…nicht nach. Dies trotz des Umstandes, dass der Bw. deren Erbringung auf Grund der oben geschilderten gesellschaftlichen Verflechtung möglich und zumutbar war. Daran ändert auch der Umstand, dass die Firma WG die berufungsgegenständlichen Beträge tatsächlich erhielt nichts, da durch den bloßen Nachweis eines Zahlungsflusses an…
…Nutzungsüberlassung an den Alleingesellschafter zur Befriedigung seiner privaten Wohnbedürfnisse offenkundig nicht vom Zweck der Einnahmenerzielung getragen, sondern durch die gesellschaftliche Verflechtung bedingt. Das Finanzamt setzte mit Bescheid vom 27. November 2007 die Körperschaftsteuer für 2006 nicht der Abgabenerklärung entsprechend mit 91.423,94 € fest…
…des Alleingesellschafters) und die (beabsichtigte) Nutzungsüberlassung an den Alleingesellschafter zur Befriedigung seiner privaten Wohnbedürfnisse offenkundig nicht vom Zweck der Einnahmenerzielung getragen, sondern durch die gesellschaftliche Verflechtung bedingt. Mit Berufungsvorentscheidung vom 12. November 2007 wurde die Umsatzsteuer für das Jahr 2005 mit 0,00 € festgesetzt…
…Bedürfnissen und Wünschen des Alleingesellschafters) und die (beabsichtigte) Nutzungsüberlassung an den Alleingesellschafter zur Befriedigung seiner privaten Wohnbedürfnisse offenkundig nicht vom Zweck der Einnahmenerzielung getragen, sondern durch die gesellschaftliche Verflechtung bedingt. Zur Wiederaufnahme des Verfahrens führte die Betriebsprüfung unter Hinweis auf Tz. 1 des Betriebsprüfungsberichtes aus…
…Bedürfnissen und Wünschen des Alleingesellschafters) und die (beabsichtigte) Nutzungsüberlassung an den Alleingesellschafter zur Befriedigung seiner privaten Wohnbedürfnisse offenkundig nicht vom Zweck der Einnahmenerzielung getragen, sondern durch die gesellschaftliche Verflechtung bedingt. Zur Wiederaufnahme des Verfahrens führte die Betriebsprüfung unter Hinweis auf Tz. 1 des Betriebsprüfungsberichtes aus…
…bereits in der Gründungsphase beabsichtigte, mit der M.M.O. GmbH zu kooperieren und dass zu diesem Zweck eine gesellschaftliche Verflechtung durch Hereinnahme der M.M.O. GmbH als Gesellschafter durch Ausgabe neuer Aktien im Wege einer Kapitalerhöhung erfolgen sollte. Die Berufungswerberin würde aber verkennen…
…jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und wenn sie auch zwischen Fremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären. Nahebeziehungen können auch durch gesellschaftliche Verflechtungen entstehen. Die Bw. nahm in den Wirtschaftsjahren 1999/2000 und 2000/2001 Abschreibungen von Exportforderungen von 1.686.769,54 ATS…
…HerrnK. mit seiner damaligen Gattin (und Bw.) eingegangenen Gesellschaftsvertrag die steuerliche Anerkennung zu versagen. Eine auf einen mangelnden Interessengegensatz hindeutende gesellschaftliche und persönliche Verflechtung der (ehemaligen) Ehegatten im Rahmen der im Berufungsfall zu beurteilenden Gesamtgestaltung lag jedenfalls vor. Die Weitergabe der Gewinnanteile durch HerrnK. war…
…vom Bw. mit seiner damaligen Gattin eingegangenen Gesellschaftsvertrag die steuerliche Anerkennung zu versagen. Eine auf einen mangelnden Interessengegensatz hindeutende gesellschaftliche und persönliche Verflechtung der (ehemaligen) Ehegatten im Rahmen der im Berufungsfall zu beurteilenden Gesamtgestaltung lag jedenfalls vor. Die Weitergabe der Gewinnanteile durch den Bw. war…
…abgezogen werden: Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen. Ausbildungskosten sind Aufwendungen zur Erlangung von Kenntnissen, die eine Berufsausübung (erst) ermöglichen…
…Vorlageantrag): Lt. VwGH Urteil 14/2763/80 vom 7.4.1981 sei ein Zweitstudium dann absetzbar, wenn eine qualifizierte Verflechtung zum Erststudium bestehe und das Zweitstudium seiner Art nach geeignet sei, den für die praktische Berufsausübung gegebenen Wissenstand auszubauen. Bei dem von der Berufungswerberin belegtem…
…dazu Rz 4369 der Einkommensteuerrichtlinien. ..." Das Finanzamt (FA) erließ einen Vorhalt und führte folgende Ergänzungspunkte an: "1. Zwecks Überprüfung ob eine Verflechtung zwischen den Einkünften aus nsA (Schauspieler) mit den Einkünften aus sA besteht, oder ob eine Trennung durchgeführt werden kann, wird um Auflistung der…
…einzelnen Einkünften Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung nicht abgezogen werden, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringe und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgten. Kurse für neurolinguistisches Programmieren (NLP) würden von der Rechtsprechung…
…zu werden, Tätigkeiten der vereinbarten Natur zu "verrichten" (de facto wurden sie weiterhin vom Bw. als Einzelunternehmer verrichtet; siehe dazu unten). Die wirtschaftliche Verflechtung (bzw. eigentlich: Einheit) wird zudem dadurch evident, dass bis zum Jahre 1996 sämtliche Zahlungseingänge auf einem - einzigen - Konto (des Einzelunternehmens; siehe…
…in der Gemeinde und anderen gesellschaftlichen Bereichen das Funktionieren der Demokratie und die Möglichkeiten der politischen Einflussnahme die Grundsätze und Visionen der christlichen Sozialethik und Spiritualität Sie werden fähig sich Ziele zu setzen, selbstbewusste Entscheidungen zu treffen und danach zu handeln Probleme zu analysieren und…
…Danach sind unter Repräsentationsaufwendungen alle Aufwendungen zu verstehen, die zwar durch den Beruf des Steuerpflichtigen bedingt bzw. im Zusammenhang mit der Erzielung von steuerpflichtigen Einkünften anfallen, aber auch sein gesellschaftliches Ansehen fördern, also dazu dienen, zu "repräsentieren" (VwGH vom 22.1.1985, 84/14/0035)…
…2. A) Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen. b) Betrieblich oder beruflich veranlaßte Aufwendungen oder Ausgaben, die auch die Lebensführung…
…dass bei den einzelnen Einkünften Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen, nicht abgezogen werden dürfen. Bereits aus dem Wortlaut des…
…bestimmt, dass Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen, nicht abzugsfähig sind." Die Einschränkung der Aufwendungen und Ausgaben im Sinne des …
… 1 Abs. 3 LVO liegt Liebhaberei nicht vor, wenn eine Betätigung bei einer einzelnen Einheit, die im wirtschaftlichen Zusammenhang mit weiteren Einheiten steht, aus Gründen der Gesamtrentabilität, der Marktpräsenz oder der wirtschaftlichen Verflechtung aufrechterhalten wird (unwiderlegbare Einkunftsquelleneigenschaft, vgl. Renner in Doralt, EStG 1988, § 2 Tz…