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UFSW RV/1181-W/03Erwerb einer nachlassgegenständlichen Liegenschaft im Austausch gegen auf Grund eines Legates erworbener Nachlassgegenstände
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.10.2005

…um einen Grundstückserwerb von Todes wegen oder einer Grundstücksschenkung im Sinne des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes handelt. Deshalb ist im vorliegenden Fall zu prüfen, ob beim Erwerb der Eigentumswohnung durch die Bw. ein erbschaftssteuerbarer Vorgang verwirklicht wurde bzw. was beim Erwerb von Todes wegen der Bw…

UFSW RV/0659-W/07Abgeltung eines Pflichtteilsanspruchs durch Auszahlung eines Geldbetrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.04.2007

…abgeschlossenen Pflichtteilsübereinkommen über eine Pflichtteilsentfertigung erhalten hat, zu Grunde zu legen. Wird ein Pflichtteilsanspruch durch eine Liegenschaft abgegolten (d.h. wird der Pflichtteilsberechtigte mit Hingabe einer Liegenschaft an ihn abgefunden) liegt beim Pflichtteilsberechtigten ein Grundstückserwerb von Todes wegen vor (vgl. VfGH vom 7. März 1986…

UFSI RV/0727-I/09Überlassung einer Liegenschaft an Zahlungs Statt gemäß § 154 Außerstreitgesetz erfüllt den Tatbestand gemäß § 1 Abs. 1 Z 2 GrEStG und ist kein Erwerb von Todes wegen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.10.2010

…1 Z 2 GrEStG idF. vor dem SchkMG 2008, BGBl. I Nr. 2008/85 sind von der Besteuerung ausgenommen der Grundstückserwerb von Todes wegen und Grundstücksschenkungen unter Lebenden im Sinne des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes 1955, BGBl. Nr. 41, in der jeweils geltenden Fassung. An Sachverhalt…

UFSW RV/1996-W/101. Erbschaftssteuer: Unterliegt der vom Wohnungseigentumspartner gemäß § 14 WEG verpflichtend zu leistende Übernahmepreis als Ausgleichszahlung an die Verlassenschaft der Erbschaftssteuer? (Abw.) 2. Grunderwerbsteuer: Stellt der von Gesetzes wegen erworbene Wohnungseigentumsanteil nach § 14 WEG iVm § 1 Abs. 1 Z 2 GrEStG einen Grunderwerb von Todes wegen dar, der gemäß § 3 Abs. 1 Z 2 GrEStG aF befreit ist, und ist der Übernahmspreis eine Gegenleistung gemäß § 5 GrEStG. (Abw.)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.12.2013

…hier die Bw. den halben Mindestanteil des Verstorbenen im Wege der Anwachsung gemäß § 14 WEG kommt der halbe Mindestanteil ex lege und nicht im Erbrechtsweg zu. Die Anwachsung gemäß § 14 WEG stellt keinen Erwerb von Todes wegen dar, sondern einen Grundstückserwerb kraft Gesetzes gemäß § 1…

UFSL RV/0336-L/06Abtretung einer, in Erfüllung einer letztwilligen Anordnung, treuhändig gehaltenen Liegenschaft unterliegt der GrESt und nicht der ErbSt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.11.2007

…Rechtsvorgang grundsätzlich der GrESt. Gemäß § 3 Abs. 1 Z2 GrEStG wäre lediglich der Grundstückserwerb von Todes wegen im Sinne des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes (ErbStG) von der Besteuerung ausgenommen. Erkennbarer Sinn dieser Regelung ist in Bezug auf die Erbschaftssteuer, die Belastung desselben Rechtsvorganges mit dieser Steuer…

UFSW RV/2677-W/07Teilung des Nachlasses nach Einantwortung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.01.2008

…3 Abs. 1 Z 2 GrEStG sind der Grundstückserwerb von Todes wegen und Grundstücksschenkungen unter Lebenden im Sinne des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes 1955, BGBl. Nr. 141, in der jeweils geltenden Fassung, von der Besteuerung ausgenommen. Schenkungen unter einer Auflage sowie Rechtsgeschäfte unter Lebenden, die teils…

