…mit einem entsprechenden Maß an Gewissheit anzunehmen sein, dass der neue Beruf ausgeübt werden kann. Entsprechend können Aufwendungen vor Beginn einer betrieblichen (werbenden) Tätigkeit Betriebsausgaben sein, wenn die Eröffnung eines Gewinnbetriebes tatsächlich beabsichtigt ist. Die Abzugsfähigkeit setzt voraus, dass ein ausreichender Zusammenhang mit den künftigen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Eveline Umgeher, Witwerfortbetrieb DI Franz Umgeher, Wirtschaftstreuhänder, 1110 Wien, Mautner Markhofgasse 13-15/5/23, vom 26. September 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 21. und 22. Bezirk vom 20. September…
…die nicht auf die Erzielung von Einnahmenüberschüssen gerichtet sei, genüge daher nicht um einen nach landwirtschaftlichen Grundsätzen arbeitenden Gewinnbetrieb annehmen zu können. Wende man diese Regeln auf den hier vorliegenden Fall an, so ergebe sich, dass die gegenständlichen Ackerflächen nicht als Land- und Forstwirtschaftliches Vermögen…
…ATS 7.971,00. Die Festsetzung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb mit Null sei erfolgt, weil das Unternehmen kein Gewinnbetrieb sei und daher als Liebhabereibetrieb zu beurteilen sei. Nach Ansicht des Bw. sei aus folgenden Gründen ab 1998 keine Liebhaberei gegeben: Zur Eröffnung eines Gewerbebetriebes sei…
…aufgenommen worden. Die Aufwendungen seien irrtümlicherweise unter dem Titel Werbungskosten begehrt worden. Im vorliegenden Fall seien sie (Aufwendungen) nämlich vorbereitende Betriebsausgaben. Aufwendungen vor Beginn der betrieblichen Tätigkeit seien Betriebsausgaben, wenn die Eröffnung eines Gewinnbetriebes tatsächlich beabsichtigt sei (Hofstätter/Reichel, Kommentar zum EStG, § 4, Tz 235)…
…und der sonstigen Aufwendungen etc.) entstanden. Mit dem Austausch der Geschäftsführung und der strategischen Neuausrichtung der Gesellschaft hat sich der Bxx-Konzern fremdüblich verhalten und die Berufungswerberin mit dem neuen Geschäftsführer wieder zu einem Gewinnbetrieb entwickelt. 10. Da das angewendete Wiederverkaufspreisverfahren als Standardmethode für Vertriebsgesellschaften…
…werde diese Tätigkeit abgabenrechtlich als begünstigungsschädlicher Betrieb beurteilt. Dieser begünstigungsschädliche Betrieb liege vor, da der Verein einen sogenannten Gewinnbetrieb unterhalte und nachhaltig Gewinne anfallen bzw. das Gewinnstreben erkennbar sei. Umso mehr würden Investitionsentscheidungen für längerfristig dem Betrieb dienender Wirtschaftsgüter erst nach gründlicher betriebswirtschaftlicher Planungsrechnung durch…
…Gemeinschaftsgebiet der Europäischen Union hätten. Nach § 44 BAO trete der Verlust aller abgabenrechtlichen Begünstigungen dann ein, wenn der begünstigte Rechtsträger einen Gewinnbetrieb führe. Nach § 23 Z 2 EStG 1988 zählten zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb auch "Gewinnanteile der Gesellschafter von Gesellschaften, bei denen die Gesellschafter…
…dabei die betriebswirtschaftliche Ausrichtung. Andererseits beweisen die Wirtschaftsdaten des Vereins keinen Verlustbetrieb, sondern stellt sich bei Betrachtung der Gesamttätigkeit des Vereins trotz zwischenzeitiger Verluste in Summe ein Gewinnbetrieb heraus, zumal sich im Streitjahr ein positives Eigenkapital von S 13.529,70 ergibt, welches sich durch…
…H.A. als atypisch stiller Mitunternehmer bei seiner Einkommensteuererklärung als Steuerminderungsposten in Ansatz bringen konnte. Nach Verschmelzung der "V Ges mbh" mit der " H.A. Ges mbh" wurde aus einem Verlustbetrieb ein Gewinnbetrieb. Somit war auch die atypisch stille Beteiligung nicht mehr von Nutzen, und…
