…BGBl. Nr. 78/1974. Mein Mann, meine Kinder und ich wurden vom Staat Österreich als Flüchtlinge gemäß der og. Konvention anerkannt. Es ist unerheblich, dass ich erst 2001 einen "eigenen" Asylantrag gestellt habe. Es ist mittels der bereits vorgelegten Meldezettel sowie der Niederschrift des Bundesasylamtes…
…liegen. Die von der Bw. gegen die Berufungsvorentscheidung erhobene "Berufung" wurde vom Finanzamt als Vorlageantrag gewertet und der Abgabenbehörde zweiter Instanz zur Entscheidung vorgelegt. Das Schreiben enthält folgende Begründung: "Ich bin anerkannter Flüchtling in Österreich gemäß der Genfer Konvention. Ich kam als unbegleitete Minderjährige alleine…
… 3 Abs. 2 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 geändert. Bei der Gewährung der Familienbeihilfe sind österreichischen Staatsbürger nun nicht mehr Flüchtlinge im Sinne der Genfer Konvention gleichgestellt, sondern Personen ab dem Zeitpunkt, zu dem ihnen Asyl nach dem Asylgesetz 1997 (2005) zuerkannt worden ist. Maßgeblich ist das…
…was zur Folge habe, dass sie in materiell-rechtlicher Hinsicht seit Einbringung ihrer Asylanträge als Flüchtlinge im Sinne der Genfer Konvention anzusehen seien. Es könne wohl kein Zweifel daran bestehen, dass ein auf die Genfer Flüchtlingskonvention gestütztes Aufenthaltsrecht als Aufenthalt im Sinne des § 3 Abs…
…Meine besondere Situation seinerzeit als per Genfer Konvention als politischer Flüchtling anerkannte Person einerseits und die strengen Ausfuhr- und Devisenkontrollen und danach die Embargosanktionen im P-R-I andererseits bedingten diese Vorgangsweise: Dies stellt eine Antwort für die von der Behörde vorgehaltenen "fehlenden Belege für…
…2003 (fluchtbedingte Einreise nach Österreich direkt aus dem Herkunftsstaat Serbien, Provinz Kosovo) bis März (?) 2004 die Eigenschaft eines Flüchtlings iSd Genfer Konvention zukam, sodass ihm aber auch - aufgrund der damals in Kraft stehenden Gesetzeslage - für diesen Zeitraum Familienbeihilfe für die Tochter I.A. zusteht. 3…
…vor Mai 2004 geltenden Fassung des § 3 Familienlastenausgleichsgesetz dann gegeben, wenn über einen (vor Mai 2004 eingebrachten) Antrag auf Zuerkennung der Eigenschaft als Konventionsflüchtling positiv entschieden wurde. Im Familienbeihilfenantragszeitraum lägen keine offenen Anträge auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft vor, über die eine stattgebende Entscheidung getroffen worden…
…als 3 Monate dauert. Dies gilt nicht für Personen, die sich seit mindestens sechzig Kalendermonaten ständig im Bundesgebiet aufhalten sowie für Staatenlose. Weiters sind österreichische Staatsbürgern nun nicht mehr Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention gleichgestellt, sondern Personen ab dem Zeitpunkt, zu dem ihnen Asyl…
…und ihre Kinder seit Beginn des Aufenthalts in Österreich, somit seit 16. April 2004 Flüchtlinge iSd Konvention über die Rechtstellung der Flüchtlinge sowie iSd Protokolls über die Rechtstellung der Flüchtlinge seien. Die Bw. und ihre Kinder würden sich somit rechtmäßig in Österreich aufhalten und wohnten…
…nicht mit der Genfer Flüchtlingskonvention im Einklang. Die unterschiedliche Behandlung von Konventionflüchtlingen gegenüber Migranten sei nicht nachvollziehbar und die Nichtgewährung der Familienbeihilfe stelle den Entzug einer für die rasche Integration nötigen Starthilfe dar. Über die Berufung wurde erwogen: Die Rechtsgrundlagen stellen sich wie folgt dar…
