…2 EStG 1988 sei eine Pflichtveranlagung durchzuführen. Die Bw. wurde in ihrer Eigenschaft als Gesamtrechtsnachfolgerin zur Abgabe von Erklärungen zwecks Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für die Jahre 2002 bis einschließlich 1. Juni 2007 beim FA Waldviertel ersucht. Mit Schreiben vom 31. Mai 2007 teilte die Bw…
…des Betriebes gewertet werden, welches dem Erben zuzurechnen sei, der den gegenständlichen Betrieb als Gesamtrechtsnachfolger weiterführe. Außerdem bestehe im vorliegenden Fall die im Kraftfahrzeuggesetz begründete berufsrechtliche Sondervorschrift, dass der erblasserische Betrieb grundsätzlich nur von einer Person übernommen und fortgeführt werden könne. Von den beiden gesetzlichen…
…der gegenüber laut vorgelegter Unbedenklichkeitsbescheinigung der rechtskräftige Bescheid ergangen ist. Auch den Gesamtrechtsnachfolgern (insbesondere den Erben) stehen grundsätzlich die Wiederaufnahmegründe des Rechtsvorgängers zu Gebote, jedoch müssen diese den vom Vorgänger her bestimmten Fristenlauf und auch das diesen treffende Verschulden an der verspäteten Geltendmachung von Tatsachen…
…6. April 2003 (Verfügungsberechtigung über den PKW des Erblassers F. K. sen.). Mit Bescheid vom 24. Juli 2003 wies das Finanzamt das Ansuchen um Ausfolgung der Einheitswertbescheide ab, da die Bw. nicht Gesamtrechtsnachfolgerin ihres verstorbenen Vaters, F. K. sen., sei. Die Ausfolgung der Einheitswertbescheide, die…
…oder kodizilarisch angeordnet werden, beschwert ist der Erbe oder ein Vermächtnisnehmer. Zur Durchsetzung der Auflage sind aktiv legitimiert die Auflageberechtigten, das sind zunächst ein vom Erblasser ernannter Testamentsvollstrecker, sodann die Erben als Gesamtrechtsnachfolger (Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band III, Erbschafts- und Schenkungssteuer, Rz 60 zu…
…die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 19 Abs. 1 BAO gehen bei Gesamtrechtsnachfolge die sich aus Abgabenvorschriften ergebenden Rechte und Pflichten des Rechtsvorgängers auf den Rechtsnachfolger über. Für den Umfang der Inanspruchnahme des Rechtsnachfolgers gelten die Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes. § 97 BAO regelt im Absatz 1…
…den Neugeschaffenen Unabhängigen Finanzsenates übergegangene Berufungsverfahren wurde am 17. Dezember 2003 durch Abhaltung eines Erörterungstermins fortgesetzt. Dabei wurden die anwesenden Bw. von der Sachlage, dass sie als unbedingt erbserklärte Erben als Gesamtrechtsnachfolger gem. § 19 BAO in das Berufungsverfahren eintreten, informiert. Sie wurden auch darüber informiert…
…der IGmbH und der WAG selbstberechneten bzw. festgesetzten Grunderwerbsteuer im Ausmaß von € 403.550,00, da auf Grund der Gesamtrechtsnachfolge der Bw. betreffend das Vermögen der IGmbH und der Übertragung der Grundstücke der WAG auf die Bw. ein Rückerwerb der Grundstücke innerhalb von drei…
…wohnhaft in Adr.A, je zur Hälfte zugesprochen worden, sodass die Gesamtrechtsnachfolge einer Einzelperson nicht gegeben sei. Die Möglichkeit der Aufspaltung des Rechts auf mehrere Personen könne dem Gesetz keinesfalls entnommen werden. Gegen diesen Bescheid richtete sich die fristgerecht eingebrachte Berufung vom 11. Februar 2011…
…Tz 6 zu § 273 BAO). Gemäß § 96 Abs. 1 GmbH-Gesetz können Gesellschaften mit beschränkter Haftung unter Ausschluss der Abwicklung verschmolzen werden. Gesamtrechtsnachfolge (Universalsukzession) liegt bei einer Verschmelzung gemäß § 96 GmbH-Gesetz vor (vgl. VwGH 3.10.1996, 96/16/0182, VwGH 22.6.2001…
