…solchen Fall bewirken, dass eine Ermessensüberschreitung gegeben ist. Eine Unbilligkeit nach Lage der Sache ist dann gegeben, wenn die Anwendung des Gesetzes im Einzelfall zu einem vom Gesetzgeber offenbar nicht gewollten Ergebnis führt, wenn sie in den Besonderheiten des Einzelfalles begründet ist. Eine derartige Unbilligkeit…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw.., vertreten durch die erbl. Witwe B, gegen den Bescheid gemäß § 210 BAO des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 10. Oktober 1995, StNr. XXX, betreffend Rechtsgebühr bzw. Rechtsgebühren entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge…
Das entspricht der Kernaussage im Kurzlehrbuch "Österreichisches Strafrecht, Besonderer Teil I §§ 75 bis 168a StGB, sechste Auflage, RZ 1 zu § 168 StGB, von Christian Bertl und Klaus Schweighofer: "Glücksspiele sind so gut wie alle Kartenspiele, weil auch gute Spieler mit "schlechten" Karten nicht gewinnen können…
…Gegebenheiten, die sich ereignen können, die der Gesetzgeber aus einer voraussehbaren Vielzahl herausgreift und einer besonderen gemeinsamen Regelung zuführt (Stoll, Das Steuerschuldverhältnis, 21,22ff). Der Steuergegenstand umschreibt den Sachverhalt, den der Gesetzgeber besteuern wollte. Die Vorschriften über das Entstehen der Steuerschuld sind die Rechtsfolge, wenn…
2. Die Rechtsfolge, die an den Steuergegenstand geknüpft ist, ist das Entstehen der Steuerschuld. Das Entstehen der Steuerschuld muss nicht der Betrachtung "von vorne" folgen (Unterzeichnung/Aushändigung der Urkunde, Fälligkeit des Spielgewinnes). "wenn die Gewinste in Geld bestehen, vom Gewinst 25%." Gemäß § 16 GebG entsteht…
…Rechtslage habe die Bw. zu gegebener Zeit auf den Rechtszug gegen den Abgabenbescheid selbst verzichtet. Gleichwohl hätte ein Fall wie der hiesige, da in mustergültiger Weise dem gesetzgeberischen Auftrag zur Erhaltung des Denkmales nachgekommen worden sei, als sachlich betrachtet unbillig zu gelten, da durch die…
… 2 Abs. 1 lit. f FLAG 1967 unter anderem aus: " ... Die Intention des Gesetzgebers in diesem Zusammenhang ist, dass Familienbeihilfe nur dann zuerkannt werden soll, wenn ein Kind keinen Arbeitsplatz findet und auch sonst keinerlei Einkünfte hat, zumal das Arbeitsmarktservice bei Ausstellung der Vormerkbestätigung auch…
…Aufgabegewinn im Sinne des § 24 EStG 1988 eine Anrechnung vorzunehmen." 6. Diesen Ausführungen ist zu entnehmen, dass nach der Intention des Gesetzgebers durch die Neuformulierung des § 9 Abs. 8 UmgrStG jenen grundsätzlichen und damit verfassungsrechtlich gesicherten Aussagen entsprochen werden sollte, die der Gerichtshof in seinem…
…vorliege, die Inanspruchnahme einer Investitionszuwachsprämie mangels Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen eines effektiven Vergleichszeitraumes nicht in Betracht komme. Weiters werde in Rz 8223 EStR ergänzt, dass im Hinblick auf das Ziel des Gesetzgebers, sämtliche "echte" Zusatzinvestitionen zu fördern, eine Investitionszuwachsprämie auch bei Neugründungen zum Tragen komme…
…0093). Die österreichische Sozialversicherung basiert auf dem System der Pflichtversicherung. Dies bedeutet das Entstehen eines Versicherungsverhältnisses kraft Gesetz unabhängig vom Willen des Versicherten und des Versicherungsträgers. Der Gesetzgeber ordnet weiters bestimmte Personengruppen den entsprechenden Sozialversicherungsträgern zu. Man unterscheidet zwischen der Pflichtversicherung nach ASVG, nach GSVG…
