…1998 S 5.676,00, 1999 S 148.066,00 und 2000 S 17.572,00 ausmachen. Der Senat hat erwogen: Strittig waren I.) die steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen eines wesentlich beteiligten GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer für diese Kapitalgesellschaft, wobei er von dieser keinerlei Einnahmen bezog…
…wie Telefonkosten, Büromaterial und HN VB GKK in direktem Zusammenhang mit dem ernsthaftem Bemühen des Bw. sich als Gesellschafter-Geschäftsführer der Nov. GmbH eine Einkunftsquelle schaffen zu wollen, sodass insoweit die gegenständlichen Aufwendungen als vorweggenommene Betriebsausgaben in Hinblick auf gegebenenfalls zukünftig zu erzielende Einkünfte aus…
…zu vermeiden und um damit auch seine weiteren Einkünfte bei der Handels-GmbH als Gesellschafter-Geschäftsführer zu sichern. Darauf ist zunächst zu erwidern, dass die Übernahme einer Bürgschaft und damit zusammenhängende Zahlungen eines Gesellschafter-Geschäftsführers nach einhelliger Meinung von Lehre und Rechtsprechung grundsätzlich nicht beruflich…
…Zusammenfassung des Sachverhaltes" vorgelegt: Der Bw. sei bereits Mitte der 80er Jahre beruflich als geschäftsführender Gesellschafter der Fa. M. GmbH in den damaligen Comecon-Staaten tätig gewesen und habe sich hierbei erhebliches know how in den Handelsusancen, allerdings auch durch Knüpfen von persönlichen Kontakten erarbeitet…
…Die Einkünfte aus sonstiger selbständiger Tätigkeit als Gesellschaftergeschäftsführer der X-GmbH würden daher im Jahr 1995 ATS 1.053.261,00 betragen: | Bezüge 1.1.-31.12.1995 | 1.080.000,00 | Sozialversicherungsbeiträge | 116.888,00 | Summe der Einnahmen |…
…Höhe der Beteiligungsquote der GmbH an der Bw. (60%) eine verdeckte Ausschüttung sowie in der Höhe der Beteiligung des unecht stillen Gesellschafters an der Bw. (40%) eine Entnahme vorliegt (Ansicht des Finanzamtes), 2. die im streitgegenständlichen Zeitraum an Herrn B. ausbezahlten Geschäftsführervergütungen den Einkünften aus…
…EuGH hin, wonach Bürgschaftsübernahmen durch GmbH-Gesellschafter der beruflichen und nicht der privaten Sphäre zuzurechnen seien. Weiters legte der steuerliche Vertreter einen Litereraturauszug (SWK 2003, T 193) sowie Berechnungsblätter betreffend die Geschäftsführerbezüge für die Jahre 1997 bis 2002 vor. Der Senat hat erwogen: Arbeitslöhne, für…
…beteiligten Geschäftsführers dann unter die o.a. Gesetzesbestimmung, wenn dessen Beschäftigung mit Ausnahme des Merkmales der Weisungsgebundenheit überwiegend die Merkmale eines Dienstverhältnisses aufweist. Vgl. dazu Sedlacek "Das Anstellungsverhältnis des GmbH- (Gesellschafter-) Geschäftsführer", SWK 1997, S 225, Eduard Müller "Zur Dienstgeberbeitrags- und Kommunalsteuerpflicht von Gesellschafter-Geschäftsführern…
…beteiligten Geschäftsführers dann unter die o.a. Gesetzesbestimmung, wenn dessen Beschäftigung mit Ausnahme des Merkmales der Weisungsgebundenheit überwiegend die Merkmale eines Dienstverhältnisses aufweist. Vgl dazu Sedlacek "Das Anstellungsverhältnis des Gmbh- (Gesellschafter-) Geschäftsführer", SWK 1997, S 225, Eduard Müller "Zur Dienstgeberbeitrags-und Kommunalsteuerpflicht von Gesellschafter-Geschäftsführern…
…Folge WT GmbH) abzugelten. Das Finanzamt verwehrte die Anerkennung dieser Aufwendungen als Werbungskosten im Bescheid vom 11. März 2010 unter Bezugnahme auf das VwGH-Erkenntnis vom 24.01.1990, 86/13/0162 mit der Begründung, dass die Übernahme von Verpflichtungen durch einen Gesellschafter-Geschäftsführer grundsätzlich…
