…an den Gläubiger (Sicherungsnehmer) geht die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger über, wenn es sich bei diesem um einen Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts handelt (§ 19 Abs. 1b lit. a UStG 1994). 16.2.8. Istbesteuerung und Vorsteuerabzug bei Anzahlungen im Insolvenzverfahren 16…
…besonders darauf bedacht gewesen sei, keinen Begünstigungstatbestand iSd § 158 StGB zu verwirklichen und dass eine Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger im Rahmen der Schlussverteilung durch den Masseverwalter stattgefunden habe, sei zu entgegnen, dass der Geschäftsführer die dem Abgabengläubiger gegenüber bestehende Pflicht zur zumindest anteiligen Tilgung der Abgabenforderungen…
…schuldhafte Verletzung der dem Vertreter auferlegten Pflichten vorliege würde. Einziger Gläubiger im Insolvenzverfahren der Primärschuldnerin sei das Finanzamt gewesen. Auslöser für das Insolvenzverfahren wäre die Abgabenachforderung an Kapitalertragsteuer 2014 auf Grund der Außenprüfung durch die Abgabenbehörde. Die Nachforderung an Kapitalertragsteuer würde sich aus einer Rechtsfrage…
…teilte der steuerliche Vertreter des Beschwerdeführers mit, dass einziger Gläubiger im Insolvenzverfahren der Primärschuldnerin die Dienstnehmerin bzw. der IEF, die NÖGKK sowie das Finanzamt als Abgabenbehörde gewesen seien. Auslöser für das Insolvenzverfahren wäre die Abgabenachforderung auf Grund der Außenprüfung durch die Abgabenbehörde. Ab Fälligkeit bzw…
…Quote auf den Benachteiligungsbetrag bei den betreffenden Abgaben entfallen würden, wenn jeder Gläubiger gleichbehandelt worden wäre. Nach der Berechnung des Finanzamtes (nach der Zeitraumbetrachtung im jeweiligen Monat der Fälligkeit) entspreche demnach die Haftungssumme € 181.227,21 abzüglich der Verteilungsquote aus dem Insolvenzverfahren. Daraus resultiere…
…seinerzeit offengelegt worden. Fakt sei auch, dass Herr P-1 als Geschäftsführer der GmbH keinerlei Zahlungen in irgendwelcher Form (mit Ausnahme des Kostenvorschusses für das Gericht) geleistet habe. Im Verhältnis zu anderen Gläubigern sei das Finanzamt besser bedient worden, auch dies sei aktenkundig, da Zahlungen…
…müsste sich der Betrag, welcher nunmehr gegen Herrn ***2*** im Haftungsbescheid ausgesprochen wurde, verringert haben. Aufgrund der Kontoaufstellung, die dem Bescheid beiliegt, ist jedoch hier kein Eingang zu ersehen. Weiters ist im Insolvenzverfahren, hätte man den Konkursakt seitens der Gläubigerin bzw. des Magistrats der Stadt…
…stets darüber Bescheid gewusst habe, wie viele Angestellte die GmbH aktuell beschäftigt habe und welche Kosten dadurch entstünden. Bei Abstandnahme von der Haftung würde die Abgabenbehörde wie alle anderen Gläubiger im Insolvenzverfahren der Gesellschaft behandelt werden. Unbillig wäre es im vorliegenden Fall jedenfalls, den Bf…
…Abgabenschulden zur Gänze. Der Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger - bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits - an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre, obliegt dem Vertreter. Im gegenständlichen Verfahren wurde dem Bw. schon vor Erlassung des berufungsgegenständlichen Haftungsbescheides…
…Abgabenschulden zur Gänze. Der Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger - bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits - an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre, obliegt dem Vertreter. Im gegenständlichen Verfahren wurde dem Bw. schon vor Erlassung des berufungsgegenständlichen Haftungsbescheides…
