… 191 Abs. 2 BAO) und sie konnte ab dem 22.12.2010 nicht mehr (materieller) Bescheidadressat sein. ***Bf2*** war ab dem 22.12.2010 zivilrechtlicher Gesamtrechtsnachfolger der KG. Speziell für die abgabenverfahrensrechtliche Situation bei Personengesellschaften normiert § 19 Abs. 2 Satz 1 BAO: "Mit der Beendigung…
…2 EStG 1988 sei eine Pflichtveranlagung durchzuführen. Die Bw. wurde in ihrer Eigenschaft als Gesamtrechtsnachfolgerin zur Abgabe von Erklärungen zwecks Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für die Jahre 2002 bis einschließlich 1. Juni 2007 beim FA Waldviertel ersucht. Mit Schreiben vom 31. Mai 2007 teilte die Bw…
…dass bisher unentdecktes Vermögen des Erblassers existiere, welches der Bf. als Gesamtrechtsnachfolgerin zustehe. Unter Hinweis auf die Rechtsprechung des OGH, wonach der Anspruch auf Bekanntgabe des Vermögens auch auf den Erben als Rechtsnachfolger übergehe (RS 0034958), ohne dass diesem das Bankgeheimnis entgegengehalten werden könne (RS…
…des Betriebes gewertet werden, welches dem Erben zuzurechnen sei, der den gegenständlichen Betrieb als Gesamtrechtsnachfolger weiterführe. Außerdem bestehe im vorliegenden Fall die im Kraftfahrzeuggesetz begründete berufsrechtliche Sondervorschrift, dass der erblasserische Betrieb grundsätzlich nur von einer Person übernommen und fortgeführt werden könne. Von den beiden gesetzlichen…
…UStG 1994 vorliegt. Fraglich ist somit, ob auf die Fortsetzung des ursprünglichen Mietverhältnisses durch den Gesamtrechtsnachfolger des bisherigen Mieters (die aufnehmende Gesellschaft) oder auf die Unternehmeridentität des Mieters vor bzw. nach der Verschmelzung für die Beurteilung des Vorliegens eines neuen Mietverhältnisses iSd 1. StabG 2012…
…durch Vermächtnis oder auf Grund eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruches (§ 2 Abs.1 Z 1 ErbStG) Bei Gesamtrechtsnachfolge gehen die sich auf Abgabenvorschriften sich ergebenden Rechte und Pflichten des Rechtsvorgängers auf den Rechtsnachfolger über. Für den Umfang der Inanspruchnahme des Rechtsnachfolgers gelten die Bestimmungen des bürgerlichen…
…der gegenüber laut vorgelegter Unbedenklichkeitsbescheinigung der rechtskräftige Bescheid ergangen ist. Auch den Gesamtrechtsnachfolgern (insbesondere den Erben) stehen grundsätzlich die Wiederaufnahmegründe des Rechtsvorgängers zu Gebote, jedoch müssen diese den vom Vorgänger her bestimmten Fristenlauf und auch das diesen treffende Verschulden an der verspäteten Geltendmachung von Tatsachen…
…die Gesamtrechtsnachfolger über. Für den Umfang der Inanspruchnahme des Rechtsnachfolgers gelten die Bestimmungen des bürgerlichen Rechts (§ 19 Abs. 1 BAO). Für die Geltendmachung von abgabenrechtlichen Ansprüchen gegenüber einer Person in ihrer Eigenschaft als Gesamtrechtsnachfolger ist das für den Rechtsvorgänger zuständig gewesene Finanzamt zuständig (VwGH 18…
…6. April 2003 (Verfügungsberechtigung über den PKW des Erblassers F. K. sen.). Mit Bescheid vom 24. Juli 2003 wies das Finanzamt das Ansuchen um Ausfolgung der Einheitswertbescheide ab, da die Bw. nicht Gesamtrechtsnachfolgerin ihres verstorbenen Vaters, F. K. sen., sei. Die Ausfolgung der Einheitswertbescheide, die…
…für sich geltend machen (VwGH 19.11.1962, 1595/60 und VwGH 15.9.1986, 84/15/0186 zu einem Verlagsvertrag). Rz 204: Der Erbe tritt aber - auch ohne eigene unternehmerische Tätigkeit - als Gesamtrechtsnachfolger in die Rechtsstellung des Erblassers ein (§ 19 BAO), mit der Wirkung…
