…liegenden Tatbestand um Selbstbemessungsabgaben und somit um einen Tatbestand der Selbstbeschuldigung handelte (16.10.1997, B 552/94, ÖStZB 1998, 280 zu Landesabgaben). Die Selbstbeschuldigung habe Frau d umfänglich erfüllt, indem sie die Umsatzsteuerzahllast und die Lohnabgaben der GmbH nachträglich gemeldet und die Bezahlung durchgeführt…
… 33 Abs.1 iVm Abs.3 lit.a erste Alternative bzw. lit.b FinStrG hat aber ein für die abgabenrechtlichen Belange einer GmbH verantwortlicher Geschäftsführer - wie im gegenständlichen Fall L -, der solcherart wissentlich unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht die Einreichung der Anmeldung der…
…wies die Bw daraufhin, dass die Geschäftsführertätigkeit in der Form eines Werkvertrages ausgeführt werde, keine Regelungen der Arbeitstage, der Arbeitszeit, der Arbeitspausen und keine Unterwerfung der betrieblichen Kontrolle gegeben wären, keine disziplinäre Verantwortlichkeit des Geschäftsführers bestünde, keine regelmäßig gleich bleibenden Bezüge, sondern vom laufenden Geschäftsverlauf…
…ist, dass dem Geschäftsführer einer GmbH die Erfüllung der abgabenrechtlichen Pflichten der Gesellschaft obliegt. Insbesondere ist im Rahmen dieser Verpflichtung für die rechtzeitige und vollständige Entrichtung der Abgaben Sorge zu tragen. Voraussetzung für eine Haftungsinanspruchnahme eines Vertreters einer juristischen Person ist somit u.a. seine…
…Bei einem geschäftsführenden Gesellschafter ist die Gutschrift durch die Kapitalgesellschaft als Zufluss im Sinne des EStG anzusehen, es wäre denn, dass die Gesellschaft illiquid ist. Auch Doralt führt im Kommentar zum Einkommensteuergesetz unter § 19, Tz 30 unter "Gutschriften" aus, dass der Geschäftsführer einer GmbH grundsätzlich…
…2 Teilstrich 2 EStG 1988 vom wesentlich beteiligten Geschäftsführer einer GmbH dann erzielt werden, wenn - bezogen auf die tatsächlich vorzufindenden Verhältnisse - feststeht, "- dass der Gesellschafter-Geschäftsführer zufolge kontinuierlicher und über einen längeren Zeitraum andauernder Erfüllung der Aufgaben der Geschäftsführung in den Organismus des Betriebes seiner…
…N.N.GmbH. (ursprüngliche Firmenbezeichnung) unter Angabe einer anderen Firmenadresse gefertigt. Die Abgabenerklärungen des Jahres 2002 wurden jedoch nicht mehr erstellt und eingereicht. Zur Frage der Gleichbehandlung aller Gläubiger bringt die Bw. vor, dass sie als Geschäftsführerin seit dem Jahre 2001 nicht mehr alleine über…
…insbesondere der von der Verteidigung vorgelegten Beweismittel, ist sich der Berufungssenat letztendlich sogar einerseits sicher, dass die grundsätzliche Bezahlung einer Geschäftsführerin auch für eine bloß vermögensverwaltende GmbH fremdüblich ist; er neigt weiters zur Ansicht, auch die Höhe des Bezuges sei im gegenständlichen Fall tatsächlich fremdüblich…
…nach Ablauf des Kalendermonates in einem Betrag an das Finanzamt der Betriebsstätte abzuführen. Wird Lohnsteuer nicht einbehalten und an das Finanzamt abgeführt, so ist nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ungeachtet der wirtschaftlichen Schwierigkeiten der GmbH von einer schuldhaften Pflichtverletzung des Geschäftsführers auszugehen (VwGH 19…