…für RR, zurück, weil bei Überlassung an Zahlungs statt der Berechtigte nur über die im Gerichtsbeschluss genannten Vermögensgegenstände verfügen könne. Mangels Einantwortung komme es jedoch zu keiner Gesamtrechtsnachfolge. Allfällige abgabenrechtliche Verpflichtungen und Ansprüche des Erblassers könnten nicht im Weg des § 19 Bundesabgabenordung (BAO) übergehen. Mangels…
…Außenprüfung im wiederaufgenommenen Verfahren der Bw. als Adressatin zugestellt. Gemäß § 19 Abs. 1 BAO gehen bei Gesamtrechtsnachfolge die sich aus Abgabenvorschriften ergebenden Rechte und Pflichten des Rechtsvorgängers (Bw.) auf den Rechtsnachfolger über. Hiezu zählt auch eine Übernahme gemäß § 142 HGB (vgl. Ritz, BAO3 § 19, Tz…
…September 2005 als unbegründet ab. Im Fall einer bedingten Erbserklärung seien (selbst wenn feststehe, dass eine Überschuldung des Nachlasses gegeben sei) die Abgabenbescheide an die XY Privatstiftung (als Gesamtrechtsnachfolgerin nach XY) bei der Abgabenfestsetzung in voller Höhe zu erlassen. Einer eventuellen Haftungsbegrenzung sei erst im…
…bei Gesamtrechtsnachfolge die sich aus Abgabenvorschriften ergebenden Rechte und Pflichten des Rechtsvorgängers auf den Rechtsnachfolger über. Für den Umfang der Inanspruchnahme des Rechtsnachfolgers gelten die Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes. Die Abgabenschuld geht auf den Gesamtrechtsnachfolger dann über, wenn der Abgabenanspruch vor dem die Gesamtrechtsnachfolge bewirkenden…
…die Auffassung, dass sich § 116 Abs. 5 Z 4 EStG nicht auf die Gesamtrechtsnachfolge durch Erbfall beschränke. Vielmehr gingen der Wortlaut und der Normzweck darüber hinaus und umfassten alle Arten von Erwerben von Todes wegen. Im Vorlageantrag vom 19. August 2005 begehrten die Bw. die…
…und zwar unabhängig davon, ob der Rechtsvorgänger (= hier die Vers.-Anstalt) nach dem Rechtsübergang weiter existent bleibt (vgl. Ritz aaO Rz 18). Abgabenfestsetzungen haben ab der Wirksamkeit der partiellen Gesamtrechtsnachfolge nur mehr gegenüber dem Gesamtrechtsnachfolger zu erfolgen (vgl. Ritz aaO Rz 18 Abs. 3).…
…1978, 1496/77, 3171/78). Mit der Übertragung des verlusterzeugenden Betriebes geht der Verlust nicht auf den Betriebserwerber über, sondern verbleibt beim bisherigen Betriebsinhaber. Im Falle der Gesamtrechtsnachfolge (Erbfolge) geht der Verlustabzug auf den Erben über (VfGH v 5. 3. 1988, G 248/87). Dazu…
…bezeichnet werden und können ihm wirksam Einkünfte zugerechnet werden. Gemäß § 19 Abs 1 BAO gehen bei Gesamtrechtsnachfolge die sich aus den Abgabenvorschriften ergebenden Rechte und Pflichten des Rechtsvorgängers auf den Rechtsnachfolger über. Für den Umfang der Inanspruchnahme des Rechtsnachfolgers gelten die Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes…
… 19 Abs 1 BAO gehen bei Gesamtrechtsnachfolge die sich aus den Abgabenvorschriften ergebenden Rechte und Pflichten des Rechtsvorgängers auf den Rechtsnachfolger über. Für den Umfang der Inanspruchnahme des Rechtsnachfolgers gelten die Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes. Zur Geltendmachung des gegenüber dem Verstorbenen entstandenen Abgabenanspruches kommt es…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung von Berufungswerber als Gesamtrechtsnachfolger der .... KEG, Wohnadresse, vertreten durch Mag. A.B.., Rechtsanwalt, Kanzleiadresse, vom 29. September 2010 gegen die Bescheide des Finanzamtes C vom 25. August 2010 betreffend Haftung für Lohnsteuer für die Jahre 2003 bis…