…Rechtliche Beurteilung II.) Bemessungsgrundlage 1. Darstellung der vom Finanzamt durchgeführten Schätzung 2. Neuberechnung der Rechtsgebühr III.) Zusammenfassung IV.) Verwendete Literatur: Glücksverträge - Gewagte Geschäfte, online Lehrbuch Zivilrecht, Kapitel 12 der Onlineversion von Barta: Zivilrecht - Grundriss und Einführung in das Rechtsdenken (http://www.uibk.ac.at/Zivilrecht…
Das entspricht der Kernaussage im Kurzlehrbuch "Österreichisches Strafrecht, Besonderer Teil I §§ 75 bis 168a StGB, sechste Auflage, RZ 1 zu § 168 StGB, von Christian Bertl und Klaus Schweighofer: "Glücksspiele sind so gut wie alle Kartenspiele, weil auch gute Spieler mit "schlechten" Karten nicht gewinnen können…
…der Gebührengesetzgeber das Verpflichtungsgeschäft als Anknüpfungspunkt für die Rechtsgeschäftsgebühren im Auge hatte. Diese Systematik ist auch § 33 TP 17 GebG immanent, wonach der Abschluss entgeltlicher Glücksverträge, wodurch die Hoffnung eines noch ungewissen Vorteiles versprochen und angenommen wird und darüber hinaus Glücksspiele (§ 1 Abs.1 GSpG)…
…Es entspricht der Ordnungslinie des Gebührengesetzes, hinsichtlich des speziellen Steuergegenstandes des § 33 TP 17 GebG "Glücksverträge und zwar Glücksspiele" eine Durchschnittsbetrachtung anzustellen, die nicht an der Verfasstheit des konkreten Spielers im konkreten Spiel ausgerichtet ist. Die unter I.) 1. gestellte zentrale Frage kann nun beantwortet…
…Schlussfolgerungen Verwendete Literatur: Arnold, Rechtsgebühren 8 2006, Bamberger/Hauptmann , Zivilrechtliche Aspekte der Immobilienverlosung, immolex 2009, 70; Glücksverträge - Gewagte Geschäfte, online Lehrbuch Zivilrecht, Kapitel 12 der Onlineversion von Barta : Zivilrecht - Grundriss und Einführung in das Rechtsdenken (http://www.uibk.ac.at/Zivilrecht); Andy Bellin , Full House…
…zu §§ 57 bis 59 und § 60 Abs. 22 GSpG, zu Artikel 3, Änderung des Gebührengesetzes 1957 und zu Artikel 6). Die Definition der Glücksverträge in § 33 TP 17 GebG stimmt wortwörtlich mit der des § 1267 ABGB überein (Fellner, Kommentar zum Gebührengesetz, zu § 33 TP 17…
…des § 33 TP 17 Abs. 1 Z 7 GebG im bürgerlichen Recht bei den Glücksverträgen ieS als Rechtsgeschäft Spiel zu verorten. 8.2. Spielregel/Funktionsweise des gegenständlichen Kartenpokerspiels in Turnierform oder als Cashgame Das Kartenpokerspiel kann in Form von "Cashgames" oder in Turnierform gespielt werden…
…ist. Doch nach der Österreichischen Rechtslage werden § 168 StGB und das Glücksspielrecht ohnehin als Teile eines in sich stimmigen Gesamtkonzeptes begriffen. Der Basisbegriff Spiel ist sowohl im Glücksspielgesetz als auch im § 168 StGB der entgeltliche Glücksvertrag iSd § 1267 ABGB. (Manfred Burgstaller, Grundfragen des Glücksspielstrafrechts, RZ…
…eigenen Tarifpost aufgezählt, z.B. Annahmeverträge, Bestandverträge, Bürgschaften, Dienstbarkeiten, Ehepakte, Glücksverträge, Vergleiche, Zessionen, Wechsel. Für diese Rechtsgeschäfte hat sich im bürgerlichen Recht ein Corpus an gesicherter Judikatur und Literatur herausgebildet. Wie der UFS RV/1665-W/06, 5.4.2007 bereits festgestellt hat, musste im…
M ergänzt, das zu dem Schluss kommt, dass der Zufall den Bluff wirkungslos machen kann. Eine Beeinflussung des Kartenpokerspiels findet natürlich durch Ideenreichtum, Kombinationsgabe, Bieten und Kaufen der Karten statt. Doch durch solche Überlegungen finden keine solchen Handlungen statt, die mit Sicherheit zum Gewinn führen…
