…von 50% wie folgt zusammensetzen: | Bezeichnung: | Betrag: | Summe: | Rechts- und Beratungsaufwendungen: | 39.624,00 | | Gründungskosten Privatstiftung: | 19.590,00 | | Vorstandsvergütung: | 25.000,00 | 84.214,00 | Spesen des Geldverkehrs: | 598,00 …
…00 | Laut Veranlagung 1997 wurde nach folgender Verlustadaptierung (die Gründungskosten wurden vom Finanzamt nicht anerkannt und die Gebäude-AfA wurde von 5 % laut Erklärung auf 2 % reduziert) der Verlust im Verhältnis 1 : 3 (Kommanditistin B : Komplementär A) aufgeteilt. Weiters wurde die Verzinsung des…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw1., vormals Bw., 1xxx Wien, T-Straße 2x, vertreten durch Böck & Partner Wirtschaftstreuhänder GmbH, 1052 Wien, Grüngasse 16, vom 23. Oktober 1997 gegen die Bescheide des Finanzamtes für Körperschaften, vertreten durch ADir. Adolf Zach, betreffend Umsatz…
…beim Firmenbuch der Antrag auf Eintragung der KEG eingebracht. Am 18.11.2004 wurde von F ein Kredit über € 94.5000 aufgenommen zum Zwecke der Finanzierung der Gründungskosten. Mit Beschluss vom 23.11.2004 wurde die Fa. KEG im Firmenbuch eingetragen. Persönlich haftender Gesellschafter…
…Der geforderte Zusammenhang sei dadurch gegeben, dass bei der Antragstellung die voraussichtlichen Gründungskosten bekannt gegeben werden mussten und dass in weiterer Folge die bekannt gegebenen Kosten der Zuschussberechnung zugrunde gelegt worden seien. Die bekannt gegebenen Kosten entfielen zu 46 % auf sofort abzugsfähigen Aufwand und zu…
…der Geschäftsführertätigkeit des Bw. sei die Gesellschaft wirtschaftlich nicht aktiv gewesen und habe keine Geschäftstätigkeit entfaltet. Es seien daher auch in den Jahren 1995 und 1996 lediglich die unmittelbaren Kosten (Mindestkörperschaftsteuer, Gründungskosten der GmbH, Verwaltungskosten des Treuhänders, Bilanz- und Buchhaltungskosten) angefallen. Mangels einer wirtschaftlichen Tätigkeit…
…die Gründung der GmbH (nunmehr Bw.) unterstützen. Herr H verfolgte lt. eigener Angaben keine wirtschaftlichen Interessen für sich selber, seiner Erinnerung nach finanzierte er einen nicht unwesentlichen Teil der Gründungskosten, er selbst ist nicht ins Tagesgeschäft involviert; zwei- bis dreimal pro Jahr lässt er sich…
…die N-GmbH keinerlei Umsätze gemacht, da die Grundlagen für eine ordentliche Geschäftstätigkeit als Baufirma noch nicht gegeben gewesen seien. In dieser Zeit seien - mit Ausnahme der Gründungskosten - auch keinerlei Aufwendungen erfolgt, sodass auch keine Vorsteuer geltend gemacht worden sei. Auch das angemeldete Baugewerbe sei…
…direkt zuordenbare Ausgaben abzugsfähig bleiben. Abgesehen von zur Gänze nicht abzugsfähigen Aufwand bzw. Personensteuern sind die Gründungskosten sowie die Kosten der Stiftungsverwaltung (insbesondere Rechts- und Beratungsaufwand) nicht eindeutig einer steuerfreien oder steuerpflichtigen Einkunftsquelle zuordenbar, weshalb die quotale Aufteilung in abziehbaren bzw. nicht abziehbaren Aufwand nach…
…die N-GmbH keinerlei Umsätze gemacht, da die Grundlagen für eine ordentliche Geschäftstätigkeit als Baufirma noch nicht gegeben gewesen seien. In dieser Zeit seien - mit Ausnahme der Gründungskosten - auch keinerlei Aufwendungen erfolgt, sodass auch keine Vorsteuer geltend gemacht worden sei. Auch das angemeldete Baugewerbe sei…
…werden daher ersucht, diese von Ihnen angebotenen Beweismittel vorzulegen. - In Ihrem Schreiben vom 21. November 2005 an das Finanzamt Feldkirch betreffend Einkommensteuer 2004 gaben Sie an, dass Sie die Gründungskosten für die Firma SG, Ga (FL-XXXX), aus dem unter Punkt 1. genannten Betrag bestritten…
