…zu verstehen, die keine Anteilsrechte, sondern Forderungsrechte verbriefen. Dies sind vor allem Schuldverschreibungen, Pfandbriefe, Schatzscheine Kassenobligationen sowie obligationenähnliche Genussrechte ( = Genussscheine). Weiters ist in den Erläuterungen zum Abgabenänderungsgesetz 1996 zur Änderung des § 97 Abs. 1 und 2 EStG ausgeführt, dass die Ergänzung sicherstellen soll, dass…
…die Anschaffungskosten, wobei es im Sinne der vereinbarten frühest möglichen Kündigung nach Ablauf von zwanzig Jahren laut Genussschein von einer Nutzungsdauer des Genussrechtes von 20 Jahren ausging. Sonach erachtete das Finanzamt eine Abschreibung des Genussrechtes über einen Zeitraum von zwanzig Jahren als angemessen. Diese Beurteilung…
Die gegenständliche Genussverpflichtung ist daher schon auf Grund des im Bilanzrecht verwurzelten Gläubigerschutzgedankens dem Prinzip der Vorsicht entsprechend auch nach handelsrechtlichen Grundsätzen zu passivieren. Es wäre nämlich paradox und würde dem Vorsichtsprinzip widersprechen, hätte man, wie im Gegenstandsfall laut dem Erkenntnis des VwGH 99/15…
…Gesellschaftsteuer) entsprechend dem Verhältnis des Stammkapitals zuzüglich von den Gesellschaftern geleistete Zuschüsse und Einlagen zum Nominale des Genußrechtskapitals zuzüglich allfälliger, von den Genußscheininhabern geleisteten Kapitalzuführungen an die Gesellschaft oder an Gesellschaften, an denen die Gesellschaft beteiligt ist. .............................. (5) ......................... Eine höhere Gewinnbeteiligung für den Fall eines…
…B.B. AG übertragen worden waren. Im Lagebericht zum Jahresabschluss 1993 der B.B. AG war dazu angeführt worden: "Die Geschäftsbereiche Genussschein- und Gewinnscheinfonds - letztere wurden bisher im Rahmen der 100%igen Tochtergesellschaft Z.U. AG gestioniert - werden in der B.B. AG zusammengefaßt. Verbunden…
…zu berücksichtigen. Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse sind nicht zu berücksichtigen. Gemäß § 13 Abs. 2 BewG ist für Aktien, für Anteile an Gesellschaften mit beschränkter Haftung und für Genussscheine, soweit sie im Inland keinen Kurswert haben, der gemeine Wert (§ 10 BewG) maßgebend. Lässt sich der gemeine…
…iSd § 2 Z. 1 KVG mit einer Gegenleistung von S 1.000.000,00 erfolgt sei. Angeschlossen war eine Genussscheinurkunde über eine Genussrechtsemmission vom 8. Jänner 2001 über ein Genussrechtsnominalkapital von S 1.000.000,00 sowie Genussrechtsbedingungen ebenfalls vom 8. Jänner 2001. Diese haben…
…€ | 757,90 € | Zinsen, die grundsätzlich der 25% KeSt unterliegen (Genussscheine) | 1.153,00 € | 288,25 € | | 6.701,50 € | 1.046,15 € Mit Berufungsvorentscheidung vom 18. September 2009 erhöhte das Finanzamt die anerkannten…
…ermöglichen, ,im Zeitablauf einen unterschiedlichen Kapitalbedarf der Gesellschafter der Bw. zur Befriedigung der Renditevorstellungen der Gesellschafter und Genussscheininhaber zu bedienen'. Diese Darstellung ist nicht glaubhaft, würde doch mit einer Bevorzugung eines der Gesellschafter (B oder Iv) im gleichen Ausmaß eine Benachteiligung des anderen Gesellschafters einhergehen…
Die Bw. hat im Rahmen ihrer Vorhaltsbeantwortung auf die Entscheidung des VwGH vom 2.8.2000 Zl. 98/13/0152 verwiesen, wonach die Rechtsfolgen der Missbrauchsabsicht unter der Voraussetzung bei einem anderen Rechtssubjekt eintreten als bei dem, das in Missbrauchsabsicht gehandelt hat, dass die Willensbildung…