UFSW RV/1633-W/05Aufhebung der Vorschreibung der Grunderwerbsteuer wegen Vorliegens der Voraussetzungen nach § 17 Abs.1 Z 2 und Abs.2 GrEStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.09.2006

…ist der Grundstückserwerb von Todes wegen und Grundstücksschenkungen unter Lebenden im Sinne des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955, BGBl Nr. 141 von der Besteuerung ausgenommen. Schenkungen unter einer Auflage sowie Rechtsgeschäfte unter Lebenden, die teils entgeltlich und teils unentgeltlich sind, sind nur insoweit von der Besteuerung…

UFSW RV/0144-W/04Abgeltung eines Pflichtteilsanspruches durch die Hingabe einer Liegenschaft.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.11.2008

…nicht der Erwerb der Grundstücke als Erwerb von Todes wegen anzusehen, sondern der Pflichtteil als Geldforderung, kann zwangsläufig auch die Steuerbefreiung gemäß §3 Abs.1 Z 2 GrEStG nicht zur Anwendung kommen, weil darin ausdrücklich auf einen Grundstückserwerb von Todes wegen abgestellt ist. Aus diesem…

UFSW RV/0754-W/11Verminderung der Grunderwerbsteuer wegen Herabsetzung der Gegenleistung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.03.2011

…Rechtsgeschäft, das den Anspruch auf Übereignung eines Inländischen Grundstückes begründet. ( § 1 Abs.1 Z 1 GrEStG) Von der Besteuerung sind ausgenommen der Grundstückserwerb von Todes wegen und Grundstücksschenkungen unter Lebenden im Sinne des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955, BGBl Nr.141, in der jeweils geltenden Fassung…

UFSW RV/0661-W/06Festsetzung von Grunderwerbsteuer und Erbschaftssteuer bei Schenkung auf den Todesfall
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.09.2007

…Abs. 1 Z 2 GrEStG unterliegen der Grundstückserwerb von Todes wegen und Grundstücksschenkungen unter Lebenden im Sinne des ErbStG nicht der Grunderwerbsteuer. Schenkungen unter einer Auflage sowie Rechtsgeschäfte unter Lebenden, die teils entgeltlich und teils unentgeltlich sind, sind nur insoweit von der Besteuerung ausgenommen, als…

UFSW RV/2439-W/07Verminderung der Grunderwerbsteuer wegen Herabsetzung der Gegenleistung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.03.2011

…Übereignung eines Inländischen Grundstückes begründet. ( § 1 Abs.1 Z 1 GrEStG) Von der Besteuerung sind ausgenommen der Grundstückserwerb von Todes wegen und Grundstücksschenkungen unter Lebenden im Sinne des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955,BGBl Nr.141, in der jeweils geltenden Fassung. Schenkungen unter einer Auflage sowie…

UFSW RV/0143-W/04Erhebung des Zuschlages gemäß §8 Abs.4 ErbStG wenn ein Anteil an einer Personengesellschaft erworben wird, zu deren Vermögen Grundstücke gehören.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.11.2008

…Erwerb von Liegenschaften angesehen werden. Der Verwaltungsgerichtshof führt weiters in diesem Zusammenhang noch eine andere Überlegung aus, nämlich, dass die genannte "Erhöhung" als Ersatz dafür festgesetzt worden sei, dass zufolge §3 Z2 des "Grunderwerbsteuergesetzes 1955, BGB1. Nr. 140/1955, der Grundstückserwerb von Todes wegen und…

UFSW RV/3153-W/07Die unentgeltliche Übertragung von Liegenschaftshälften zwischen Ehegatten, im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Gesellschaftsvertrages zur Errichtung einer GesbR, wird, zu den gegebenen Vertragsbedingungen, als freigiebige Zuwendung gemäß § 3 Abs.1 Z 2 ErbStG 1955 angesehen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.12.2011