…Das Finanzamt erließ einer Berufungsvorentscheidung, mit der die Berufung gegen den Abweisungsbescheid vom 28.10.2005 als unbegründet abgewiesen wurde. Begründend wurde ausgeführt: "Bei Gewährung der Familienbeihilfe sind österreichischen Staatsbürgern nun nicht mehr Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention gleichgestellt, sondern Personen ab dem Zeitpunkt…
…ob der Bw. der Status eines Flüchtlings im Sinne der genannten Rechtsvorschriften zukommt. Nach Artikel 1 Abschnitt A Z 2 dieser Konvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951, BGBl. Nr. 55/1955 (Genfer Flüchtlingskonvention), in Verbindung mit Artikel I des Protokolls über…
…ersten Asylverfahrens, das mit einem abschlägigen Bescheid beendet wurde, der Schluss gezogen wurde, dass die Berufungswerberin bei ihrer Einreise nach Österreich noch nicht als Flüchtling im Sinn der Genfer Flüchtlingskonvention anzusehen gewesen sei. Da der konkrete Zeitpunkt, ab dem ihr die Flüchtlingseigenschaft zukomme, nicht eindeutig…
…den Status des Asylberechtigten zuzuerkennen, wenn glaubhaft ist, dass ihm im Herkunftsstaat Verfolgung im Sinne des Art. 1 Abschnitt A Z 2 Genfer Flüchtlingskonvention droht. Gemäß § 3 Abs.5 AsylG ist die Entscheidung, mit der einem Fremden von Amts wegen oder auf Grund eines Antrages…
…dass er einer Beschäftigung nachgehe. Durch die Änderung des § 3 FLAG 1967 verstoße die Republik Österreich gegen die Genfer Flüchtlingskonvention (Art. 23, 24), verletze den Gleichheitsgrundsatz und die internationale Konvention über den Mutterschutz. Schließlich regte der Bw. die Einleitung eines Vorabentscheidungsverfahrens an. Im Schreiben vom…
…Unabhängigen Bundesasylsenates zur Geschäftszahl ... den (Kindern) Asyl gewährt und festgestellt, dass ihnen die Flüchtlingseigenschaft zukommt. Der in diesem Zusammenhang maßgebliche Flüchtlingsbegriff der Genfer Flüchtlingskonvention ist ein materieller, weshalb davon auszugehen ist, dass den (Kindern) Flüchtlingseigenschaft schon bei Antragstellung, somit ab dem 22.05.2003 bzw…
…142/2004 sei § 3 Abs. 2 des FLAG 1967 geändert worden. Bei der Gewährung der Familienbeihilfe seien österreichischen Staatsbürgern nun nicht mehr Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention gleichgestellt, sondern Personen ab dem Zeitpunkt, zu dem ihnen Asyl nach dem Asylgesetz 1997 zuerkannt worden sei…
… 3 Abs. 2 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG 1967) geändert worden. Bei der Gewährung der Familienbeihilfe seien österreichischen Staatsbürgern nun nicht mehr Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention gleichgestellt, sondern Personen ab dem Zeitpunkt, zu dem ihnen Asyl nach dem Asylgesetz 1997 zuerkannt worden sei. Maßgeblich sei…
…78/1974) handelt und diese somit gemäß § 3 Abs.2 FLAG österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt sind. Im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention wird also mit der Asylgewährung von der Behörde im Nachhinein festgestellt, dass die Flüchtlingseigenschaft bereits mit dem Tag der Antragstellung bestand. Daraus ableitend gilt es…
…Die Berufungswerberin sei in Österreich als Flüchtling anerkannt worden. Die Flüchtlingseigenschaft sei vom behördlichen Formalakt der Asylgewährung unabhängig, sie bestehe schon auf Grund der Genfer Flüchtlingskonvention. In diesem Sinn sei sie bereits seit Einreise nach Österreich Flüchtling. Auch die Asylgewährung im Asylverfahren wirke auf diesen…