…kann jedoch nach Maßgabe des § 2 Abs. 4 LVO dann ausgeschlossen sein, wenn die Art der Bewirtschaftung oder der Tätigkeit in einem "absehbaren" Zeitraum einen Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten erwarten lässt. Bei Betätigungen im Sinne des § 1 Abs. 2 Z 3 gilt als…
…1993/33) liegen Einkünfte bei einer Betätigung vor, die durch die Absicht veranlasst sind, einen Gesamtgewinn oder einen Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen. Voraussetzung ist, dass die Absicht anhand objektiver Umstände nachvollziehbar ist. Das Vorliegen einer derartigen Absicht ist für jede organisatorisch…
…also 3 Jahre vor Ende des absehbaren Zeitraumes gemäß Liebhaberei-VO, ein Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten ergebe. Prognoserechnung laut Bw. [geringfügige Abweichungen im Cent-Bereich sind auf Rundungsdifferenzen zurückzuführen]: | | 1999 | 2000 | 2001 | 2002 | 2003 | | €…
…an der entsprechenden Absicht, liege keine Einkunftsquelle sondern Liebhaberei im steuerlichen Sinn vor. Da das Objekt inzwischen verkauft worden sei und die Möglichkeit nicht mehr bestehe, einen Gesamtüberschuss zu erzielen, wurde der Verlust aus der Vermietung nicht anerkannt. Insbesondere sei auf Pkt. 4 des Aufhebungsbescheides…
…In dieser Prognoserechnung wurde im Kalkulationszeitraum zwischen 1995 und 2014 für das Objekt RD Straße ein Gesamtüberschuss von S 290.680,00 ausgewiesen. Für den Zeitraum 1995 bis 2003 war in der vom steuerlichen Vertreter des BW vorgelegten Prognoserechnung ein Gesamtverlust aus der Vermietung des…
…Nachzahlungen führte. Begründet wurde dieses damit (ESt-Akt Bl 13ff/2006), dass die Übertragung des betroffenen Objektes Adr.1 auf die Exfrau infolge der Scheidung ein privates Motiv zur vorzeitigen Beendigung vor Erreichen eines Gesamtüberschusses darstelle und somit Liebhaberei i.S.d. LVO vorliege. Gemäß…
…dass seine Frau immer schon die Arbeit macht, daher soll sie auch die "Lorbeeren" haben. Die vorzeitige Beendigung der Vermietung vor Erzielung eines Gesamtüberschusses gründet auf privaten Motiven und nicht auf Grund von Unwägbarkeiten. Es war eine Beendigung auf Grund eines nachträglich gefassten freiwilligen Entschlusses…
…Ungewissheit insoweit, als durch die Übertragung der vermieterischen Betätigung vom Bw auf seine Ehegattin am 28. Jänner 2008 klar geworden ist, dass die vermieterische Betätigung beim Bw keinen positiven Gesamtüberschuss erbracht hat. Da der Beobachtungszeitraum im Jahr 2008 bereits ca. zwölf Jahre gedauert hat, konnte…
…in welcher im Wesentlichen ausgeführt wurde: Nach der im Jahr 2002 vorgelegten Prognoserechnung wäre ab dem 18. Jahr ein positiver Gesamtüberschuss erzielbar gewesen, wobei in der Prognoserechnung eine Sondertilgung ATS 800.000,00/1.000.000,00 für das Jahr 2010 in Aussicht gestellt wurde…
…im gegenständlichen Fall unbestritten vorgelegen hätten, löse nur die Anwendung der Verordnung aus. Trotz des Vorliegens von Verlusten liege aber Liebhaberei dann nicht vor, wenn die Tätigkeit in einem absehbaren Zeitraum einen Gesamtüberschuss erwarten lasse. Nicht ein tatsächlich erwirtschafteter Gesamterfolg, sondern die objektive Eignung der…
…der Folge kurz LVO 1990) Folgendes ausgeführt: "Das Vorliegen von Einkünften ist zu vermuten bei einer Betätigung (einer Tätigkeit oder einem Rechtsverhältnis), die - durch die Absicht veranlasst ist, einen Gesamtgewinn oder einen Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten (§ 3) zu erzielen, und - nicht unter Abs…
…2008 vor, die von Seiten des Finanzamtes der Höhe nach außer Streit gestellt wurden. Für diesen Zeitraum würde sich unter Berücksichtigung der zwischenzeitigen Mietausfälle durch Mieterwechsel oder diversen uneinbringliche Mieten ein Gesamtüberschuss von € 23.017,00 ergeben (Beträge 1989 bis 2001 in S, ab…
…angepasst werden. Nach aktueller Judikatur des VwGH sei bei einem mietengeschützten Objekt nachzuweisen, dass ein Gesamtüberschuss bei freier Vermietbarkeit erreicht werde. Aus diesem Grund habe die (mit dem Ankauf für die KEG beauftragte) Firma A eine zweite Planrechnung unter Ansatz frei vereinbarter Mieten, die nicht…
…als Prognoserechnung Nr. 1) bezeichnete Prognoserechnung für die Jahre 1995 bis 2006 bei, die einen Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten für das Jahr 2006 verspricht. In Streit steht die Einkunftsquelleneigenschaft der von der Bw. an A unter Vorbehalt des Fruchtgenussrechtes mit 1. Jänner 2001…
…weil die Bw. nur befristete Bestandverträge abgeschlossen, vor Erreichen des Gesamtüberschusses der Einnahmen über die Werbungskosten ihren Willen zur Vermietung der "Wohnung 1" aufgegeben und dem Finanzamt keine stichhaltige Prognoserechnung vorgelegt hatte, dann hat sie ihr Ermessen im Sinne des Gesetzes ausgeübt. Da § 295 a…
Parifizierung Bedacht genommen werden können. Hier von einer Unwägbarkeit zu sprechen, erschien dem Unabhängigen Finanzsenat nicht nachvollziehbar. Im Übrigen hatte man sich - wie sich aus der Vorhaltsbeantwortung vom 19. November 2002 ergab - bewusst gegen eine Parifizierung entschieden, weil für eine Generalsanierung und eine möglichst ertragreiche…
…und Körperschaftsteuer § 1. (1) Einkünfte liegen vor bei einer Betätigung (einer Tätigkeit oder einem Rechtsverhältnis), die - durch die Absicht veranlasst ist, einen Gesamtgewinn oder einen Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten (§ 3) zu erzielen, und - nicht unter Abs. 2 fällt. Voraussetzung ist, dass die Absicht…
…F. veräußert wurde, ohne zuvor dem Finanzamt einen Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten innerhalb des Zeitraums vom Beginn der Vermietung im Jahr 1998 an bis zu jenem Jahr 2005, in dem die Betätigung aufgegeben wurde bzw. für das dem Finanzamt mit der Erklärung der…
…dass seitens des Bw. niemals die Absicht auf Erzielung eines Gesamtüberschusses bestanden habe. Mit Schriftsatz vom 20 Juni 2001 wurde gegen die Bescheide betreffend die Nichtveranlagung der Einkommensteuer für die Jahre 1992 und 1993, die Einkommensteuer 1994 bis 1997 sowie die Umsatzsteuer 1992 bis 1995…
…Finanzamt nicht einmal auf eine Unwägbarkeit abzustellen gewesen, da bereits 2002 eine Einkunftsquelle mit einem Gesamtüberschuss iHv € 147,00 vorgelegen sei. Aus dem vom Bw. vorgelegten Schriftwechsel des Scheidungsverfahrens sowie aus seinen Ausführungen geht im Wesentlichen Folgendes hervor: | 2. August 2001 | Bw…