…der Gründungsagentur stammten. Diese Zustellungen haben jedoch lediglich Angebote über Buchhaltungsprogramme und dergleichen betroffen; Zustellungen von englischen Behörden oder dergleichen habe die Limited nicht erhalten. Der Beschuldigte habe anlässlich der Gründung der Limited die Gründungskosten im Wege bzw. bei der Gründungsagentur beglichen. Weitere Zahlungen habe…
…die Verbuchung der Belege organisieren, alle Verträge überwachen, und bei sämtlichen wirtschaftlichen Fragen tätig werden, vor allem aber Geld einbringen. Die Gründungskosten der Fa. M-GmbH seien vom Firmenkonto bezahlt worden und der Bw. habe den Anteil der übernommenen Stammeinlage einbezahlt, um die Liquidität sicherzustellen…
…zu § 10 TZ 92). Bewertet werden Beteiligungen, Anteile an Kapitalgesellschaften, mit den Anschaffungskosten zuzüglich der angefallenen Nebenkosten, wozu insbesondere die vom Gesellschafter übernommenen Gründungskosten, Gesellschaftsteuer, Provisionen, Kosten der Vertragserrichtung sowie eine allfällige Grunderwerbsteuer zu zählen sind. Zu den nachträglichen Anschaffungskosten zählen bei Beteiligungen insbesondere: Auffüllungsverpflichtungen…
…Geschäftsführer der B-GmbH. Der Ehegatte der Bw. war alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der im November 2001 gegründeten DienstleistungsGmbH . Vom Bankkonto der Agentur erfolgte die Bezahlung von Gründungskosten der DienstleistungsGmbH ( Notarkosten iHv € 911,32, Kosten für die Rechtsvertretung von RA Y iHv € 6…
…in der nachweisbaren Absicht der (inländischen) Steuervermeidung findet. Liegen (auch) außersteuerliche Gründe für die gewählte (ungewöhnliche bzw. unangemessene) Gestaltung, so beispielsweise die Verringerung des Haftungsrisikos aus der Geschäftstätigkeit oder auch die Minimierung der Gründungskosten, etc., vor, so sind die Voraussetzungen für eine Anwendung des Missbrauchstatbestandes…
…dass die Honorarverbindlichkeit nicht den Bw. oder das Einzelunternehmen treffen sollte, sondern als eine Art ,Gründungskosten' der Gesellschaft angesehen wurden, was im Übrigen auch der üblichen Vorgehensweise im Einbringungsfällen entspricht. Daher erfolgte wohl auch die standardgemäße Formulierung der Kostenübernahme der Umgründungskosten durch die aufnehmende Körperschaft…
…dass die Honorarverbindlichkeit nicht den Bw. oder das Einzelunternehmen treffen sollte, sondern als eine Art "Gründungskosten" der Gesellschaft angesehen wurden, was im Übrigen auch der üblichen Vorgehensweise im Einbringungsfällen entspricht. Daher erfolgte wohl auch die standardgemäße Formulierung der Kostenübernahme der Umgründungskosten durch die aufnehmende Körperschaft…
…Stützmauern, Dränagen) erforderlich sind, die bei den Vergleichsobjekten nicht vorliegen. Diese Umstände müssen dann im betreffenden Einzelfall berücksichtigt werden, wobei die erforderlichen Gründungskosten einen gewissen Anhalt für die Höhe des Abschlages bieten werden. Hie bei ist allerdings zu beachten, dass bereits vorgenommene Verbesserungen, wie z…
…Stützmauern, Dränagen) erforderlich sind, die bei den Vergleichsobjekten nicht vorliegen. Diese Umstände müssen dann im betreffenden Einzelfall berücksichtigt werden, wobei die erforderlichen Gründungskosten einen gewissen Anhalt für die Höhe des Abschlages bieten werden. Hie bei ist allerdings zu beachten, dass bereits vorgenommene Verbesserungen, wie z…