…sodass auch ein Vorsteuerabzug der J-GmbH nicht erfolgen habe können. Per Saldo könne daraus für den Fiskus kein Schaden entstanden sein. Insgesamt sei auszuführen, dass eine Gläubigerbegünstigung nicht stattgefunden habe, da die M-GmbH keine Gläubiger gehabt habe zumal nur Lohnarbeiten für die J…
…Eine Zahlung der aushaftenden Abgabenschuld in der gesamten Höhe sei nicht möglich gewesen, da die Bezahlung dieser Verbindlichkeiten eine - auch strafrechtlich unzulässige - Gläubigerbegünstigung darstellen würde. Aufgrund der bestehenden Absonderungsberechtigung des Finanzamtes sei dieses ohnehin vordergründig befriedigt worden. Aus dem gegenständlichen Haftungsbescheid sei jedoch nicht erkennbar…
…eine diesbezügliche Begründung sehr wohl klar erkennbar. Dies umso mehr, als es niemals eine Gläubigerbegünstigung gegeben habe, niemals die tatsächliche Möglichkeit einer Rechtfertigung eingeräumt worden sei und vor allem den Bw niemals ein tatsächliches Verschulden mangels wirtschaftlichen "Vorhandenseins" treffe, um aushaftende Beträge nicht ordnungsgemäß zu…
…Durchsicht der Verordnung BGBl. II 2005/435 sei nicht ersichtlich, dass die Unbilligkeit der Einhebung vom Vorhandensein weiterer Verbindlichkeiten abhängig sei und der Gesichtspunkt der Gläubigerbegünstigung zu berücksichtigen wäre. Auch die Durchsicht von Fachliteratur und höchstgerichtlichen Erkenntnissen sei in dieser Hinsicht ergebnislos. Im Zuge der…
…nicht abgeführt worden seien. Es fehle also eine namentliche Zuordnung der Teile der Gesamtsumme. Im Übrigen habe es zu keiner Zeit seitens des Finanzamtes den Einwand einer Gläubigerbegünstigung gegeben. In der mündlichen Verhandlung am 18. Dezember 2007 legte der Bw. eine Bestätigung des Masseverwalters der…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 4 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde II. Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Dr. Peter Binder sowie die Laienbeisitzer Diplomtierarzt Dr. Leopold Pfeil und Ing. Günter Reitinger als weitere Mitglieder des…
…nicht korrekt bedient hätte, da zu diesem Zeitpunkt ein aufrechter Ratenbescheid vorgelegen wäre. Rückwirkend betrachtet wäre jede weitere Zahlung an das Finanzamt für diese Altschulden sogar eine Gläubigerbegünstigung zum Vorteil des Finanzamtes gewesen. Es stelle sich somit nur noch die Frage, ob die Gesellschaft die…
…dass es vor der Insolvenz, die am 11. Mai 2005 eröffnet worden sei, zu keiner Gläubigerbegünstigung gekommen sei. Der Nachweis dafür sei, dass bei dieser Insolvenz vom Masseverwalter keine vor der Insolvenz erfolgten Zahlungen angefochten worden seien. Der Masseverwalter wäre zu einer Anfechtung in Konkurs…
…Bw soeben dargelegt habe, habe er überhaupt keine Zahlungen veranlassen können. Somit könne er auch nicht für unterlassene Zahlungen oder eventuell unrechtmäßig getätigte Zahlungen (Gläubigerbegünstigung) verantwortlich gemacht werden. In der am 13. Oktober 2011 abgehaltenen Berufungsverhandlung führte der Bw ergänzend aus, dass im Haftungsbescheid des…
… 133 Abs. 1 und 2 StGB, fahrlässiger Krida nach § 159 Abs. 1 Z 2, Gläubigerbegünstigung nach § 158 Abs. 1 StGB und Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen nach § 114 Abs. 1 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz schuldig gesprochen und über ihn eine Freiheitsstrafe von 15 Monate verhängt worden, wobei die bedingte…
