…Bw) betreibt in der Rechtsform einer KEG am Standort B, einen Textilhandel, dessen Gewinn gemäß § 4 Abs. 3 EStG durch Einnahmen- Ausgabenrechnung ermittelt wird. Gesellschafter der Bw sind SH als persönlich haftende Gesellschafterin sowie MH als Kommanditist. Im Zuge einer bei der Bw im Jahr…
…geschlossen worden wäre und einen eindeutigen, klaren und Zweifel ausschließenden Inhalt gehabt hätte (vgl. VwGH 15.12.1987, 87/14/0163). Bereits aus diesem Grund ist der behaupteten gleichteiligen Gewinn- und Verlustverteilung die steuerliche Anerkennung zu versagen. Davon, dass die gleichteilige Ergebnisbeteiligung in einer eindeutigen…
…ob sie einer Verteilung wie unter fremden Personen entspricht. Ist die Ergebnisverteilung unangemessen, so ist die Besteuerung so vorzunehmen, als wäre eine angemessene Verteilungsabrede getroffen worden (Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuerhandbuch, § 23, Tz 46f; § 20, Tz 54.3). Die Gewinn- und Verlustverteilung erfolgt im konkreten Fall laut…
…Es ist zunächst verständlich, dass der Kommanditist mit Eintreten von Verlusten seine Erfolgsbeteiligung von 90% auf 50% reduzieren und stattdessen für bestimmte Tätigkeiten (Mehrstunden gegenüber der Komplementärin) eine fixe Tätigkeitsvergütung haben will. Aus der Sicht der Komplementärin ist ein Eingehen auf diese Forderung allerdings nicht…
…Juni 1999 wurde die Gewinn- und Verlustverteilung zwischen den Gesellschaftern wie folgt geregelt: "§ 7...Wird zwischen den Gesellschaftern nichts anderes vereinbart (Ergebnisverteilungsbeschluss), ist unter Berücksichtigung der Haftungsverhältnisse das Ergebnis wie folgt zu verteilen: a) Gewinne werden zunächst bis zu einem Betrag von ATS 250.000…
…gedeckt sind. Andere Belastungen sind nur auf den Privatkonten abzubuchen. § 7 Gewinn- und Verlustverteilung, Entnahmen (1) Der Jahresgewinn der Gesellschaft ist aufgrund der nach steuerlichen Vorschriften zu führenden Aufzeichnungen zu ermitteln. Ist danach eine doppelte Buchhaltung vorhanden, ist der Jahresgewinn unter sinngemäßer Anwendung der § 193…
…Eine im Unternehmensbereich der geprüften GmbH liegende Begründung für eine vom Beteiligungsverhältnis abweichende Gewinn- und Verlustverteilung wurde nicht genannt. Dem Prospekt für diese Beteiligung liegt eine Prognoserechnung bei, die bei der Hingabe einer Zeichnungssumme von S 104.000 (inkl. Agio) im Jahre 1995 einen Rückfluss…
… 577 ff ZPO Anwendung. Vorsitzender des Schiedsgerichtes kann nur ein aktiver oder emeritierter Rechtsanwalt sein. X. Den Kommanditisten steht es jederzeit frei, Einsicht in die Buchführung und Finanzgebarung zu nehmen." Von einem der Gesellschafter der KEG, D. U., wurde die Wohnung mit Kaufvertrag vom 6…
…Eine im Unternehmensbereich der geprüften GmbH liegende Begründung für eine vom Beteiligungsverhältnis abweichende Gewinn- u. Verlustverteilung ist nicht erkennbar. Aufgrund eines Berechnungsbeispiels im Prospekt über den Beteiligungsverkauf ist ersichtlich, dass bei einer Gesamteinlage von S 1.060.000,- infolge Verlustzuweisung mit einer Steuerersparnis von S…
…dass die Gewinn und Verlust-Aufteilung nach dem Verhältnis der am Ende eines jeden Jahres bestehenden Einlagen erfolgen sollte. Diese Übereinkunft (Änderung des Gesellschaftsvertrages) sei von Frau MW auch unterschrieben worden. Frau MW erkläre "ausdrücklich", dass die KEG in der Hauptsache mit der Herstellung und…