…hierzu durch seinen steuerlichen Vertreter mit Schreiben vom 21. November 2006 folgende Stellungnahme ab: "Übersicht: 1. Grundsätzliches 2. Renten versus Raten 3. Das aleatorische Moment, der Glücksvertrag 4. Zeitrente 5. Vorhaltszitate zur Zeitrente 6. Die verfahrensgegenständlichen Rentenvereinbarungen 7. Zusammenfassung 1. Grundsätzliches Wir teilen Ihre Rechtsansicht…
…wird aufgezählt, welche Rechtsgeschäfte der Gebühr unterliegen. In § 33 TP 17 GebG besteuert das Gebührengesetz den Abschluss von Glücksverträgen (über bewegliche Sachen). Neben dem Hoffnungskauf und den Leibrentenverträgen ist auch die Wette genannt. Die Vorschriften über die Wettgebühr setzen sich zusammen aus dem Grundtatbestand, wonach…
…UFS 28.12.2012, RV/3510-W/11 und UFS 5.4.2013, RV/1071-W/12 ua., auseinandersetzte, sowie auf die bisherige Rechtssprechung des Unabhängige Finanzsenates zu diversen Glücksverträgen. (UFS 30.1.2009, RV/0470-W/02; UFS 7.10.2011, RV/0743-W…
… 33 TP 17 Abs. 1 Z. 2 GebG "Hoffnungskäufe beweglicher Sachen" entspricht. Naturgemäß weisen Loskauf als auch Hoffnungskauf Gemeinsamkeiten auf, da beides Glücksverträge sind. Nach der Kommentarmeinung Wolff in Klang III, 914 ist das Spiel in Losen kein Hoffnungskauf, da § 1273 es als Wette oder…
…einzuverleiben ist....Als Titel für den Eigentumserwerb ist uE bei Immobilienverlosungen der Gewinn der Immobilie und nicht ein Kauf anzunehmen; hierüber ist sodann eine verbücherungsfähige Urkunde samt Aufsandungserklärung zu errichten." Die Hausverlosung wird bürgerlich-rechtlich den Glücksverträgen zugeordnet, da dem aleatorischen Moment entscheidende Bedeutung zukommt…
…einzuverleiben ist....Als Titel für den Eigentumserwerb ist uE bei Immobilienverlosungen der Gewinn der Immobilie und nicht ein Kauf anzunehmen; hierüber ist sodann eine verbücherungsfähige Urkunde samt Aufsandungserklärung zu errichten." Die Hausverlosung wird bürgerlich-rechtlich den Glücksverträgen zugeordnet, da dem aleatorischen Moment entscheidende Bedeutung zukommt…
… 33 TP 17 Abs. 1 Z. 2 GebG "Hoffnungskäufe beweglicher Sachen" entspricht. Naturgemäß weisen Loskauf als auch Hoffnungskauf Gemeinsamkeiten auf, da beides Glücksverträge sind. Nach der Kommentarmeinung Wolff in Klang III, 914 ist das Spiel in Losen kein Hoffnungskauf, da § 1273 es als Wette oder…
…In Entsprechung des § 10 Abs. 2 ECG wird der Wettabschluss von Seiten der... ~Bw.... mit der Meldung "Ihre Wette wurde angenommen!" bestätigt....Der Glücksvertrag kommt am Standort der Bw., also in Y , zustande..... E. Konto 1. Um die von der ....~Bw. ....angebotenen Services nutzen zu…
…UFS 28.12.2012, RV/3510-W/11 und UFS 5.4.2013, RV/1071-W/12 ua., auseinandersetzte, sowie auf die bisherige Rechtssprechung des Unabhängige Finanzsenates zu diversen Glücksverträgen. (UFS 30.1.2009, RV/0470-W/02; UFS 7.10.2011, RV/0743-W…
…übliche Mehrzahl "Rechtsgeschäfte (§ 15 GebG), Annahmeverträge (§ 33 TP 1 GebG), Bestandverträge (§ 33 TP 5 GebG) .... und Glücksverträge (§ 33 TP 17 GebG)". Gemäß § 16 GebG entsteht die Gebührenschuld allerdings dann, "wenn die Urkunde über das Rechtsgeschäft .... errichtet wird." Das heißt, bei dem Tatbestand des Entstehens der…