…schließlich zum 18.7.2008. Aufgrund des festgestellten Sachverhaltes hat die Abgabenbehörde erster Instanz zu Recht festgestellt, dass für den Bw., Gesellschafter-Geschäftsführer der S.GmbH, im Jahr 2003 sowohl die rechtliche als auch die wirtschaftliche Verfügungsmacht über die auf dem Verrechnungskonto verbuchten Bezüge iHv…
…der Berufungswerberin A. GmbH (Betriebsgegenstand: An- und Vermietung von Werbeflächen) wurde vom 2. Dezember 2001 bis zum 5. Dezember 2001 eine Betriebsprüfung durchgeführt. Der Prüfer stellte folgendes fest: Frau H. sei zu 75% als Gesellschafterin bei der Gesellschaft beteiligt. Geschäftsführer sei Herr Karl H. (zu…
…Monat an die T.-GmbH angeführt. Die Rechtsform der GmbH wurde vorwiegend aus Haftungsgründen eingesetzt und um gegenüber einem internationalen Konzern eine gewisse Firmenstruktur repräsentieren zu können. Im Berufungsverfahren ist allein die Frage strittig, ob die von den Gesellschafter-Geschäftsführern für ihre Tätigkeit bezogenen Vergütungen…
…übermittelte die Bw. die angegebene Literaturquelle, aus der zum GmbH-Gesellschafter (-Geschäftsführer) unter der Rubrik "Aktuelles und Wichtiges für 2007" Folgendes ausgeführt ist: "In der folgenden Tabelle werden mögliche Varianten von Versicherungsverhältnissen für GmbH-Gesellschafter (-Geschäftsführer) mit Konsequenzen hinsichtlich Kommunalsteuer, Dienstgeberbeitrag, Lohnsteuerabzug und Einkommensteuerpflicht dargestellt…
…Steuersubjekt darstellte, das nach der Liquidierung untergegangen ist und daher auf der Ebene der ehemaligen Gesellschafter keine nachträglichen Einkünfte anfallen können. Die Abzugsfähigkeit dieser Bürgschaftszahlungen als außergewöhnliche Belastung ist deswegen ausgeschlossen, weil die Besicherung von an GmbH gewährten Darlehen durch Gesellschafter nicht verpflichtend, somit die…
…auf und verwarf die Annahme einer verdeckten Ausschüttung hinsichtlich der unentgeltlichen Überlassung von Fahrzeugen seitens einer GmbH mit Komplementärstellung an die KG, also an die Mitunternehmerschaft. Hingegen war es im Berufungsfall die Kapitalgesellschaft, die als Geschäftsherrin ihrem Gesellschaftergeschäftsführer und nicht der Mitunternehmerschaft Vorteile zukommen ließ…
…Lastschrift jedoch nicht als Abgang anzusehen wäre, zumal die Vermögenslage sowohl der GmbH wie auch des Gesellschafter-Geschäftsführers einen Zweifel an der effektiven Zahlungsfähigkeit beider Seiten nicht zulässt. Es ist völlig willkürlich und verletzt jegliche gebotene Gleichbehandlung gleichartiger Tatbestände, wenn die Abgabenbehörde für die Erzielung…
…wesentlich Beteiligten nicht ab. Das hg. Erkenntnis vom 23. September 2010, 2010/15/0121, enthält eine gleichartige Aussage in Bezug auf Gesellschafter-Geschäftsführer, die der GmbH Programmierleistungen erbracht haben (vgl. hiezu auch die hg. Erkenntnisse vom 26. November 2003, 2001/13/0219, und vom 19…
…den beiden verbleibenden Gesellschaftern je zur Hälfte erworben. Der Erwerb erfolgte mit Abtretungsvertrag vom 19.01.2007. Es wurden zusätzliche 16,67% erworben, sodass die Beteiligung insgesamt 50% betrug. Zu erwähnen ist noch, dass der verunglückte Gesellschafter auch Geschäftsführer der IK GmbH war und diese…
…den beiden verbleibenden Gesellschaftern je zur Hälfte erworben. Der Erwerb erfolgte mit Abtretungsvertrag vom 19.01.2007. Es wurden zusätzliche 16,67% erworben, sodass die Beteiligung insgesamt 50% betrug. Zu erwähnen ist noch, dass der verunglückte Gesellschafter auch Geschäftsführer der I-K GmbH war und…