…GmbH nicht zum Erwerb eines gesonderten Wirtschaftsgutes in seinem Vermögen geführt, sondern lediglich zur Vereinigung des zivilrechtlichen mit dem wirtschaftlichen Eigentum an den betreffenden Objekten und konkret bezüglich der Halle II - in Höhe der bezahlten Ablöse - zu nachträglichen Anschaffungskosten des von ihm vor Jahren bereits…
…als Spekulationstatbestände Termingeschäfte einschließlich Differenzgeschäfte. Der Terminus Termingeschäfte ist gesetzlich nicht definiert. In der bis zum Jahr 2000 geltenden Fassung war nach dieser Bestimmung ein Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf eines Wirtschaftsgutes vor dessen Erwerb erfasst. Nach den Gesetzesmaterialien zum BGBl. I Nr.2/2001 sollen…
…Beim gewerblichen Grundstückshandel fehlt die Nachhaltigkeit. Ich beantrage die Berufung abzuweisen. (Der steuerliche Vertreter) legt eine Berechnung der Einkommensteuer 1999 für den Fall einer Bauträger- oder einer gewerblichen Grundstücksveräußerung vor. (Der steuerliche Vertreter) ersucht unter Verweis auf die bisherigen Ausführungen, der Berufung Folge zu geben…
…Jahr 2004 ist daher dem Bw. zur Gänze zuzurechnen. Dadurch, dass das in Rede stehende Grundstück Nr. 2071/2 wie dargestellt, innerhalb von 10 Jahren nach dessen Erwerb wieder veräußert wurde, liegt ein Spekulationsgeschäft iSd § 30 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988 vor…
…laut VwGH noch keine gewerbliche Grundstücksveräußerung vor, wenn im Schenkungsweg erworbene Liegenschaften verkauft werden, ohne dass weitere Maßnahmen getroffen werden (VwGH 27.2.2001, 99/13/0121). Alleine die Parzellierung einer Liegenschaft mit nachfolgendem Verkauf der Parzellen begründet nach dem BMF auch dann keinen Gewerbebetrieb…
…nicht bereits im Rahmen einer anderen Einkunftsart Berücksichtigung gefunden hat. Soweit die USt Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Anlagegütern gewesen war, die vor dem Verkauf der Einkünfteerzielung gedient hatten, gilt für Zeiträume bis 31. Dezember 2006 allerdings auch hier die bereits erörterte Besonderheit im…
…sämtlicher Grundstücke ab dem Erwerb durch den Bw. sei vorerst unter Einschaltung des Realbüros F.und anschließend durch die RÄ W.& B.erfolgt. Nach Ansicht der Finanzverwaltung sei in dieser Vorgangsweise keine reine Vermögensverwaltung mehr zu erblicken, sondern es liege prinzipiell eine gewerbliche Tätigkeit vor…
…2006 vor aus dem ersichtlich ist, dass für ein Grundstück am X.-Berg (keine 3 Km Luftlinie von Zentrum (Betriebsort) entfernt) 200 Euro inseriert sind. Wenn auch dieser Preis sehr hoch erscheint, so werden sicher 100 Euro erzielt werden, wobei die Anschlusskosten vom Erwerber auch…
…Umsatz steuerpflichtig behandelt werde. Aus der vorliegenden Vorsteuer-Abzugsberechtigung der Käufer und aus dem gesamten Vorsorge-Wohnungs-Konzept sei die künftige steuerpflichtige Behandlung der Grundstücksverkäufe eindeutig ableitbar. Darüber hinaus lägen bereits zwei verbindliche Kaufanbote von Anlegern vor (verwiesen wurde auf beigelegte Kopien), in denen der…
…Dezember 2000, abgeschlossen zwischen dem Bw. und dessen Tochter, Sa. BG, wurde zunächst fest gehalten, dass Letztgenannte mit Vertrag vom 8. November 2000 das Grundstück Nr. 2071/2 um den Kaufpreis von 2,100.000,00 Schilling erworben hat. Der weitere Text dieser Vereinbarung lautet…
