…sodass auch ein Vorsteuerabzug der J-GmbH nicht erfolgen habe können. Per Saldo könne daraus für den Fiskus kein Schaden entstanden sein. Insgesamt sei auszuführen, dass eine Gläubigerbegünstigung nicht stattgefunden habe, da die M-GmbH keine Gläubiger gehabt habe zumal nur Lohnarbeiten für die J…
…wäre dem Beschuldigten nur mehr eine anteilmäßige Befriedigung der Abgabenschulden möglich gewesen, um sich nicht dem Vorwurf der Gläubigerbegünstigung auszusetzen. Damit wären einerseits die hier notwendigen qualifizierten Verschuldenformen weggefallen und reduzierte sich andererseits der angenommene Verkürzungsbetrag, da man hier nur eine Quote von 20 % ansetzen…
Betreffend den Lohnzahlungszeitraum Jänner 2011 hatte der Beschuldigte für den belangten Verband bis zum Ablauf des 15. Februar 2010 Lohnsteuern in Höhe von € 318,49, Dienstgeberbeiträge in Höhe von € 303,30 und Zuschläge zu diesen in Höhe von € 24,26 zu entrichten…
… 33 Abs. 2 lit. a oder 49 Abs. 1 lit. a FinStrG ein insolvenzrechtliches Verbot einer Gläubigerbegünstigung entgegenstünde: Die Nichtentrichtung oder Nichtabfuhr geschuldeter Selbstbemessungsabgaben für sich alleine ist kein strafbarer Tatbestand (vgl. bereits oben § 49 Abs. 1 lit. a letzter Halbsatz FinStrG: die Versäumung eines…
…Eine Zahlung der aushaftenden Abgabenschuld in der gesamten Höhe sei nicht möglich gewesen, da die Bezahlung dieser Verbindlichkeiten eine - auch strafrechtlich unzulässige - Gläubigerbegünstigung darstellen würde. Aufgrund der bestehenden Absonderungsberechtigung des Finanzamtes sei dieses ohnehin vordergründig befriedigt worden. Aus dem gegenständlichen Haftungsbescheid sei jedoch nicht erkennbar…
…eine diesbezügliche Begründung sehr wohl klar erkennbar. Dies umso mehr, als es niemals eine Gläubigerbegünstigung gegeben habe, niemals die tatsächliche Möglichkeit einer Rechtfertigung eingeräumt worden sei und vor allem den Bw niemals ein tatsächliches Verschulden mangels wirtschaftlichen "Vorhandenseins" treffe, um aushaftende Beträge nicht ordnungsgemäß zu…
…Durchsicht der Verordnung BGBl. II 2005/435 sei nicht ersichtlich, dass die Unbilligkeit der Einhebung vom Vorhandensein weiterer Verbindlichkeiten abhängig sei und der Gesichtspunkt der Gläubigerbegünstigung zu berücksichtigen wäre. Auch die Durchsicht von Fachliteratur und höchstgerichtlichen Erkenntnissen sei in dieser Hinsicht ergebnislos. Im Zuge der…
…nicht abgeführt worden seien. Es fehle also eine namentliche Zuordnung der Teile der Gesamtsumme. Im Übrigen habe es zu keiner Zeit seitens des Finanzamtes den Einwand einer Gläubigerbegünstigung gegeben. In der mündlichen Verhandlung am 18. Dezember 2007 legte der Bw. eine Bestätigung des Masseverwalters der…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 4 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde II. Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Dr. Peter Binder sowie die Laienbeisitzer Diplomtierarzt Dr. Leopold Pfeil und Ing. Günter Reitinger als weitere Mitglieder des…
…Wesentlichen ausschließlich im Rahmen von Zug-um-Zug-Geschäften bzw. gegen kongruente Deckung erfolgt, weshalb diese Zahlungen nicht als Gläubigerbegünstigung gewertet werden könnten. So sehe auch der VwGH nur die Begleichung von bestehenden alten Verbindlichkeiten, nicht aber die kongruente Bezahlung laufender Ausgaben als haftungsbegründend an…
