Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der K.K., (Bw.) vertreten durch Brand und Lang Rechtsanwälte OEG, 1090 Wien, Maria Theresien- Str. 9, vom 9. Mai 2003 gegen den Haftungsbescheid gemäß § 9 iVm § 80 BAO des Finanzamtes für den 12., 13. und 14…
…dass der Bw. besonders Wert auf die Feststellung lege, dass in seinem Geschäftsführungszeitraum sämtliche abgabenrechtlichen Pflichten erfüllt worden seien. In Würdigung der angeführten Gründe ersuche er um vollinhaltliche Stattgebung seines Begehrens. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 9 Abs. 1 BAO haften die in den…
…eingebrachten Berufung wandte der Bw. ein, dass zur Begleichung der haftungsgegenständlichen Umsatzsteuerschuld im Rahmen des Gesamtrückstandes monatliche Raten von S 42.000,00 vereinbart worden wären. Da er in seinem Geschäftsführungszeitraum bis 31. Mai 1999 diese Raten stets pünktlich eingehalten hätte, würde kein schuldhaftes Verhalten…
…Höhe von € 5.278,75 (Nullmeldung für 1/2004), sodass sich aufgrund des Umsatzsteuerbescheides 2004 die zugrunde liegende Haftungsschuld von € 16.258,75 ergab. Festgestellt wir dazu anhand der Aktenlage, dass diese Umsatzsteuervoranmeldungen mit ausgewiesenen Gutschriften allesamt im Geschäftsführungszeitraum des Bw. (z. Bsp…
…eine wissentliche Unterlassung der Zahlung zu den gesetzlich vorgesehenen Terminen und ein ernstlich für möglich halten, dass eine fristgerechte Meldung ebenfalls unterbleibe. Da sämtliche andere in den Geschäftsführungszeitraum des Bw. fallende Voranmeldungen fristgerecht erstattet wurden und die gegenständlichen Meldungen nicht sehr weit nach den gesetzlichen…
…dass sie sich des Umstandes bewusst war, dass die sukzessive Aufarbeitung der Buchhaltung nach Übernahme der Geschäftsführung zu einer Verzögerung bei der Berechnung und in der Folge Abgabe der in ihrem Geschäftsführungszeitraum anfallenden Umsatzsteuervoranmeldungen führen würde. Bei der von ihr gewählten Vorgangsweise hat es die…
…von € 364,00 aushaftet, bestand im Geschäftsführungszeitraum der Bw. keine Entrichtungspflicht. Auch insoweit erfolgte eine Haftungsinanspruchnahme zu Unrecht. Mit Bescheid vom 1. Juni 2005 wurden die Lohnabgaben (L, DB, DZ) 2003, welche spätestens am 15. Jänner 2004 (also im Geschäftsführungszeitraum der Bw.) fällig waren…
…die Fälligkeitstage der Lohnabgaben für Jänner und Februar 1999 als maßgebliche Beurteilungszeitpunkte in Bezug auf eine schuldhafte Pflichtverletzung des Bw. noch dessen Geschäftsführungszeitraum betroffen haben, jedoch nach der Aktenlage eine Zuordnung der anteilig angefallenen Lohnabgaben für die Monate Jänner und Februar 1999 nicht möglich ist…
…Bezug auf den Verspätungszuschlag 2000 statt, während es die Berufung im Übrigen als unbegründet abwies. Dazu führte das Finanzamt im Wesentlichen aus, dass die haftungsgegenständlichen Selbstbemessungsabgaben samt Säumniszuschlägen im Geschäftsführungszeitraum des Berufungswerbers, welcher mit dem Antrag vom 4. 10. 2001 auf Löschung seiner Geschäftsführungsfunktion aus…
…5.1996 | 91.199,02 Daraus sei ersichtlich, dass die Bank Überweisungen in einer Höhe getätigt habe, die die Eingänge im Geschäftsführungszeitraum überstiegen. Der Rahmen von 300.000,00 S sei zur Gänze ausgeschöpft worden. Rund 20 % des Betrages an Überweisungen resultiere aus der…
…Lokal P. informiert gewesen sei und alle diesbezüglichen Tätigkeiten R.S. wahrgenommen habe. Ebenso habe R.S. im Rahmen seines Geschäftsführungszeitraumes auch den Imbissstand am Y an die M.KEG verkauft. Zum damaligen Zeitpunkt habe der Bw. nichts mit der Gesellschaft zu tun gehabt, jedenfalls…
…verfügungsberechtigten AK gehandelt. Es liege daher hier eine Auszahlung von Eigenkapital vor und keine verdeckte Ausschüttung eines Gewinnes. Die GmbH hat nie Leistungen erbracht bzw. eine Geschäftstätigkeit geleistet und sei während des Geschäftsführungszeitraumes des Bw. nicht aktiv gewesen. Das somit keine Kapitalertragsteuerschuld entstanden sein könne…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den_Senat_12 über die Berufung der C Immobilienverwaltung GmbH als RNF der A Entw. GmbH und die übrigen im Spruch des Bescheides Genannten, vertreten durch StB-GmbH, nämlich des A.B., der B.C., des C.D., der…
Mit Schreiben vom 21. September 2010 lud der Unabhängige Finanzsenat die Verfahrensparteien zur Fortsetzung der mündlichen Verhandlung am 9. November 2010. Für den Fall, dass eine Vertagung notwendig sein sollte, beraumte er weitere Verhandlungstermine für 10. und 11. Oktober 2010 an. Am 4. Oktober 2010…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw als (ehemaliger) Geschäftsführer der T-GmbH, Adr, vertreten durch Mag. Günther Bangratz, Wirtschaftstreuhänder und Steuerberater, 6020 Innsbruck, vom 5. September 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 11. August 2006 betreffend die Inanspruchnahme zur…
1. Entnahmen und Einlagen, die in der Zeit zwischen dem Einbringungsstichtag und dem Tag des Abschlusses des Einbringungsvertrages getätigt werden, können an Stelle der Erfassung als Verrechnungsforderung oder -verbindlichkeit gegenüber der übernehmenden Körperschaft zurückbezogen werden. Diese Vorgänge gelten als mit Ablauf des Einbringungsstichtages getätigt, wenn…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der [Berufungswerberin], [Ort], [Straße], vertreten durch Edmund Moser, Wirtschaftstreuhänder, 9900 Lienz, Albin-Egger-Straße 12, vom 11. Juni 2004 gegen die Haftungs- und Abgabenbescheide des [FA] vom 12. Mai 2004 betreffend Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des R.K., G., L.Pl. 27, vom 5. August 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes K., vertreten durch E.J., vom 21. Juli 2005 betreffend Haftungsbescheid gemäß § 9 iVm § 80 BAO entschieden: Der Berufung wird Folge…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des C.B., St.V., O. 36, vertreten durch Mag. M.V., Rechtsanwalt, St.V. , W.-Strasse 9, vom 3. März 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes K. vom 20. Februar 2002 betreffend Haftungsbescheid gemäß § 9 iVm…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Walter Zemrosser und die weiteren Mitglieder OR Mag. Cornelia Pretis-Pösinger, MMag. Dr. Rudolf Dörflinger und Dr. Wilhelm Miklin im Beisein der Schriftführerin FOI Claudia Orasch über die Berufung der Bw. (Bw.), vertreten durch Meinhard…