum. Nach Auskunft von IM hat sie aber aufgrund der Einverständniserklärung zusätzlich Gutschriften verfasst, auf denen sich das Lieferdatum findet. Da der Prüfer aufgrund der Ausführungen im…
…fest. Die Umsatzsteuer für das Jahr 2005 wurde - abweichend von den in Umsatzsteuervoranmeldungen sowie in der Jahreserklärung 2005 ausgewiesenen Gutschriften - mit € 612,96 festgesetzt; für den Nachschauzeitraum 1/2006 - 3/2007 bzw. 1-9/2008 wurde die den Mietern in Rechnung gestellte Umsatzsteuer gem…
…Auch Erlöse im Ausmaß von 2,000.000,00 ATS seien in der abgegebenen Jahreserklärung für 1998 enthalten gewesen. Ferner sei es gesetz- und verfahrenswidrig anzunehmen, dass eine verspätete Rechnungslegung ein Beweis dafür sei, dass überhaupt keine Leistung erbracht worden sei. Außerdem ist die Behauptung…