…die Gewinn- und Verlustverteilung der KEG mit Nachtrag zum Gesellschaftsvertrag vom 19. Dezember 1997 wie folgt geregelt: "Der Kommanditistin steht ein fixer Gewinnanteil von 10 % ihrer Einlage, also 7.500,00 S per anno, zu. Ka K erhält für seine Geschäftsführertätigkeit von der Gesellschaft eine…
…die Gewinn- und Verlustverteilung der KEG mit Nachtrag zum Gesellschaftsvertrag am 19. Dezember 1997 wie folgt geregelt: "Der Kommanditistin steht ein fixer Gewinnanteil von 10 % ihrer Einlage, also 7.500,-- S per anno, zu. Der Berufungswerber erhält für seine Geschäftsführertätigkeit von der Gesellschaft eine jährliche…
…ermitteln. Der Anteil an einer Personengesellschaft, die ein gewerbliches Unternehmen betreibt, ist mit der anteiligen Summe der Teilwerte der einzelnen Wirtschaftsgüter zu bewerten (vgl. VwGH 25. 9. 1997, 96/16/0134). Die Teilwerte der Kommanditanteile des Verstorbenen an den KEG's der K=M.K. Gruppe…
…allenfalls als Folge einer steuerlichen Betriebsprüfung-berichtigt, ist der berichtigte Überschuss maßgebend. § 8 Gewinn- und Verlustverteilung: Die Komplementäre nehmen grundsätzlich am Gewinn und Verlust der Gesellschaft nicht teil. Sie erhalten jedoch unabhängig von einer Gewinnverteilung jeweils am Ende eines jeden Kalenderjahres eine pauschale Haftungsvergütung in…
…welche nicht als Betriebsausgaben anerkannt werden. Die oben angeführten Personenversicherungen werden gegenüber der Schlussbesprechnung als Betriebsausgabe anerkannt. TZ 40 a) Gewinn- bzw. Verlustverteilung Besteht zwischen der Tätigkeit des Gesellschafters und der Tätigkeit der Mitunternehmerschaft (Gesellschaft) ein enger wirtschaftlicher und sachlicher Zusammenhang ist kein Leistungsaustausch anzunehmen…
…über Punkt 8.1. hinausgehenden Leistungen (interne Leistungen). 3. Das verbleibende Restergebnis wird im Verhältnis 60% Komplementärin und 40% Kommanditist verteilt. 4. Der einem Gesellschafter zukommende Gewinn wird seinem Kapitalkonto zugeschrieben, der auf ihn entfallende Verlust wird davon abgeschrieben." In Pkt. 10. des Gesellschaftsvertrages (Auseinandersetzung…
…worden sei; es sei mündlich vereinbart worden, dass die gesetzlichen Regelungen gelten sollten. Bezüglich einer allfälligen Gewinnverteilung zwischen den beiden Gesellschaftern sei ein Aufteilungsverhältnis von 50%/ 50% vereinbart worden. Da die Gewinn- (oder Verlust)verteilung bei der Bw. nachträglich, also rückwirkend geändert worden waren, waren…
…nach § 30 EStG steuerlich erfasst werden, und sind nach Ansicht des VwGH ohne Einfluss auf die Liebhabereibetrachtung. In der Prognoserechnung der KEG wurden die Nettomieteinnahmen mit einer jährlichen Einnahmensteigerung von ca. 3,5 % ausgewiesen. Der prognostizierte Zinsenaufwand ist im Vergleich zu den Beträgen im Prüfungszeitraum…
…vorgelegt werden konnte. Auch eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in Schriftform sei nicht nachgewiesen worden. Erst am 17. März 2008 sei das Finanzamt informiert worden, dass A auf Basis eines mündlichen Vertrages seit 1. Jänner 2005 "quasi atypischer stiller Gesellschafter" der bw. KEG sei. Ergänzend sei…
…Gewinn wurde in der Folge vom Finanzamt in Entsprechung der Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag aufgeteilt. Da es keinen formalrechtlichen Grund gibt, dem Bw. die Gesellschaftereigenschaft abzusprechen, ist er für diesen Zeitraum als Mitunternehmer anzusehen und es ist ihm der nach dem Gesellschaftsvertrag maßgebliche Gewinnanteil zuzurechnen. Eine…