Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat am 31. März 2004 über die Berufung des Bw., vertreten durch Grazer Treuhand SteuerberatungsgesmbH & Partner KEG gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt, vertreten durch Dr. Michael Ropposch, betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Umsatzsteuer und Einkommensteuer 1984 bis 1990…
Ergänzungsaufträge enthalten hat. In objektiver Betrachtung ist jedenfalls nicht nachvollziehbar, weshalb der Bw zu diesem Beweisthema im Betriebsprüfungsverfahren jeden Hinweis darauf vermissen ließ, dass der Gesamtkaufpreis abweichend von den Vereinbarungen im Kaufvertrag entrichtet worden sein soll, noch dazu, wenn dies über sein "diesbezügliches Ersuchen im…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Mag. Manfred Pollitsch, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung betreffend Grunderwerbsteuer 2001 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Ausgehend von einer Bemessungsgrundlage in Höhe von S 2…
…angegeben. Dafür, dass dieses Honorar in Wirklichkeit für die Grundstücksvermittlung bezahlt wurde, gibt es keine Anzeichen und vermag auch das Finanzamt keinerlei Beweise vorzulegen. Die in Rede stehenden Leistungen beziehen sich auf die Vermietung des Gebäudes und dienen somit der Sicherung und Erhaltung der Einkünfte…
…angegeben. Dafür, dass dieses Honorar in Wirklichkeit für die Grundstücksvermittlung bezahlt wurde, gibt es keine Anzeichen und vermag auch das Finanzamt keinerlei Beweise vorzulegen. Die in Rede stehenden Leistungen beziehen sich auf die Vermietung des Gebäudes und dienen somit der Sicherung und Erhaltung der Einkünfte…
…Ansprechperson war Herr L. Nach dem Wissen der Vorstände der G waren keine weiteren Firmen an der Vermittlung beteiligt. 4) Was war der Auftrag an die U..? Handelte es sich um eine Grundstücksvermittlung im Sinne des Maklergesetzes, da sowohl Verkäufer (Stiftung), als auch mögliche Grundstücke…
…anderem Folgendes behauptet: 1.1. Außenprüfung Im Rahmen einer Besprechung zwischen den Vertreter der Berufungswerberin und den Organen der Finanzverwaltung wurde die Vermittlung des Grunderwerbers wie folgt dargestellt: "Aus Sicht der GF wurde von Ihrer GmbH eine Grundstücksvermittlung durchgeführt, worauf natürlich das Maklergesetz anzuwenden" sei…
…angegeben. Dafür, dass dieses Honorar in Wirklichkeit für die Grundstücksvermittlung bezahlt wurde, gibt es keine Anzeichen und vermag auch das Finanzamt keinerlei Beweise vorzulegen. Die in Rede stehenden Leistungen beziehen sich auf die Vermietung des Gebäudes und dienen somit der Sicherung und Erhaltung der Einkünfte…
…angegeben. Dafür, dass dieses Honorar in Wirklichkeit für die Grundstücksvermittlung bezahlt wurde, gibt es keine Anzeichen und vermag auch das Finanzamt keinerlei Beweise vorzulegen. Die in Rede stehenden Leistungen beziehen sich auf die Vermietung des Gebäudes und dienen somit der Sicherung und Erhaltung der Einkünfte…
…sind im Protokoll angegeben. Dafür, dass dieses Honorar in Wirklichkeit für die Grundstücksvermittlung bezahlt wurde, gibt es keine Anzeichen und vermag auch das Finanzamt keinerlei Beweise vorzulegen. Tatsächlich hat die D für die Vermittlung des Grundstückes an die MEG die üblichen 3% des Verkaufspreises (120…
…Teilungsausweis) | 27. Jänner 2003 | Bankgarantie OÖ Landesbank AG (Schreiben an A) | 3. März 2003 | Schreiben Gemeinde an M wegen Reinwasserkanal | 13. März 2003 | Honorarnote für Grundstücksvermittlung Dr. WB - A | 15. Juli 2003 | Rechnung Vermittlungsprovision Baugrund, M, Versicherungsmakler…
…Schreiben Gemeinde an M wegen Reinwasserkanal | 6. März 2003 | Rechnung Vermessungskosten Dr. WB an A | 13. März 2003 | Honorarnote für Grundstücksvermittlung Dr. WB - A | 27. März 2003 | Schreiben M an Lwegen Bauaufträge | 29. April 2003 | Honorarnote Ing…
…Schreiben Gemeinde an M wegen Reinwasserkanal | 6. März 2003 | Rechnung Vermessungskosten Dr. WB an A | 13. März 2003 | Honorarnote für Grundstücksvermittlung Dr. WB - A | 27. März 2003 | Schreiben M an Lwegen Bauaufträge | 29. April 2003 | Honorarnote Ing…
…Schreiben Gemeinde an M wegen Reinwasserkanal | 6. März 2003 | Rechnung Vermessungskosten Dr. WB an A | 13. März 2003 | Honorarnote für Grundstücksvermittlung Dr. WB - A | 27. März 2003 | Schreiben M an Lwegen Bauaufträge | 29. April 2003 | Honorarnote Ing…
…dass mit der Firma S keinerlei vertragliche Bindungen mehr bestanden bzw. die Firma S - abgesehen von der Grundstücksvermittlung - keine Leistungen mehr erbracht hat. Auch aus dem später aufgehobenen Vertrag vom 27. Juli 2002 ergeben sich von der Firma S zu erbringende Leistungen (insbesondere Punkt V…
…dass mit der Firma S keinerlei vertragliche Bindungen mehr bestanden bzw. die Firma S - abgesehen von der Grundstücksvermittlung - keine Leistungen mehr erbracht hat. Auch aus dem später aufgehobenen Vertrag vom 27. Juli 2002 ergeben sich von der Firma S zu erbringende Leistungen (insbesondere Punkt V…
…Leistungsgegenstand "bebautes Grundstück" bilden. Wenn auch die von der S GmbH geplante Einfamilienhaussiedlung nicht in vollem Umfang verwirklicht wurde (nur 2 Verträge zustande gekommen), so hat die Firma dennoch wesentliche Vorarbeiten vorweggenommen (Hausplan, Fixpreis, Grundstücksvermittlung), woraus sich lt. Vertrag ergibt, dass sich der Bw in…
…Leistungsgegenstand "bebautes Grundstück" bilden. Wenn auch die von der S GmbH geplante Einfamilienhaussiedlung nicht in vollem Umfang verwirklicht wurde (nur 2 Verträge zustande gekommen), so hat die Firma dennoch wesentliche Vorarbeiten vorweggenommen (Hausplan, Fixpreis, Grundstücksvermittlung), woraus sich lt. Vertrag ergibt, dass sich die Bw in…
…sei, nicht aber die Zahlung. Die Höhe der Provision (15% vom Kaufpreis) setze sich aus jeweils 5% Käufer- und Verkäuferanteil lt. ImmobilienmaklerVO für gewerbliche Objekte sowie einer Abgeltung für die über die reine Grundstücksvermittlung hinausgehenden Leistungen (etwa für die von Heinz J. vorgelegten Finanzierungsangebote) zusammen…
…Finanzamtes Baden, bei dem Herr X erfasst sei, seien die Erträge aus Buchhandel (Büchernest), Handelsagentur und Grundstücksvermittlung in einer Summe angeführt, sodass der Einzelfall nicht festgestellt werden könne. Wie der unabhängiger Finanzsenat in der rechtlichen Beurteilung unter Verweis auf das VwGH-Erkenntnis v. 18.6…