…11, zur Gänze Folge gegeben wurde, fehlt es für eine zusätzliche Festsetzung (Herabsetzung) der Gesellschaftsteuer an einer Beschwer der Bw. Eine zweifache Erstattung von zuviel entrichteter Steuer würde wohl offenkundig dem Prinzip der Gleichmäßigkeit der Besteuerung (Rechtsrichtigkeit) zuwiderlaufen. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien…
…von Besteuerungsgrundlagen: Gemäß § 184 Abs. 1 BAO hat die Abgabenbehörde die Grundlagen für die Abgabenerhebung zu schätzen, soweit sie diese nicht ermitteln oder berechnen kann. Dabei sind alle Umstände zu berücksichtigen, die für die Schätzung von Bedeutung sind. Zu schätzen ist insbesondere dann, wenn der…
…auch nicht sein, zu einer Bereicherung von Erben durch deren Entlassung aus der Verpflichtung der Bezahlung einer allfällig durch das Erbe noch abzudeckenden Abgabenschuld beizutragen. Die Berufung war daher aus den dargelegten Gründen und ebenfalls unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Gleichmäßigkeit der Besteuerung nach § 114…
…Gewährleistung der Gleichmäßigkeit der Besteuerung erforderlich ist. In Ausübung dieser Ermächtigung wurde vom Bundesminister für Finanzen die Verbrauchsteuerbefreiungsverordnung, (VStBefrV), BGBl. 3/1995, BGBl. II 1997/162, erlassen. Gemäß § 1 Abs. 1 VStBefrVO sind verbrauchsteuerpflichtige Waren, die aus einem Drittland in das Steuergebiet im Sinne der…
…Recht. Öffentliches Interesse besteht hier nicht sosehr an der Mehrung des Abgabenaufkommens, sondern an der Gleichmäßigkeit der Besteuerung. Bei einem Sachverhalt, wie dem in der Hauptsache in beiden gegen den Bf laufenden Verfahren unterstellen, wonach in Summe eine offene Abgabenbelastung in der Höhe von ca…
…Recht. Öffentliches Interesse besteht hier nicht sosehr an der Mehrung des Abgabenaufkommens, sondern an der Gleichmäßigkeit der Besteuerung. Bei einem Sachverhalt, wie dem in der Hauptsache in beiden gegen den Bf laufenden Verfahren unterstellen, wonach in Summe eine offene Abgabenbelastung in der Höhe von ca…
…nehmen, sondern durch vorsorgliches Verhalten in der Lage sind ihren Abgabenpflichten nachzukommen; und würde damit den in § 114 BAO normierten Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung widersprechen. Aus den angeführten Gründen war daher der Beschwerde der Erfolg zu versagen und spruchgemäß zu entscheiden. Wien, 20. September…
…Zusatzeinkommens begehen, sondern durch vorsorgliches Verhalten in der Lage sind ihren Abgabenpflichten nachzukommen; und damit den in § 114 BAO normierten Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung widersprochen. Im Hinblick darauf, dass es sich bei dem buchmäßig erfassten Abgabenbetrag um einen niedrigeren Betrag handelte als der, welcher…
…der Sicherheitsleistung bei der Aussetzung der Vollziehung eine ungerechtfertigte Benachteiligung jener Abgabenpflichtigen bedeutet, welche keine Zollunredlichkeiten zur Erlangung eines fortlaufenden Zusatzeinkommens begehen, sondern durch vorsorgliches Verhalten in der Lage sind ihren Abgabenpflichten nachzukommen; und damit den in § 114 BAO normierten Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung…
…Abstandnahme von der Sicherheitsleistung eine ungerechtfertigte Benachteiligung all derjenigen abgabenpflichtigen Personen bedeutet, welche durch vorsorgliches Verhalten in der Lage sind Sicherheit zu leisten, und damit den in § 114 BAO normierten Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung widersprochen. Das Interesse des Beteiligten am Nichtvollzug der angefochtenen Entscheidung…
