…Abgabenschulden zur Gänze. Der Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger - bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits - an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre, obliegt dem Vertreter. Im gegenständlichen Verfahren wurde dem Bw. schon vor Erlassung des berufungsgegenständlichen Haftungsbescheides…
…Abgabenschulden zur Gänze. Der Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger - bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits - an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre, obliegt dem Vertreter. Im gegenständlichen Verfahren wurde dem Bw. schon vor Erlassung des berufungsgegenständlichen Haftungsbescheides…
…bestimmten Tag eines Monats (Fälligkeitstag; bei den Selbstbemessungsabgaben in der Regel der 15. eines Monats) eine massive Bevorzugung anderer Gläubiger im Zeitraum vor oder nach diesem Stichtag außer Betracht bleiben, sodass die vom Berufungswerber angestellte Zeitraumbetrachtung nicht nur praktikabler ist, sondern auch zu sachgerechteren Ergebnissen…
…000,00). Mangels nochnicht verrechneter Verlustabzüge entspricht dieser Gewinn auch der Bemessungsgrundlage für die KöSt. Der Gewinn resultiert aus dem Verzicht der Gläubiger im Zuge des Zwangsausgleichs. Bereits seit März 2004 - somit schon etwa ein Jahr vor Konkurseröffnung - meldete die Bw. keine Umsätze. Tätigkeiten anderer…
…M. vom 15. Feber 2000 betreffend Feststellung der Schlussrechnung und Verteilung im Insolvenzverfahren; Aufstellung der Gläubiger mit jeweiliger Höhe der Rate; halbjährliche Zahlungsbestätigungen für jeden einzelnen Gläubiger Im Zuge der Veranlagung der Bw. zur Einkommensteuer für die Jahre 2000 bis 2002 wurde die Bw. erklärungsgemäß…
…gelingen. Zur Argumentation des Bw, die vollständige Bezahlung von Fixkosten schade bei gleichzeitig anteiliger Bedienung der sonstigen Gläubiger im Hinblick auf die Kausalität der schuldhaften Pflichtverletzung eines Geschäftsführers nicht, hat das Finanzamt auf eine Entscheidung des unabhängigen Finanzsenates verwiesen. In seiner Stellungnahme vom 10. September…
…bestimmten Tag eines Monats (Fälligkeitstag; bei den Selbstbemessungsabgaben in der Regel der 15. eines Monats) eine massive Bevorzugung anderer Gläubiger im Zeitraum vor oder nach diesem Stichtag außer Betracht bleiben, sodass die vom Berufungswerber angestellte Zeitraumbetrachtung nicht nur praktikabler ist, sondern auch zu sachgerechteren Ergebnissen…
…Schulden (bzw. aller Gläubiger) hinaus (zB VwGH 25.2.2003, 97/14/0164). Die Geltendmachung der Haftung stellt die letzte Möglichkeit zur Durchsetzung des Abgabenanspruches dar. Die Haftungsschuld wurde vom Finanzamt im Insolvenzverfahren des Berufungswerbers angemeldet. Dieses wurde bereits mit einem Zwangsausgleich abgeschlossen, sodass zumindest…
…dieser Betrag auch nicht zur Befriedigung unbesicherter Gläubiger verwendet haben werden können. Die Behauptung, dass der Bw. den Betrag von S 10 Mio. treuhänderisch für die Abwicklung der Insolvenzen der Firmengruppe erhalten habe, könne nicht stimmen, da im Insolvenzverfahren ausschließlich der Masseverwalter zuständig sei und…
…abgedeckt worden. Es verbleibe daher nur ein Haftungsbetrag von insgesamt 205.627,25 S. Die Lohnabgaben und sonstigen Selbstberechnungsabgaben seien dem Finanzamt immer termingerecht zur Kenntnis gebracht worden. Aus dem laufenden Insolvenzverfahren sei für die Gläubiger eine günstige Entwicklung der Quote zu erwarten, weshalb eine…