…oder kodizilarisch angeordnet werden, beschwert ist der Erbe oder ein Vermächtnisnehmer. Zur Durchsetzung der Auflage sind aktiv legitimiert die Auflageberechtigten, das sind zunächst ein vom Erblasser ernannter Testamentsvollstrecker, sodann die Erben als Gesamtrechtsnachfolger (Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band III, Erbschafts- und Schenkungssteuer, Rz 60 zu…
…die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 19 Abs. 1 BAO gehen bei Gesamtrechtsnachfolge die sich aus Abgabenvorschriften ergebenden Rechte und Pflichten des Rechtsvorgängers auf den Rechtsnachfolger über. Für den Umfang der Inanspruchnahme des Rechtsnachfolgers gelten die Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes. § 97 BAO regelt im Absatz 1…
…den Neugeschaffenen Unabhängigen Finanzsenates übergegangene Berufungsverfahren wurde am 17. Dezember 2003 durch Abhaltung eines Erörterungstermins fortgesetzt. Dabei wurden die anwesenden Bw. von der Sachlage, dass sie als unbedingt erbserklärte Erben als Gesamtrechtsnachfolger gem. § 19 BAO in das Berufungsverfahren eintreten, informiert. Sie wurden auch darüber informiert…
…Abkömmlinge des Erblassers. Es gelten die Regeln der Repräsentation und Erbfolge nach Stämmen. Der überlebende Ehegatte erbt in der ersten Ordnung mit Kindern des Erblassers zu gleichen Teilen nach Köpfen. Gesamtrechtsnachfolge im Sinne von § 19 Abs 1 BAO liegt insbesondere bei Erbfolge vor. Wer Erbe…
…Gesellschafter verblieb. Gemäß § 142 UGB erlischt eine Gesellschaft ohne Liquidation, wenn nur noch ein Gesellschafter verbleibt. Diesfalls geht das Gesellschaftsvermögen im Weg der Gesamtrechtsnachfolge auf den verbleibenden Gesellschafter über. In abgabenrechtlicher Hinsicht gehen in diesem Fall gemäß § 19 Abs. 1 BAO alle Rechten und Pflichten…
…das Jahr 2012 keine Option gemäß § 22 Abs. 6 UStG vorliegt. Die Option zur Regelbesteuerung ist ein höchstpersönliches Wahlrecht des Unternehmers und wirkt bei Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolge nicht automatisch auf den Betriebsübernehmer weiter (Scheiner, USt-Kommentar § 22 Rz 138). Der Vorsteuerabzug steht daher 2012 (und…
…Einantwortung hat ein solcher Bescheid an die Verlassenschaft zu ergehen, nach der Einantwortung hat der Bescheid an die (eingeantworteten) Erben in ihrer Eigenschaft als Gesamtrechtsnachfolger nach dem Verstorbenen zu ergehen. Im Beschwerdefall brachte der Bf. die Anträge auf Erstattung der Kapitalertragsteuer 2008 bis 2012 in…
…der IGmbH und der WAG selbstberechneten bzw. festgesetzten Grunderwerbsteuer im Ausmaß von € 403.550,00, da auf Grund der Gesamtrechtsnachfolge der Bw. betreffend das Vermögen der IGmbH und der Übertragung der Grundstücke der WAG auf die Bw. ein Rückerwerb der Grundstücke innerhalb von drei…
…wohnhaft in Adr.A, je zur Hälfte zugesprochen worden, sodass die Gesamtrechtsnachfolge einer Einzelperson nicht gegeben sei. Die Möglichkeit der Aufspaltung des Rechts auf mehrere Personen könne dem Gesetz keinesfalls entnommen werden. Gegen diesen Bescheid richtete sich die fristgerecht eingebrachte Berufung vom 11. Februar 2011…
…Tz 6 zu § 273 BAO). Gemäß § 96 Abs. 1 GmbH-Gesetz können Gesellschaften mit beschränkter Haftung unter Ausschluss der Abwicklung verschmolzen werden. Gesamtrechtsnachfolge (Universalsukzession) liegt bei einer Verschmelzung gemäß § 96 GmbH-Gesetz vor (vgl. VwGH 3.10.1996, 96/16/0182, VwGH 22.6.2001…