…1 LVO handle, lasse sich auch aus dem Willen der Gesellschafter einen Gesamtüberschuss zu erzielen ableiten. Dieser Wille zeige sich darin, dass die eigenen (unentgeltlich erworbenen) ideellen Grundstücksteile in die Gemeinschaft (unentgeltlich) eingebracht worden seien und ein Projektumfang gewählt worden sei, der durch Eigenkapital aufgebracht…
…Liegenschaften veräußert worden. Aus dem Erlös habe er noch zu seiner Studienzeit, somit vor Beginn einer unternehmerischen Tätigkeit in Österreich, u. a. eine exklusive Vier-Zimmer-Wohnung, ein 2.000 m² großes Grundstück und eine Garconniere, alle im Stadtgebiet von G. gelegen, erworben. Nachdem seit…
…33 TP16 GebG [Anm.: Fassung vor 1995])" Nach Ansicht des UFS ist die Hausverlosung mit diesem Fall vergleichbar. Bei der Hausverlosung wird der Vertrag über die Hoffnung des ungewissen Grundstückserwerbes als Hauptgeschäft abgeschlossen. Mit dem Loskauf erwirbt der Teilnehmer noch keinen Anspruch auf Übereignung des…
…33 TP16 GebG [Anm.: Fassung vor 1995])" Nach Ansicht des UFS ist die Hausverlosung mit diesem Fall vergleichbar. Bei der Hausverlosung wird der Vertrag über die Hoffnung des ungewissen Grundstückserwerbes als Hauptgeschäft abgeschlossen. Mit dem Loskauf erwirbt der Teilnehmer noch keinen Anspruch auf Übereignung des…
…Die Grundeigentümer hätten die Baureifmachungskosten aber nicht vorfinanzieren wollen, sodass sie bei Verkauf einer Parzelle dem Käufer direkt vorzuschreiben seien. Nach ständiger Rechtsprechung erfordere der nach § 1 Abs. 2 GrEStG steuerpflichtige Erwerb des Rechtes nicht nur, dass der Berechtigte am wirtschaftlichen Ergebnis einer Verwertung des…
…33 TP16 GebG [Anm.: Fassung vor 1995])" Nach Ansicht des UFS ist die Hausverlosung mit diesem Fall vergleichbar. Bei der Hausverlosung wird der Vertrag über die Hoffnung des ungewissen Grundstückserwerbes als Hauptgeschäft abgeschlossen. Mit dem Loskauf erwirbt der Teilnehmer noch keinen Anspruch auf Übereignung des…
…33 TP16 GebG [Anm.: Fassung vor 1995])" Nach Ansicht des UFS ist die Hausverlosung mit diesem Fall vergleichbar. Bei der Hausverlosung wird der Vertrag über die Hoffnung des ungewissen Grundstückserwerbes als Hauptgeschäft abgeschlossen. Mit dem Loskauf erwirbt der Teilnehmer noch keinen Anspruch auf Übereignung des…
…Der Bw verfügt seit dem Jahr 1984 über Gewerbescheine der BH zur Sand- und Schottergewinnung sowie für Deichgräber. Mit Kaufvertrag vom 26. 9. 1988 erwarb der Bw gemeinsam mit seiner Gattin (je 50 %) ein bisher landwirtschaftlich genutztes Grundstück von einem Landwirt um S 339.850…
…liegt eine sachliche Unbilligkeit nur vor, wenn sie in den Besonderheiten des Einzelfalles begründet ist. Eine derartige Unbilligkeit des Einzelfalles ist aber nicht gegeben, wenn lediglich eine Auswirkung der allgemeinen Rechtslage vorliegt, also die vermeintliche Unbilligkeit für die davon Betroffenen aus dem Gesetz selbst folgt…
…des Grundstückes mit dem Baurecht sei eine Bewertungssituation vorhanden, die nicht 1 : 1 mit vergleichbaren Liegenschaftsverkäufen gesehen werden könne. Von Seiten des JJJ und der Betriebsprüfung werde vor allem die Vergleichswertmethode angewandt. Betrachte man den Grundstücksverkauf ausschließlich unter dem Gesichtspunkt der Grundstücksveräußerung und lasse man…