…sodass sich daraus eine Quote von 367,18 € ergäbe. Ausgehend von den im Insolvenzverfahren der Fa. K GmbH angemeldeten Konkursforderungen in Höhe von 251.342,43 € (Bericht des Masseverwalters vom 11.10.2005) ergäbe sich für diese Konkursgläubiger eine zusätzliche Quote von 0…
…Zeitraum praktizierten Vorgangsweise aus der nicht gleichzeitigen Abfuhr der Lohnabgaben mit der Hinausgabe der Gehaltsschecks eine schuldhafte Pflichtverletzung der Bw (gemeint wohl: nicht) ableiten. Zu einer Begünstigung anderer Gläubiger sei es im Vorfeld der Insolvenz nicht gekommen. An das Finanzamt seien laufend Zahlungen geleistet worden…
…747,74 €) ist daher im die Quote von 2,5% übersteigenden Ausmaß sachlich unbillig, weil die Zustimmung der übrigen Gläubiger zum Zahlungsplan und damit zur Entschuldung des Bw. die aus dem Sanierungsgewinn resultierenden Abgaben miteinbezog. Dass der Bw. ein weiteres Insolvenzverfahren hätte anstrengen müssen…
…bei einer Körperschaft außerhalb einer Gruppe - eine allfällige Ausgleichsquote anzugeben sei. Die Regelung des § 23a KStG 1988 stelle den Fiskus den anderen Gläubigern gleich, die im Rahmen eines Ausgleiches auf ihre Forderungen verzichtet hätten. Aus der Literatur gehe darüber hinaus hervor, dass es sich bei …
…seien und einzelne Gläubiger im maßgeblichen Zeitraum sogar zur Gänze befriedigt worden seien. Hinsichtlich der Verrechnung des Guthabens aus der Körperschaftsteuererklärung 2004 sei zu bemerken, dass außerhalb eines Insolvenzverfahrens die zwingende Verrechnungsvorschrift des § 214 Abs. 1 BAO zu befolgen sei. Sobald ein Insolvenzverfahren eröffnet sei…
…dass die Nichteröffnung des Insolvenzverfahrens im November 1997 das Vorliegen einer Insolvenzsituation zu diesem Zeitpunkt widerlege. Die Beteiligung des FA am Gläubigernachlass und die Umschuldung der Kreditverbindlichkeiten auf ein neues Bankinstitut beweise zudem, dass sowohl die Gläubiger als auch der neue Gesellschafter von einer Sanierbarkeit…
…Sachverhalt auch dem gegenständlichen Beschwerdeverfahren zugrunde liegt, und hält eine Anwendung dieser Bestimmung für den hier gegenständlichen Fall denkbar, dass ein Gläubiger seine Forderung im Insolvenzverfahren deshalb nicht anmeldet, weil er über die Existenz der Forderung nicht Bescheid weiß, und diese Unkenntnis auf ein zumindest…
…in dem sie bei seinem Gläubiger eingehen und damit eine Verminderung der Schulden bewirken würden. Gegen diese Bescheide erhob der Steuerpflichtige rechtzeitig Berufung (in zwei im Wesentlichen gleich lautenden Berufungsschriften jeweils vom 23.11.2006) in welcher er begründend Folgendes ausführte: Bekämpft werde die Zurechnung…
…erfolgten Zahlung der Ausgleichsquote zu Unrecht keine Schadensgutmachung im Sinne des § 29 Abs. 2 FinStrG. Die Wirkungen eines außergerichtlichen Ausgleiches seien dieselben wie im gerichtlichen Insolvenzverfahren; auch der Grundsatz der Gleichbehandlung der Gläubiger sei im gerichtlichen wie im außergerichtlichen Ausgleichsfall bei sonstiger Nichtigkeit zu wahren…
…die Rechtslage verkenne und er damit offenkundig bei der Verfügung über die vorhandenen Mittel bestimmte Gläubiger benachteilige und gegen das Gleichbehandlungsgebot verstoße. Eine Befriedigung neu eingegangener Verbindlichkeiten im gleichen Verhältnis wie die übrigen Verbindlichkeiten wird hiedurch keinesfalls ausgeschlossen. Auch der in der Berufungsvorentscheidung vertretenen Meinung…