…erklärten Gewinnen von jeweils unter einem Prozent als relativ geringfügig bezeichnet würden. Entgegen den Ausführungen des UFS komme es nicht (nur) darauf an, ob sich der Gewinn als Steuerbemessungsgrundlage ändere, sondern die Geringfügigkeit sei anhand der steuerlichen Auswirkungen der konkreten Wiederaufnahmegründe zu beurteilen. Der UFS…
…auf "Korrektur nach § 303 BAO" werden abgewiesen. Der angefochtene Bescheid wurde damit begründet, dass gemäß § 11 Abs. 2 KStG idF BGBl I 142/2000 für Kapitalgesellschaften ein Wahlrecht betreffend die Eigenkapitalzuwachsverzinsung bestanden habe. Eine Wiederaufnahme setze - neben dem Vorliegen von Wiederaufnahmsgründen - voraus, dass die Kenntnis…
…eine geänderte Rechtsauffassung keinen Wiederaufnahmsgrund bilden, müssen die damit verbundenen steuerlichen Auswirkungen ins Verhältnis zu jenen gesetzt werden, die unmittelbar auf das Hervorkommen von Wiederaufnahmsgründen zurückzuführen sind (VwGH 27.8.1998, 93/13/0023). Verhältnismäßigkeitsüberlegungen sind jedoch nur im Falle der Geringfügigkeit neu hervorgekommener Tatsachen…
…Gebrauch der Wiederaufnahmemöglichkeit. Die Geringfügigkeit ist dabei an Hand der steuerlichen Auswirkungen der konkreten Wiederaufnahmsgründe und nicht auf Grund der steuerlichen Gesamtauswirkungen zu beurteilen, die infolge Änderungen auf Grund anderer rechtlicher Beurteilungen im Sachbescheid vorzunehmen wären. Die Ermessensentscheidung muss nicht nur die Beseitigung der Rechtskraft…
…vor der Rechtsbeständigkeit (Rechtskraft) einzuräumen. Als gegen die Wiederaufnahme sprechend sind allenfalls insbesondere zu berücksichtigen die Geringfügigkeit der steuerlichen Auswirkungen, das Missverhältnis zwischen den unmittelbaren Folgen des Wiederaufnahmsgrundes und (unter Bedachtnahme auf gegenüber den wieder aufzunehmenden Verfahren abweichende rechtliche Beurteilungen) den gesamten steuerlichen Auswirkungen eines…
…14/0019). Dass im Anlassfall eine derartige Geringfügigkeit vorliegt, zeigt sich schon daran, dass die vom Finanzamt als Wiederaufnahmsgrund betrachtete Betriebsprüfung aus dem Jahr 2004 zu einer Änderung der Bilanzsumme der (Mutter)GmbH zum Stichtag 31. Dezember 2000 von "nur" rund 0,67 % geführt hat…
…14/0019). Dass im Anlassfall eine derartige Geringfügigkeit vorliegt, zeigt sich schon daran, dass die vom Finanzamt als Wiederaufnahmsgrund betrachtete Betriebsprüfung aus dem Jahr 2004 zu einer Änderung der Bilanzsumme der (Mutter)GmbH zum Stichtag 31. Dezember 2000 von "nur" rund 0,67 % geführt hat…
…ein krasses Missverhältnis zwischen den steuerlichen Auswirkungen der Wiederaufnahme insgesamt und den Auswirkungen der Wiederaufnahmegründe allein vor. Dabei sei entsprechend der Judikatur des VwGH (zB VwGH 10.5.1994, 94/14/0024) auch keine zusammengefasste Betrachtung von Körperschaft- und Umsatzsteuerauswirkungen zur Beurteilung der Geringfügigkeit bzw…
…Tz 17, wonach der Sachverhalt unter Angabe des Abschreibungsprozentsatzes von 20 % offengelegt worden sei, seien zutreffend, sodass auch in Hinblick auf die Geringfügigkeit der steuerlichen Auswirkung der Berufung hinsichtlich des Jahres 1994 stattzugeben sei. Da aber eine aus der Abgabenerklärung übernommene offensichtliche Unrichtigkeit vorliege, werde…
…Rahmen der Ermessensübung an der Geringfügigkeit der steuerlichen Auswirkung in diesem konkreten Fall. Die steuerliche Auswirkung ist immer anhand des konkreten Wiederaufnahmegrundes - bisher nichtberücksichtigte GSVG-Beiträge in Höhe von 370,68 € - zu beurteilen: Eine Verringerung der Einkünfte aus selbstständiger Arbeit in Höhe von 165…