…und ihm darüber hinaus für diese Zeiträume auch keinerlei Verschulden treffen könne, zumal - wie oben bereits ausgeführt - es an Mitteln gefehlt habe, sämtliche Gläubiger im für den Bf. haftungsrelevanten Haftungszeitraum auch nur annähernd befriedigen. Eine Annahme eines Verschuldens sei denkunmöglich und belaste die Bescheide durch…
…im Insolvenzverfahren hingegen nach den Bestimmungen der §§ 28 bis 31 IO unter den dort genannten Voraussetzungen bzw. im Rahmen der Verteilungsgrundsätze nach den Vorschriften der §§ 128 bis 136 IO zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung. Für die Frage, ob andere andrängende Gläubiger gegenüber dem Bund als Abgabengläubiger…
…bestimmten Tag eines Monats (Fälligkeitstag; bei den Selbstbemessungsabgaben in der Regel der 15. eines Monats) eine massive Bevorzugung anderer Gläubiger im Zeitraum vor oder nach diesem Stichtag außer Betracht bleiben, sodass die vom Berufungswerber angestellte Zeitraumbetrachtung nicht nur praktikabler ist, sondern auch zu sachgerechteren Ergebnissen…
…000,00). Mangels nochnicht verrechneter Verlustabzüge entspricht dieser Gewinn auch der Bemessungsgrundlage für die KöSt. Der Gewinn resultiert aus dem Verzicht der Gläubiger im Zuge des Zwangsausgleichs. Bereits seit März 2004 - somit schon etwa ein Jahr vor Konkurseröffnung - meldete die Bw. keine Umsätze. Tätigkeiten anderer…
…M. vom 15. Feber 2000 betreffend Feststellung der Schlussrechnung und Verteilung im Insolvenzverfahren; Aufstellung der Gläubiger mit jeweiliger Höhe der Rate; halbjährliche Zahlungsbestätigungen für jeden einzelnen Gläubiger Im Zuge der Veranlagung der Bw. zur Einkommensteuer für die Jahre 2000 bis 2002 wurde die Bw. erklärungsgemäß…
…gelingen. Zur Argumentation des Bw, die vollständige Bezahlung von Fixkosten schade bei gleichzeitig anteiliger Bedienung der sonstigen Gläubiger im Hinblick auf die Kausalität der schuldhaften Pflichtverletzung eines Geschäftsführers nicht, hat das Finanzamt auf eine Entscheidung des unabhängigen Finanzsenates verwiesen. In seiner Stellungnahme vom 10. September…
…dem Gläubiger (Rechtsanwalt ***RA6*** als Masseverwalter im Insolvenzverfahren der ***Hotel*** GmbH) einen Betrag von 50.000,00 € zu schulden und verpflichteten sich, diesen Betrag bis 01.06.2012 zu bezahlen. Gleichzeitig verpflichteten sie sich, ihrerseits im Insolvenzverfahren der ***Hotel*** GmbH keine Forderungen anzumelden. Mit…
…wäre (VwGH 18.03.2013, 2011/16/0184). Mit den für die GmbH im Insolvenzverfahren vorgelegten Anmeldungsverzeichnis vom 29.11.2012 wurde im gegenständlichen Fall der Beweis der Gleichbehandlung aller Gläubiger nicht erbracht. Es ist auch nicht die Aufgabe der Behörde, auf Grund des Vorbringens…
…Höhe von Euro 93.602,92 bestanden. Argumentiert wurde: "Im Zuge des Insolvenzverfahrens wurde von den Gläubigern einer Sanierung mit einer Quote von 20% zugestimmt." In Erfüllung dieses Quotenplanes wären dem Finanzamt Euro 32.286,30 überwiesen worden, sodass sich unter Berücksichtigung weiterer in der…
…nach rechtskräftiger Aufhebung des Insolvenzverfahrens entstandener Steuergutschrift, ist rechtlich zulässig […]." Am 17.05.2018 stellte der BF einen Vorlageantrag zur Entscheidung durch das Bundesfinanzgericht (BFG). Darin wurde vorgebracht: " [...] Im Sinne einer effizienten Vorgangsweise, kann es nicht erforderlich sein, jeden einzelnen Gläubiger individuell zu beurteilen…