…unentgeltliche Veräußerung vorzeitig aus der Stiftung herausgelöst, so treten jene steuerlichen Wirkungen ein, als hätte diese begünstigende Vorschrift nicht existiert. Der Gesetzgeber bedient sich mit dem Ausdruck der "unentgeltlichen Veräußerung" eines Begriffs, der eine sehr weite Definition zuläßt. Eine unentgeltliche Veräußerung nach dieser Bestimmung liegt…
…müsse. Die Frage sei nur, wie das in der Praxis zu bewerkstelligen sei. Dies sei nicht möglich und sicher nicht im Sinne des Gesetzgebers. Da im gegenständlichen Fall die NeuFöG-Bestätigung 3 bereits datiert mit 9.11.2004, also vor der Vertragserrichtung vorgelegen sei, scheine…
…auch die Bevollmächtigung, die an die Partei adressierten Schriftstücke entgegen zu nehmen, umfasst, ist diese Darstellung im Gesetz nicht gedeckt. Vielmehr hat der Gesetzgeber durch die Einfügung des Wortes "ausdrücklich" im § 9 Abs. 1 ZustG eindeutig seinen Willen dahingehend kundgetan, dass ab 1. März 2004…
…1988 vorliegt. Dabei sind auch Einkünfte aus Spekulationsgeschäften (§ 30 EStG 1988) und der Veräußerung von Beteiligungen (§ 31 EStG 1988) mitumfasst. Der Gesetzgeber bezeichnet somit den außerbetrieblichen Bereich (Einkünfte gemäß § 2 Abs. 3 Z 5, 6 und 7 EStG) als Vermögensverwaltung und stellt diesen körperschaftsteuerfrei. Geht…
…versagt. Nachdem das KfzStG 1992, wie eingewendet, keine Definition des Begriffes "vorwiegend" enthält, wird nach dem Dafürhalten des UFS bei dessen Interpretation abzustellen sein auf den spezifischen Gesetzeszweck, dass nämlich der Gesetzgeber in § 2 KfzStG Kraftfahrzeuge für ganz bestimmte Einsatzbereiche, zB für die Exekutive, Feuerwehr…
…2001/13/0248, 0249 betreffend die o.a. streitgegenständlichen Jahre hat der VwGH entschieden, dass der Gesetzgeber den ermäßigten Steuersatz für die Beförderung von Personen gemäß § 10 Abs. 2 Z 19 UStG 1972 bzw. Z 12 UStG 1994 von der gemeinschaftsrechtlich zulässigen Einschränkung abhängig gemacht…
…Inhaltes des § 9 Abs. 2 KStG 1988. Daher ist davon auszugehen, dass der Gesetzgeber, wenn er für mehrstöckige Organschaften andere Voraussetzungen als für "einfache" Organschaften hätte schaffen wollen, dies in eindeutiger Weise zum Ausdruck gebracht hätte. Die von der steuerlichen Vertretung der Bw. in der…
…Strafe bedroht ist, so steht im Vordergrund der Verurteilung nach dem Waffengesetz und dem Kriegsmaterialiengesetz der Schutz der Gesundheit und des Lebens der Staatsbürger. Wenn der Gesetzgeber dadurch von einer echten Konkurrenz von Delikten ausgeht, dass er durch eine Tat mehrere Delikte verwirklicht ansieht (Idealkonkurrenz)…
…Einschreiterin durch ihren steuerlichen Vertreter die Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Es wäre zwar richtig, dass vom Gesetzgeber der Terminus "Abschluss der Schulausbildung" gewählt worden sei. Dabei wäre jedoch "den Legisten zweifellos einer jener vielen redaktionellen Fehler passiert, die regelmäßig vorkommen…
…Hackl vom 14.9.2006, Rs C-40/05 "Kaj Lyyski", Rn 56 bis 58). Es kann daher dem österreichischen Gesetzgeber nicht verwehrt werden, mittels neutraler Vorschriften Steuerbegünstigungen vorzusehen und diese an bestimmte Voraussetzungen zu knüpfen. Ebensowenig ist es unzulässig, mit entsprechenden Bestimmungen in den…