…damit die Zulässigkeit der Wiederaufnahme nicht ausgeschlossen. Die Geringfügigkeit von Wiederaufnahmegründen und der damit unmittelbar verbundenen steuerlichen Auswirkungen ändert nämlich nichts an der prinzipiellen Berechtigung der Abgabenbehörde zur Wiederaufnahme des Verfahrens (Stoll, BAO Kommentar, 2940). Die Geringfügigkeit steht der Wiederaufnahme bloß in der Regel (VwGH…
…Grund der Vortragsfähigkeit von Anlaufverlusten auch bei einem § 4 Abs 3 Ermittler auf die Feststellungen in den Folgejahren auswirken, völlig ins Leere. Die Feststellungen der Tz 13, 14 und 16 des Betriebsprüfungsberichtes hätten daher weder für das Jahr 2000 noch für die Folgejahre eine Auswirkung…
…die Verfügung der Wiederaufnahme, wobei die Geringfügigkeit an Hand der steuerlichen Auswirkungen der konkreten Wiederaufnahmegründe und nicht auf Grund der steuerlichen Gesamtauswirkung zu beurteilen ist. Im gegenständlichen Berufungsfall führte der genannte Wiederaufnahmegrund zu einer Reduzierung der Höhe des ursprünglich geltend gemachten Pendlerpauschales von € 588…
…Tz 38). Amtswegige Wiederaufnahmen werden in der Regel nicht zu verfügen sein, wenn die steuerlichen Auswirkungen bloß geringfügig (absolut bzw. relativ) sind. Die Geringfügigkeit ist anhand der steuerlichen Auswirkungen der konkreten Wiederaufnahmsgründe und nicht aufgrund der steuerlichen Gesamtauswirkungen zu beurteilen, die infolge Änderungen aufgrund anderer…
…aus der Judikatur: Ein absolutes Verbot der Verfügung einer Wiederaufnahme des Verfahrens bei - bezogen auf die Wiederaufnahmegründe - Geringfügigkeit der Auswirkungen ist aus der Rechtsprechung nicht ableitbar. Dies ergibt sich klar zB aus dem oa Erkenntnis vom 12.4.1994, nach dem es eines "Hinzutretens von…
…nicht dem Grundsatz der Verwaltungsökonomie. Selbst wenn schlussendlich der gegenständliche Nachforderungsbetrag als geringfügig zu betrachten wäre, wäre damit die Zulässigkeit der Wiederaufnahme nicht ausgeschlossen. Die Geringfügigkeit von Wiederaufnahmegründen und der damit unmittelbar verbundenen steuerlichen Auswirkungen ändert nämlich nichts an der prinzipiellen Berechtigung der Abgabenbehörde zur…
…Auswirkung des angebrachten Wiederaufnahmegrundes. Diesem Schreiben war eine Kopie des oben beschriebenen Betriebsprüfungsberichtes beigelegt, welche Textziffer 17 a) wiedergibt. Als zweite Beilage wurde eine handschriftliche Anforderung des Prüfers, welche Unterlagen ihn zur näheren Prüfung vorzulegen seien, übermittelt. Darin wird als Punkt 1.) die Ermittlung der…
…Berechnungen von den Vorsteuerbeträgen ausgegangen und kommt demzufolge in allen Jahren (1997 bis 2001) zu einer Bescheidaufhebung. Es war aber in allen Jahren auch ein Eigenverbrauch im Zusammenhang mit dem Kleinbus zu versteuern. Im Falle einer Wiederaufnahme ist die Geringfügigkeit anhand der steuerlichen Auswirkungen der…
…verfügen sein, wenn die steuerlichen Auswirkungen bloß geringfügig (absolut bzw. relativ) sind; die Geringfügigkeit ist anhand der steuerlichen Auswirkungen der konkreten Wiederaufnahmsgründe zu beurteilen (Ritz, § 303 Tz 40). Wendet man nun diese von Rechtsprechung und Lehre herausgearbeiteten Grundsätze auf den gegenständlichen Fall an, so ergibt…
…Missverhältnis zwischen der Auswirkung des Wiederaufnahmegrundes und der zehnmal so großen Gesamtauswirkung zu befürchten wäre, entgegnete der Vertreter des Finanzamtes, dass sich die Berufungsentscheidung nur auf die ursprünglichen Wiederaufnahmegründe beziehe. Darauf wurde seitens des Bw entgegnet, dass man dann aber wieder bei der Geringfügigkeit wäre…