…wird. Tatsächlich auftretende, jedoch nicht erstrebte Gewinne (Zufallsgewinne) ändern nichts am Vorliegen eines Geschäftsbetriebes, nachhaltig anfallende Gewinne führen jedoch zur Annahme eines - prinzipiell zum Verlust abgabenrechtlicher Begünstigungen führenden - Gewinnbetriebes. In § 2 der Satzung ist festgelegt, dass kein Gewinn angestrebt wird. Unechte Mitgliedsbeiträge sind steuerpflichtig, wenn…
…weshalb festzustellen war, ob allenfalls Betriebsausgaben vorliegen könnten. Nach Lehre und Rechtsprechung können Aufwendungen vor Beginn einer betrieblichen Tätigkeit Betriebsausgaben sein, wenn die Eröffnung eines Gewinnbetriebes tatsächlich beabsichtigt ist. Aufwendungen zur Erzielung künftiger Betriebseinnahmen stellen dann Betriebsausgaben dar, wenn ein ausreichender konkreter Zusammenhang mit den…
…die Fläche von 3,3 ha ein abbaubares Schottervorkommen von 750.000,00 m³; das entspricht einer tatsächlich abbaubaren Durchschnittsmächtigkeit von 22,73 m Tiefe/m² Fläche. F) Lt. Gewinnbetriebsplan von Dipl.Ing. E vom 12.11.2001 - betroffene Gst der EZ 6 : 4 , 3 …
…4, Anm. 57). Diese Betrachtung gilt in gleicher Weise auch für Werbungskosten. Aufwendungen vor Beginn der betrieblichen (werbenden) Tätigkeit können Betriebsausgaben sein, wenn die Eröffnung eines Gewinnbetriebes beabsichtigt ist (Doralt, EStG11, § 4 Tz 235 und die dort zitierte Judikatur des VwGH und Literatur). Der Bw…
…Tatsächlich auftretende, jedoch nicht erstrebte Gewinne (Zufallsgewinne) ändern nichts am Vorliegen eines Geschäftsbetriebes, nachhaltig anfallende Gewinne führen jedoch zur Annahme eines - prinzipiell zum Verlust abgabenrechtlicher Begünstigungen führenden - Gewinnbetriebes. In den Statuten des Bw ist der Ausschluss der Gewinnerzielungsabsicht verankert. Tatsächlich har der Bw in den…
…die Einnahmen der berufungsgegenständlichen Veranlagungsjahre mindern, wenn sie als "vorweggenommene Betriebsausgaben" (§ 4 EStG) zu qualifizieren sind. Aufwendungen vor Beginn der betrieblichen Tätigkeit können (nur) dann Betriebsausgaben sein, wenn die Eröffnung eines Gewinnbetriebes tatsächlich beabsichtigt ist (VwGH 2.11.1951, 2717/49 sowie Doralt, EStG11, § 4…
…Abs. 4 EStG 1988 sind die Aufwendungen oder Ausgaben, die durch den Betrieb veranlasst sind, Betriebsausgaben. Aufwendungen vor Beginn der betrieblichen Tätigkeit können Betriebsausgaben sein, wenn die Eröffnung eines Gewinnbetriebes tatsächlich beabsichtigt ist; das gilt auch dann, wenn es zu keiner Betriebseröffnung kommt (vgl. Doralt…
…als Vorbereitungshandlungen für die Tätigkeit als Energethikers anzusehen wären und daher zur Gänze bzw. zur Hälfte als vorweggenommene Betriebsausgaben absetzbar seien. Aufwendungen vor Beginn der betrieblichen Tätigkeit können Betriebsausgaben sein, wenn die Eröffnung eines Gewinnbetriebes tatsächlich beabsichtigt ist (vgl. Doralt11, EStG 1988, § 4 Tz 235)…
…außerbetrieblichen) Sphäre von Bedeutung. Entweder ist die Ausgabe dem Betrieb oder der nicht betrieblichen Sphäre zuzurechnen. Aufwendungen vor Beginn der betrieblichen (werbenden) Tätigkeit können Betriebsausgaben sein, wenn die Eröffnung eines Gewinnbetriebes tatsächlich beabsichtigt ist (VwGH 2.11.1951, Zl. 2717/49). Das gilt auch dann…
…an Gewissheit anzunehmen sein, dass der neue Beruf ausgeübt werden kann. Entsprechend können Aufwendungen vor Beginn einer betrieblichen (werbenden) Tätigkeit Betriebsausgaben sein, wenn die Eröffnung eines Gewinnbetriebes tatsächlich beabsichtigt ist. Die Abzugsfähigkeit setzt voraus, dass ein ausreichender Zusammenhang mit den künftigen Betriebseinnahmen besteht (vgl. Doralt…