Die Forderungen aus den Genussscheinen sind nachrangig: Die Genussrechtsinhaber sind ebenso am Endverlust beteiligt. Die Forderungen aus den Genussrechten sind dinglich nicht besichert, sie sind nachrangig gegenüber den von der Bw. begebenen Anleihen und im Fall der Liquidation oder Insolvenz der Bw. gegenüber allen anderen…
…der Bilanz zum 31. Dezember 1995 wurde ein Genussrechtskapital von S 100,000.000,00 ausgewiesen, dessen Zusammensetzung lautete: | 20 Inhaber Genussscheine, Gesamtnominale Zuschuss (Aufzahlung) | S S | 2,000.000,00 98,000.000,00 Mit Schreiben vom 9. April 1997 wurde…
…vor dem Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel 1.2. Berufung 2. Beweisaufnahmen 3. Sachverhalt 3.1. Allgemeines 3.2. Genussrechtsbedingungen und Genussscheinbedingungen 3.3. Festgestellter Sachverhalt 4. Unionsrechtliche Regelungen 4.1. Die Gesellschafterrechte des Art. 4 Abs. 1 lit. d der Kapitalansammlungsrichtlinie 69/335…
…weil nicht einmal eine Gewinnbeteiligung gewährt würde, denn die Höhe der Verzinsung hänge nicht vom Gewinn der Bw. ab. Der Autor van Husen, Genußrechte, Genußscheine, Partizipationskapital. Gesellschafts-, aufsichts- und steuerrechtliche Aspekte, vertritt zur Behandlung von Genussrechten nach KVG folgende Meinung: Da das KVG Tatbestände des…
…Laufzeitende auch nicht an die Inflationsrate angepasst. Teilnahme am Verlust der Bw. bis zur Höhe des Genussrechtskapitals: Der Genussscheininhaber ist am Verlust beteiligt: Das Genussrecht nimmt bis zum Laufzeitende bis zur vollen Höhe seines Nennbetrages am Verlust teil, soweit nicht anderes freies Eigenkapital der Bw…
…vor dem Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel 1.2. Berufung 2. Beweisaufnahmen 3. Sachverhalt 3.1. Allgemeines 3.2. Genussrechtsbedingungen und Genussscheinbedingungen 3.3. Festgestellter Sachverhalt 4. Unionsrechtliche Regelungen 4.1. Die Gesellschafterrechte des Art. 4 Abs. 1 lit. d der Kapitalansammlungsrichtlinie 69/335…
…Bw. lautete damals Bw.1, mit Satzung vom 29.12.2006 erhielt die Bw. den heutigen Firmennamen. Strittig ist lediglich die kapitalverkehrsteuerliche Beurteilung der Genussrechtsbedingungen und Genussscheinbedingungen A Fund 225, A Fund 425 und der A Fund 450, sie unterscheiden sich laut Firmenbuch der Bw.…
…lässt, die von der Sphäre des Schuldners unabhängig sind. Den Gewinnbeteiligten tangiert es sehr wohl, ob und inwieweit sein Schuldner im Rahmen seines unternehmerischen Wirkens erfolgreich ist. Neben der Gewinnbeteiligung sind im Rahmen von Genussscheinverhältnissen auch Beteiligungen am Liquidationserlös möglich. (Krejci/van Husen, Genussrechte, Gesellschafterähnlichkeit…
…wenn die Gegenleistung in Geld besteht, vom Geldbetrag berechnet. Nach der jüngsten Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes sind Zuschüsse Dritter, die den Anteil der Genusscheinerwerber am Liquidationserlös erhöhen, jedenfalls dann als Gegenleistung für die Einräumung der Genussrechte anzusehen, wenn dies schon bei der Einräumung der Genussrechte vereinbart…
…S 22,500.000,00 unter "gebundene Kapitalrücklagen" ausgewiesen. Nach den Erläuterungen zur Bilanz handelt es sich bei den gebundenen Rücklagen um "einen Zuschuss der D GmbH im Zusammenhang mit der Begebung der Genussscheine. Der Zuschuss wird ebenfalls bei der Berechnung des Anteils am Ergebnis…