…laut Konkursordnung hätten in einem Abschöpfungsverfahren alle Gläubiger ihre Forderungen ausschließlich beim Treuhänder anzumelden. Bei Zahlungen an die Finanzbehörde würde er sich der Gläubigerbegünstigung strafbar machen. Weiters werde zur Buchungsmitteilung 1 vom 10.1.2011 mit einem Rückstand von 12.263,02 € eine Stellungnahme…
…worden sei. Das verbleibende Restguthaben i.H.v. € 75,19 sei rückgezahlt worden. Die Beschwerdeführerin brachte vor, dass die Vorgangsweise der Abgabenbehörde eine massive Gläubigerbegünstigung darstelle, da andere Gläubiger lediglich die 22 % Quote erhalten haben, die Abgabenbehörde jedoch den gesamten aushaftenden Betrag einbehalten habe…
…behauptet. Aus dem in der Beschwerde vom 4.10.2012 erhobenen Einwand, wonach "in den betreffenden Jahren bei der österreichischen GmbH lediglich Zug um Zug Geschäfte abgewickelt" worden wären, die keine Gläubigerbegünstigung darstellen würden, ist für den Beschwerdeführer nichts zu gewinnen. Dieser verkennt die Rechtslage…
…Der Bf. müsse einen Vermögensvorteil versteuern, obwohl ihm ein solcher nicht zugeflossen sei. Im Ergebnis führe dies zu einer gesetzlich nicht erlaubten Gläubigerbegünstigung des Finanzamtes, da Steuern eingefordert würden, die nur durch Schuldnachlässe anderer Gläubiger entstanden seien, wobei die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Einkommensteuervorschreibung…
…seitens des Masseverwalters keine zusätzliche Gläubigerbevorzugung festgestellt werden können. Die offensichtlichen Gläubigerbegünstigungen seien seitens des Masseverwalters zurückgefordert und der Masse zugeführt worden. Auf Grund der obigen Ausführung sei von einer Schlechterstellung der Finanzbehörde in keiner Weise auszugehen. In Anbetracht des bereits angeführten allgemeinen schwierigen Umfelds…
…er den Standpunkt, die Abgabenentrichtung sei zum Fälligkeitszeitpunkt nicht möglich gewesen, da die Konkurseröffnung schon absehbar gewesen sei und er damit wohl eine klar erkennbare Gläubigerbegünstigung vorgenommen hätte. Zur Vermeidung einer Pflichtverletzung habe er bereits Anfang August 2007 sämtliche Zahlungen an Gläubiger eingestellt. Eine Entrichtung…
…nicht korrekt bedient hätte, da zu diesem Zeitpunkt ein aufrechter Ratenbescheid vorgelegen wäre. Rückwirkend betrachtet wäre jede weitere Zahlung an das Finanzamt für diese Altschulden sogar eine Gläubigerbegünstigung zum Vorteil des Finanzamtes gewesen. Es stelle sich somit nur noch die Frage, ob die Gesellschaft die…
…dass es vor der Insolvenz, die am 11. Mai 2005 eröffnet worden sei, zu keiner Gläubigerbegünstigung gekommen sei. Der Nachweis dafür sei, dass bei dieser Insolvenz vom Masseverwalter keine vor der Insolvenz erfolgten Zahlungen angefochten worden seien. Der Masseverwalter wäre zu einer Anfechtung in Konkurs…
…Bw soeben dargelegt habe, habe er überhaupt keine Zahlungen veranlassen können. Somit könne er auch nicht für unterlassene Zahlungen oder eventuell unrechtmäßig getätigte Zahlungen (Gläubigerbegünstigung) verantwortlich gemacht werden. In der am 13. Oktober 2011 abgehaltenen Berufungsverhandlung führte der Bw ergänzend aus, dass im Haftungsbescheid des…
… 133 Abs. 1 und 2 StGB, fahrlässiger Krida nach § 159 Abs. 1 Z 2, Gläubigerbegünstigung nach § 158 Abs. 1 StGB und Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen nach § 114 Abs. 1 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz schuldig gesprochen und über ihn eine Freiheitsstrafe von 15 Monate verhängt worden, wobei die bedingte…