…Lebenden, mit dem Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung. (§ 12 Abs.1 Z 2 ErbStG 1955) Von der Besteuerung sind ausgenommen: 2. der Grundstückserwerb von Todes wegen und Grundstücksschenkungen unter Lebenden im Sinne des Erbschafts-und Schenkungssteuergesetztes 1955, BGBl.Nr.141, in der jeweils geltenden Fassung…

UFSF RV/0077-F/06Schenkungssteuerrechtliche Bewertung eines für den Erwerb von Liegenschaften eingeräumten Fruchtgenussrechtes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.05.2006

…klar hervorgeht, dass das Fruchtgenussrecht als Abzugspost bei der Ermittlung der Schenkungssteuerbemessungsgrundlage durch den Steuerwert begrenzt wurde. Gemäß § 3 Abs 1 Z 2 GrEStG sind der Grundstückserwerb von Todes wegen und Grundstücksschenkungen unter Lebenden im Sinne des ErbStG von der Grunderwerbsteuer ausgenommen. Die Befreiungsbestimmungen des §…

UFSL RV/0249-L/07Überlassung eines Grundstückes an Zahlungs statt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.04.2008

…der Überlassungsbeschluss einen Titel zum Erwerb, wenn das Gericht eine überschuldete Verlassenschaft an Zahlungs statt überlässt. Von der Besteuerung ausgenommen ist gemäß § 3 Abs. 1 Z. 2 GrEStG der Grundstückserwerb von Todes wegen und Grundstücksschenkungen unter Lebenden im Sinne des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes 1955, BGBl…

UFSW RV/2399-W/09Anteilsvereinigung auf Grund eines Erbteilungsübereinkommens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)20.11.2013

…Abs. 1 Z 2 und 3 GrEStG 1987 in der hier maßgeblichen Fassung BGBl. I Nr. 59/2001 (idF GrEStG 1987) sind von der Besteuerung ausgenommen: 2. der Grundstückserwerb von Todes wegen und Grundstücksschenkungen unter Lebenden im Sinne des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes 1955, BGBl. Nr…

UFSL RV/0299-L/02Pflichtteilsabfindung durch Hingabe eines Grundstückes bei Nachlassüberschuldung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.07.2003

… 2 Abs. 1 Z 1 ErbStG erbracht werden, von der Grunderwerbsteuer befreit sind. Leistungen, die nicht im Zusammenhang mit erbrechtlichen Ansprüchen erbracht werden, stehen mit einem Grundstückserwerb von Todes wegen nicht im Zusammenhang, weswegen hinsichtlich dieser Leistungen die Grunderwerbsteuerbefreiung nach § 3 Z 2 GrEStG nicht…

UFSI RV/0490-I/13Anwendbarkeit der Bestimmung des § 17 Abs. 1 Z 4 GrEStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)09.12.2013

…2008 war allerdings von der Besteuerung ausgenommen der Grundstückserwerb von Todes wegen und Grundstücksschenkungen unter Lebenden im Sinne des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes 1955. Schenkungen unter einer Auflage sowie Rechtsgeschäfte unter Lebenden, die teils entgeltlich und teils unentgeltlich waren, waren nur insoweit von der Besteuerung ausgenommen…

UFSW RV/0586-W/03Gemischte Schenkung, wenn der dreifache Einheitswert größer als die vereinbarte Gegenleistung ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.04.2005

…der Grundstückserwerb von Todes wegen und Grundstücksschenkungen unter Lebenden im Sinne des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes 1955 in der jeweils geltenden Fassung von der Besteuerung ausgenommen. Schenkungen unter einer Auflage, sowie Rechtsgeschäfte unter Lebenden, die teils entgeltlich und teils unentgeltlich sind, sind nur insoweit von der…

UFSW RV/0530-W/03Gemischte Schenkung, wenn der dreifache Einheitswert größer als die vereinbarte Gegenleistung ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.04.2005

…der Grundstückserwerb von Todes wegen und Grundstücksschenkungen unter Lebenden im Sinne des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes 1955 in der jeweils geltenden Fassung von der Besteuerung ausgenommen. Schenkungen unter einer Auflage, sowie Rechtsgeschäfte unter Lebenden, die teils entgeltlich und teils unentgeltlich sind, sind nur insoweit von der…