…2002 von Stadt in das Salzkammergut verlegt. Der Bw ermittelt den Gewinn durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung gemäß § 4 Abs. 3 EStG 1988 nach der Nettomethode (Umsatzsteuer als durchlaufender Posten). Über das Vermögen des Bw wurde am 9. August 2005 das Konkursverfahren eröffnet, das am 27…
…der Einnahmenüberschussrechnung zum Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs 1 EStG nur zu Beginn eines Kalenderjahres zulässig sei. In den Vorlageanträgen vom 1. Oktober 2007 brachte der Berufungsführer vor, dass kein Übergang der Gewinnermittlung von § 4 Abs 3 EStG auf § 4 Abs 1 EStG durchgeführt worden sei…
…Der Berufungswerber hat den Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG 1988 ermittelt und beantragt in der Berufung, auf die Betriebsausgabenpauschalierung zu wechseln. Beide Gewinnermittlungsarten schließen sich jeweils aus. Der Abgabepflichtige kann im Laufe des Verwaltungsverfahrens jederzeit eine neue Wahl treffen (vgl. VwGH 4.6.2003…
…nicht nennenswerter Höhe, nur Einkünfte aus ihren Beteiligungen an den beiden OEG's. Den Gewinn ermittelte die Bw. durch Einnahmen- Ausgabenrechnung gemäß § 4 Abs. 3 EStG. In den für die Jahre 1993 bis 1996 eingereichten Steuererklärungen bzw. Einnahmen- Ausgaben - Rechnungen wies die Bw. Einkünfte aus…
…ist aber, dass dem Jahr 1996 eben eine Phase größerer Investitionen in den Wildbestand vorangegangen ist und dass sich auf Grund der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG der Einkauf des Wildes bereits bei Bezahlung in den Jahren 1993 bis 1995 als Betriebsausgabe auswirkt, die…
…der von ihm gewählten Gestaltung sein Wahlrecht im Sinn einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG 1988 ausgeübt (vgl. BFH 2.3.1978, BStBl. II 431). Der spätere Antrag, der Besteuerung einen nach § 4 Abs. 1 EStG 1988 zu ermittelnden Gewinn zu Grunde zu legen…
…wurde nach Wiederholung des bisherigen Berufungsvorbringens die Begründung betreffend des Antrags um Anerkennung der im Jahr 1997 vorgeschriebenen Umsatzsteuern für die Jahre 1990 bis 1994 durch folgende Ausführungen ergänzt: Infolge der Betriebsaufgabe im Jahr 1995 sei von der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG 1988…
…den Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG 1988 ermittelt und somit nur notwendigen Betriebsvermögen in die Bilanz aufgenommen werden kann. Die Beteiligung an der SGmbH stellt kein notwendigen Betriebsvermögen dar und ist somit eine Bilanzberichtigung nicht möglich. Da die Beteiligung nicht Betriebsvermögen darstellt, kann auch…
…Verordnung als Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG 1988 gilt und sich daher ein Übergangsgewinn bei einem Wechsel zwischen der Pauschalierung und dem Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 oder § 5 ergibt. In Tz 423/1 wird diese Ansicht explizit auf die Bestimmung des § 3 Abs…
…Überprüfung der Eintragungen jederzeit möglich ist..." Nach Lehre und ständiger VwGH-Rechtsprechung sind aufgrund des § 126 Abs 2 BAO auch bei einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG Aufzeichnungen zu führen, die den Formvorschriften des § 131 BAO entsprechen. Wie aus § 131 Abs 2 BAO hervorgeht…
…Einnahme oder Ausgabe angesetzt worden (vgl auch Pkt 4 der Berufungsergänzung vom 15. November 2004). Hingegen vertraten Prüferin/Finanzamt die Ansicht, dass Kursgewinne bzw Kursverluste iZm Fremdwährungsdarlehen bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG 1988 im Zeitpunkt und im Ausmaß der Tilgung zu berücksichtigen…
… 4 Abs 3 EStG ist eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung eine Gegenüberstellung der tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben eines Jahres. Gemäß der PauschVO ist für einen Einheitswert unter 900.000,00 die Vollpauschalierung eine Gewinnermittlung, die einer Buchführung gleicht. Die Vollpauschalierung ist eine Gesamtschätzung nach äußeren Merkmalen…
…jedenfalls: ... 4. Ein Forschungsfreibetrag in Höhe von 25% für Aufwendungen (Ausgaben) zur Forschung und experimentellen Entwicklung, ... ... 8. und 10. Ein Bildungsfreibetrag von höchstens 20% der Aufwendungen, ... Im Zuge der Gewinnermittlung durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG 1988 werden demnach nicht nur tatsächliche…
…gekauft). Zur Bestimmung des § 4 Abs. 10 Z 3 lit. a EStG 1988, wonach beim Übergang auf die Gewinnermittlung nach § 5 EStG 1988 der Grund und Boden steuerneutral auf den höheren Teilwert im Zeitpunkt des Überganges aufzuwerten ist, wobei jedoch die Anschaffungskosten nicht überstiegen werden…
…gewesen seien. Ausdrücklich werde vorgebracht, dass in den handelsrechtlichen Jahresabschlüssen der Bw ab 1993 entsprechende Bilanzberichtigungen vorgenommen worden seien. Für Verbindlichkeiten bestehe - anders als für Rückstellungen - auch bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG eine Passivierungspflicht, sodass nunmehr jedenfalls das Gebot einer Bilanzberichtigung bestehe, während…
…gewesen seien. Ausdrücklich werde vorgebracht, dass in den handelsrechtlichen Jahresabschlüssen der KG ab 1993 entsprechende Bilanzberichtigungen vorgenommen worden seien. Für Verbindlichkeiten bestehe - anders als für Rückstellungen - auch bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG eine Passivierungspflicht, sodass nunmehr jedenfalls das Gebot einer Bilanzberichtigung bestehe, während…
…wohl mit dem von ihm ins Treffen geführten Gleichheitssatz (Art. 7 B-VG) im Einklang steht: Vertritt der Gewinnermittler nach § 4 Abs. 3 EStG 1988 die Auffassung, dass eine Gewinnermittlung durch Basispauschalierung nach § 17 EStG 1988 gesamthaft für ihn günstiger ist, hat er die Wahlmöglichkeit…
…Art. 7 B-VG) im Einklang steht (vgl. RV/1237-L/08 vom 25.11.2008): Vertritt der Gewinnermittler nach § 4 Abs. 3 EStG 1988 die Auffassung, dass eine Gewinnermittlung durch Basispauschalierung nach § 17 EStG 1988 gesamthaft für ihn günstiger ist, hat er die Wahlmöglichkeit…
…gewesen seien. Ausdrücklich werde vorgebracht, dass in den handelsrechtlichen Jahresabschlüssen der KG ab 1993 entsprechende Bilanzberichtigungen vorgenommen worden seien. Für Verbindlichkeiten bestehe - anders als für Rückstellungen - auch bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG eine Passivierungspflicht, sodass nunmehr jedenfalls das Gebot einer Bilanzberichtigung bestehe, während…
… 5 Abs. 1 EStG abgeleitet (vgl. Doralt, a.a.O, § 4 Tz 9 mit Judikatur- und Literaturhinweisen). Solange ein Gewerbetreibender im Firmenbuch eingetragen ist, besteht daher eine Buchführungspflicht, die gemäß § 17 Abs. 2 Z 1 EStG eine Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen ausschließt. Da das Einzelhandelsunternehmen des…