…Daher ist bei der Ermessensübung grundsätzlich dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit (der Gleichmäßigkeit der Besteuerung) der Vorrang vor jenem der Rechtsbeständigkeit (Rechtskraft) zu geben (Ritz, § 303 Tz 38, mit Judikaturnachweisen), unabhängig davon, ob sich die Wiederaufnahme letztlich zu Gunsten oder zu Ungunsten der Partei auswirken würde…
…Vorgangsweise dient dem Prinzip der Gleichmäßigkeit der Besteuerung, denn damit wird sichergestellt, dass derjenige, der während des Jahres gleichzeitig von mehreren auszahlenden Stellen Bezüge erhalten hat (wie im vorliegenden Fall die Bw.), genauso viel Steuer bezahlt wie jeder andere Steuerpflichtige, der dasselbe Einkommen nur von…
…die Abgabenpflicht und die Erhebung der Abgaben wesentlich sind. Aus dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung und der Amtswegigkeit des Verfahrens folgt, dass sich der UFS in seiner Entscheidung nicht auf die Behandlung des Streitpunktes beschränken kann, wenn an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides berechtigte…
…die Gleichmäßigkeit der Besteuerung zu gewährleisten (VwGH 22.2.2000, 95/15/0033, 11.8.93, 91/13/0005). Die wirtschaftliche Betrachtungsweise ist kein einseitig fiskalisch orientiertes Instrument, sondern dient der Gleichmäßigkeit der Besteuerung. Der Bf ist in wirtschaftlicher Betrachtungsweise und in freier Würdigung der…
…sondern wird für die gesetzlich geregelte Zeitspanne des Mutterschutzes als Versicherungsleistung ausbezahlt. Die Fälligkeit des Wochengeldes entsteht mit dem Zeitpunkt der Bearbeitung der Auszahlung - alle vier Wochen im Nachhinein - durch den Sozialversicherungsträger. Die Auszahlung des Wochengeldes ist im Sinne der Gleichmäßigkeit der Besteuerung (§ 114 Abs…
…gemacht werden könnte, aber der Gesetzgeber hat das Abstellen auf den Anspruch nur für das Insolvenz-Ausfallgeld (ab 01.01.2006) und für Pensionsnachzahlungen geregelt, nicht beim Wochengeld. Weiters gebietet die Gleichmäßigkeit der Besteuerung für alle Abgabepflichtigen, dass die Zurechnung des Wochengeldes zu einem Kalenderjahr…
…setzt weder ein Verschulden der Abgabenbehörde noch ein Verschulden des Bescheidadressaten voraus. Die Begründung des Aufhebungsbescheides hat das Vorliegen der Voraussetzungen des § 299 BAO darzulegen und die Gründe für die Ermessensübung eingehend darzustellen. Ein Hinweis auf den Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung wird vielfach ausreichend…
…92/13/0102). Ein Hinweis auf den Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung wird vielfach ausreichend sein, nicht jedoch, wenn anderen Kriterien nach den Umständen des Einzelfalles maßgebende Bedeutung bei der Ermessensübung zukommt (Ritz, § 299 Tz 40). Ermessensentscheidungen erfordern eine Abwägung der ermessensrelevanten Umstände; diese Abwägung…
Da sich der angefochtene Aufhebungsbescheid bereits aus den dargelegten Gründen als rechtswidrig erweist und somit (ersatzlos) aufzuheben ist, erübrigt sich es sich, auf die weiteren, vom rechtsfreundlichen Vertreter vorgebrachten Argumente zur Rechtswidrigkeit dieses Bescheides näher einzugehen. Da mit der Aufhebung dieses Bescheides die angefochtene (neue…
…insgesamt rechtmäßiges Ergebnis. Daher ist bei der Ermessensübung grundsätzlich dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit (der Gleichmäßigkeit der Besteuerung) der Vorrang vor jenem der Rechtsbeständigkeit (Rechtskraft) zu geben; dies gilt unabhängig davon, ob sich die Wiederaufnahme letztlich zu Gunsten oder zu Ungunsten der Partei auswirken würde (Ritz, …