…angemerkt, dass es keinen schriftlichen Dienstvertrag zwischen den Prokuristen (gemeint wohl: Geschäftsführern, da zumindest einer der Geschäftsführer lt. Firmenbuch im Streitzeitraum nicht als Prokurist für die KG tätig war) und der Berufungswerberin gäbe. Demgegenüber würde es jedoch schriftliche Vereinbarungen mit der GmbH & Co KG geben…
…Absolvierung von fünf Volksschuljahren in der Türkei) und ihre mangelnde Kenntnis der deutschen Sprache nicht bewusst gewesen sei. Hierauf ist zu erwidern, dass auch die Unkenntnis in steuerlichen Angelegenheiten die Geschäftsführerin einer GmbH nicht exkulpiert, und zwar ohne Rücksicht auf ihre Staatsangehörigkeit (vgl. VwGH 10…
…oder einem Wirtschaftsprüfer unterschrieben sein. Gemäß § 292 BAO steht der Amtspartei (§ 276 Abs. 7 BAO) das Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Die Bw. war handelsrechtliche Geschäftsführerin einer im Baugewerbe tätigen GmbH…
…die Bw. nunmehr Geschäftsführerin der Fa. N. GmbH & Co KG ist und die monatliche Entlohnung € 1.000,-- betrage. Sie sei sorgepflichtig für zwei Kinder, von denen eines an einen Hörschaden leide. Die Bw. leide an einer Wirbelsäulenerkrankung und müsse demnächst operiert werden. Der Ehegatte…
…Eine Person ist dann wesentlich beteiligt, wenn ihr Anteil am Grund- oder Stammkapital der Gesellschaft mehr als 25 % beträgt (Doralt, EStG8, § 22 Tz 147). Die ehemalige Geschäftsführerin der Bw, Frau B A, war in den Berufungsjahren zu 50 % am Stammkapital der GmbH und damit wesentlich…
…Berufswechsel ausgeschlossen. Aufwendungen für einen Zweitberuf seien nicht als Betriebsausgaben absetzbar. In der Berufung gegen die Einkommensteuerbescheide räumte der steuerliche Vertreter der Bw. ein, dass der angestrebte Berufswechsel nicht nachweisbar ist, da konkrete Verträge bzw die Abberufung als Geschäftsführerin der GmbH noch nicht vorliegen. Aufgrund…
…wobei eine Anrechnung von Lohnsteuer in Höhe von 569,61 Euro erfolgte. Dagegen brachte die Bw. in der Berufung vom 18. Mai 2009 vor, dass sie in den Jahren 2000-2005 gemeinsam mit ihrem Gatten (mit je 50% Gesellschaftsanteilen) Gesellschafter-Geschäftsführerin einer GmbH gewesen sei…
…Funktion einer handelsrechtlichen Geschäftsführerin einer im Baugewerbe tätig gewesenen GmbH bekleidet habe. Diese Funktion sei von ihr laut Firmenbuchabfrage im Übrigen erst nach der Geburt ihres dritten Kindes übernommen worden, sodass sie sich des erhöhten Pflegeaufwandes schon damals durchaus bewusst sein habe müsse. Dass eines…
…vom 28. März 2008 für den (ausgedehnten) Zeitraum 1-8/2007 erfolgte. Den GmbH-Geschäftsführer trifft die Verpflichtung gemäß § 80 Abs. 1 BAO nur für jenen Zeitraum, in dem er die Vertreterstellung innehat. Nur in diesem Zeitraum kann er eine haftungsrelevante Pflichtverletzung begehen. Bei der…
…rechtens sein, dass die Bw. für ein und dieselben Vermittlungsentgelte sowohl in Österreich beim Einzelunternehmen, als auch in S. als Geschäftsführerin einer GmbH steuerrechtlich belangt und mit finanzstrafrechtlichen Folgen konfrontiert werde. Man fordere das Finanzamt auf, entsprechende Erhebungen bei den Finanzbehörden in S. einzuholen und…
…Berufungswerber (Bw) beantragte im Streitjahr 2001 die Anerkennung eines Betrages von 119.570 S als außergewöhnliche Belastung, der aus der Inanspruchnahme aufgrund von Bürgschaftsverpflichtungen für seine Ex-Gattin resultiert. Die ehemalige Ehegattin des Bw sei Geschäftsführerin einer GmbH gewesen und habe 1994 einen Kredit aufgenommen…