…Konkursforderungen in der eingangs angeführten Höhe angemeldet habe. Da das Abschöpfungsverfahren nach wie vor aufrecht sei, sei es unzulässig und führe sogar zu einer "strafbaren Gläubigerbegünstigung", wenn dem Finanzamt ein höherer Betrag als anderen Gläubigern "zugesprochen" würde. Da eine Besserstellung des Finanzamtes gegenüber anderen Konkursgläubigern…
…Höhe von € 20.083,85 und Kautionsabrechnungen in Höhe von € 13.437,32 keine Berücksichtigung in den geleisteten Zahlungen für die Beurteilung der Gläubigerbegünstigung finden dürften. Im selben Zeitraum seien Zahlungen an das Finanzamt in Höhe von € 10.893,85 geleistet worden…
…August 2010, in welcher im Wesentlichen wie folgt vorgebracht wurde: Bei einer Zahlung an einzelne Insolvenzgläubiger sei die Gefahr einer Straftat gegeben, nämlich die der Gläubigerbegünstigung; dies habe nichts damit zu tun, dass es sich bei einer Forderung aus unerlaubter Handlung um eine von der…
…Zusätzlich werde darauf hingewiesen, dass bei Erfüllung von Altverbindlichkeiten nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit der Berufungswerber sich diesbezüglich des Vergehens der Gläubigerbegünstigung gemäß § 158 StGB schuldig gemacht hätte. Über die Berufung wurde erwogen: Gegen die in den angefochtenen Bescheiden angeführten Bemessungsgrundlagen für die Lohnabgaben 2009 wurden…
…in dieser Zeit am Konto des Bw. gebucht worden, wäre der Masseverwalter zur Verhinderung der Gläubigerbegünstigung verpflichtet gewesen, eine Gegenverrechnung mit einer bestehenden Steuerschuld zu verhindern. Nach Annahme des Zahlungsplanes sei das Finanzamt jedenfalls nicht berechtigt, diese Beträge zurückzubehalten, da sie jedenfalls zur Erfüllung des…
…die S-GmbH illiquide gewesen. Aufgrund der Illiquidität seien weder an die Finanz noch an andere Gläubiger der Gesellschaft Zahlungen erfolgt, sodass es niemals zu einer Gläubigerbegünstigung gekommen sei. Erst aus dem Verkaufserlös der Liegenschaft S hätten die absonderungsberechtigten Pfandgläubiger zum Teil befriedigt werden können…
…haben, anderseits um den Ausgleich mit rechtsanwaltlicher Hilfe vorzubereiten. Bei diesen Zahlungen handle es sich allerdings um klassische Zug-um-Zug-Geschäfte, die keinesfalls als Gläubigerbegünstigung und Ungleichbehandlung der anderen Gläubiger angesehen werden könnten. So sehe auch der Verwaltungsgerichtshof (z.B. VwGH 19.11.1998…
…haben, anderseits um den Ausgleich mit rechtsanwaltlicher Hilfe vorzubereiten. Bei diesen Zahlungen handle es sich allerdings um klassische Zug-um-Zug-Geschäfte, die keinesfalls als Gläubigerbegünstigung und Ungleichbehandlung der anderen Gläubiger angesehen werden könnten. So sehe auch der Verwaltungsgerichtshof (z.B. VwGH 19.11.1998…
…keinerlei Zahlungen mehr geleistet worden. Eine Zahlung der Umsatzsteuer 7/2004 am 15. September 2004 an das Finanzamt hätte den strafrechtlichen Tatbestand der Gläubigerbegünstigung verwirklicht und wäre überdies sinnlos gewesen, da der Masseverwalter diese Zahlung mittels Anfechtung jedenfalls rückgefordert hätte. Die Nichtzahlung der Umsatzsteuer 7…
…der Finanzen bemüht, soweit dies überhaupt in seinem Verantwortungsbereich gelegen gewesen sei. Wie der Finanzverwaltung hinlänglich bekannt sei, habe es auch keine Gläubigerbegünstigung oder - benachteiligung gegeben. Die Berufung wurde mit Berufungsvorentscheidung vom 15. Oktober 2007 als unbegründet abgewiesen. Das Finanzamt führte darin aus, dass nach…